ESG-Risiken und -Chancen

Nachhaltigkeitsrisiken im Fokus


ESG-Risiken und -Chancen: Nachhaltigkeitsrisiken im Fokus Kolumne

Am 24. September 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in einer Konsultationsfassung veröffentlicht. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 3. November 2019. Die Festschreibung von nationalen Erwartungen wurde in diesem Themenkomplex zuletzt kontrovers mit Vertretern des Finanzsektors diskutiert.

Bereits seit geraumer Zeit wird das Bewusstsein des Finanzsektors in Bezug auf Nachhaltigkeit durch die BaFin geschärft. Erst vor wenigen Monaten fand die Konferenz zur "Nachhaltigen Finanzwirtschaft" statt. Dort machte die BaFin auf Risiken und Chancen durch Veränderungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance - ESG) aufmerksam.

Mit der Veröffentlichung dieses Merkblatts hat die BaFin nun eine klare Erwartungshaltung an die von ihr direkt beaufsichtigten Unternehmen geäußert. Auf Grund der stetig zunehmenden Bedeutung des Themas – insbesondere auch auf politischer Ebene – ist die Aufforderung an eine angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken eine logische Konsequenz. Die Aufsicht kündigt an, die Inhalte in den aufsichtlichen Überprüfungsprozess zu integrieren. Unternehmen müssen entsprechend der Empfehlung der BaFin Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, dokumentieren, und angemessen in ihrer Geschäfts- und Risikostrategie berücksichtigen.

Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Um die zunehmende Wirkung von Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigen zu können, muss eine Übersetzung in die etablierten Risikoarten stattfinden. Die Einführung einer eigenständigen Risikoart "Nachhaltigkeitsrisiken" hat die BaFin aufgrund der Tatsache, dass Nachhaltigkeitsrisiken auf alle bekannten Risikoarten wirken, nicht vorgenommen.

Insgesamt erachtet die BaFin eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken und eine entsprechende Umsetzung für erforderlich. Diesbezüglich verweist die BaFin auf die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung, die eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation sicherzustellen hat und eine Vorbildfunktion ("Tone at the Top") wahrnehmen soll.

Die BaFin weist explizit darauf hin, dass bestehende gesetzliche Vorgaben weiterhin in jedem Fall beachtet und umgesetzt werden müssen. Das Merkblatt ist als eine sinnvolle Ergänzung der als Rundschreiben formulierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften zu verstehen. Trotz des unverbindlichen Charakters des Merkblatts ist zu erwarten, dass die Inhalte als Orientierung beispielsweise in der aufsichtlichen Prüfungspraxis oder im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen herangezogen werden.

Orientierung und Sammlung von "Good Practices"

Das Merkblatt knüpft direkt an die in §25a KWG, §26 VAG, §28 KAGB und §80 WpHG genannten Anforderungen zum Risikomanagement an, wonach implizit auch Nachhaltigkeitsrisiken zu messen und steuern sind. Das Merkblatt soll laut BaFin dabei im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken als Orientierung und Sammlung von "Good Practices" dienen. Aufgezeigte Grundsätze und Prozesse innerhalb des Merkblatts sollen als sinnvolle Verfahrensweisen verstanden werden und dadurch bei der unternehmensindividuellen Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken als Leitgedanken ohne Verpflichtung zur Umsetzung aller dargestellten Aspekte herangezogen werden.

Bewusst hat man sich gegen die Festschreibung mittels eines Rundschreibens oder gar einer Verordnung entschieden. Häufig werden im Merkblatt alternative Vorgehensweisen aufgezeigt, sodass Unternehmen stets den für das eigene Geschäfts- und Risikoprofil passenden Ansatz wählen können. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung hat sich die BaFin auch auf internationale oder europäische Vorarbeiten gestützt.

Sektorübergreifende Anwendung

Das Merkblatt der BaFin gilt für alle von ihr beaufsichtigten Unternehmen. Zu diesen zählen insbesondere Kredit- und Versicherungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute aber auch deren Niederlassungen im Ausland sowie im Inland ansässige Niederlassungen aus Drittstaaten. Letzteres könnte auch durch den Brexit besondere Bedeutung erlangen. Hinsichtlich der Kreditinstitute wird klargestellt, dass das Merkblatt nicht für direkt von der EZB beaufsichtigten signifikanten Institute gilt, diese jedoch im eigenen Ermessen die Empfehlungen zur Orientierung nutzen können. Dies kann vor allem sinnvoll sein, solange konkretisierende Vorgaben der EBA oder EZB noch fehlen.

Merkblatt folgt dem Proportionalitätsprinzip

Die sektorübergreifende Anwendung des Merkblatts soll dem Proportionalitätsprinzip folgen. Damit fordert die BaFin die von ihr beaufsichtigten Unternehmen auf, einen ihrem Risikoprofil angemessenen Ansatz zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln, zu dokumentieren und im Zeitablauf an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen. Dies bedeutet, dass sofern Nachhaltigkeitsrisiken einen starken Einfluss auf das Risikoprofil haben, entsprechend komplexe Strukturen, Prozesse und Methoden zu implementieren sind. Bei einem schwachen Einfluss auf das Risikoprofil können auch einfache Herangehensweisen ausreichend sein.

Die BaFin stellt in diesem Kontext heraus, dass der bisweilen lange Zeithorizont von Nachhaltigkeitsrisiken, ihrer Ansicht nach insbesondere weniger komplexe Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Sie betont, dass Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund der häufig nicht vorhandenen historischen Datengrundlage, der vielen zu berücksichtigenden Faktoren und diverser Unsicherheiten über zukünftige Klima- und Politikszenarien mitunter schwer zu messen und zu steuern sind. Dies könnte es erforderlich machen, bisherige Strukturen und Prozesse anzupassen und möglicherweise neue, innovative Methoden zur Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln.

Letztlich sind die beaufsichtigten Unternehmen durch das Merkblatt aufgerufen, einen ihrem Risikoprofil angemessenen Ansatz im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln und umzusetzen. Die Fokussierung auf unter anderem Stresstests und Szenarioanalysen zeigt auf, dass die BaFin zunächst an einer vor allem qualitativen Diskussion des Themas im Risikomanagement interessiert ist.

Blick auf die Risikolandkarte der Nachhaltigkeitsrisiken

Aus dem Klimawandel entwickeln sich aktuell Risiken, die sich nach jüngsten Modellrechnungen weltweit auf bis zu US$ 550 Billionen summieren. Neben Risiken aus dem Klimawandel betont die BaFin jedoch, dass auch andere Risiken aus Veränderungen von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung insgesamt berücksichtigt werden und führt diverse Beispiele an, die ein Risiko in ähnlicher Höhe der Kosten des Klimawandels beinhalten und aus Sicht der BaFin durchaus systemrelevant sein können.    

Entsprechend definiert die BaFin Nachhaltigkeitsrisiken als [BaFin 2019, S. 10]: "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein."

Physische Risiken

Unter physischen Risiken versteht die BaFin die direkten und indirekten Folgen sowohl aus einzelnen Extremwetterereignissen als auch langfristigen Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Zudem können physische Risiken potenziell dazu führen, dass Verursacher von Umweltschäden bzw. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsrisiken vernachlässigen, gerichtlich für die Folgen zur Verantwortung gezogen werden.

Transitionsrisiken

Transitionsrisiken sieht die BaFin in der Folge von Anpassungsprozessen bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und einer damit verbundenen Verdrängung kohlenstoffintensiver Technologien sowie der Verteuerung oder Verknappung fossiler Energieträger, auch aufgrund politischer Initiativen. Beispielsweise führen der Kohleausstieg und eine CO2-Steuer zu neuen Herausforderungen und Investitionen auf sektorübergreifender Ebene.

Zwischen physischen Risken und Transitionsrisiken bestehen zudem Interdependenzen. Beispielsweise kann eine zu langsam voranschreitende Energiewende häufigere und schwerere physischen Schäden hervorrufen und in der Folge eine deutlich abruptere Umstellung der Wirtschaft notwendig machen, wodurch sich Transitionsrisiken erhöhen. Zu beiden Risiken erläutert das Merkblatt beispielhaft, wie sich diese in den "klassischen Risiken" des Finanzsektors niederschlagen (zum Beispiel in Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken). Dies ist eine wichtige Grundlage für die Überprüfung der eigenen Risikoinventur.

Reputationsrisiken

Neben der Wirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beschreibt die BaFin auch die Wirkung auf Reputationsrisiken. Die Wirkung kann dabei aufgrund von eingetretenen Ereignissen und Verhaltensweisen entstehen oder durch Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Darüber hinaus kann ein Reputationsrisiko entstehen, wenn bei Kunden, Mitarbeitern etc. der Eindruck entsteht, dass das Unternehmen nur unzureichende Nachhaltigkeitsanstrengungen unternimmt.

Neben der Darstellung expliziter Risiken betont die BaFin, dass Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich holistisch auf alle bestehenden Risiken wirken und dabei Wechselbeziehungen zwischen der Realwirtschaft und der Finanzwirtschaft bestehen.

Strategie und Governance

Die BaFin beschreibt im Merkblatt zwei mögliche Ansätze zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Entweder kann eine eigenständige Strategie entwickelt oder bestehende Strategien entsprechend um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt werden. Unternehmen sollten ihre Entscheidung anhand der Bewertung von Vor- und Nachteilen beider Vorgehensweisen treffen.

Eine eigenständige Strategie könnte besonders positive Auswirkungen auf die Reputation haben, da das Unternehmen ein klares Zeichen nach innen und außen sendet und einen bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken untermauert. Eine klare Abgrenzung und Überschneidungsfreiheit zu bestehenden Strategien sind hierbei jedoch zu beachten. Eine Integration in bestehende Strategien vermeidet solche Überschneidungen und Widersprüche, könnte aber, laut BaFin, den Charakteristika von Nachhaltigkeitsrisiken nicht ausreichend gerecht werden.

Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken

Die BaFin erwartet eine ganzheitliche Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie eines jeden Unternehmens in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Folgende Leitfragen können dabei laut Merkblatt herangezogen werden:

Überprüfung der Geschäftsstrategie [BaFin 2019, S. 15 ff.]:

  • Welche Geschäftsfelder sind einem transitorischen Risiko ausgesetzt? Ist das Risiko wesentlich?
  • Sollen die betroffenen Geschäftsfelder fortgeführt, eingeschränkt oder umgestaltet werden?
  • Soll gegenüber Kunden mit wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken in einen Dialog eingetreten werden, wie solche Risiken in Zukunft gemindert oder abgebaut werden können?
  • Ergeben sich aus den physischen oder transitorischen Risiken und dem stärkeren Nachhaltigkeitsbewusstsein von Investoren und Kunden notwendige bzw. sinnvolle Anpassungen des Geschäftsmodells?

Überprüfung der Risikostrategie:

  • Hätte es nachteilige Auswirkungen auf verbindlich vorgegebene Kennzahlen wie etwa Kapitalquoten, wenn sich Nachhaltigkeitsrisiken realisieren würden?
  • Welche Stresstests einschließlich Szenarioanalysen wurden zu Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt?
  • Wie ist mit dem Zeithorizont von physischen und Transitionsrisiken umzugehen?
  • Können die Prozesse zur Identifikation, Messung, Steuerung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken systematisch oder punktuell verbessert werden?

Strategieverantwortung

Die Verantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie sowie deren Kommunikation und Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung. Dies umfasst unter Umständen auch die Erstellung eines angemessenen Notfallplanes.

Daher ist es essenziell, dass die Geschäftsleitung ihr Verständnis für signifikante Nachhaltigkeitsrisiken einschließlich der physischen Risiken und Transitionsrisiken stetig weiterentwickelt.

Verantwortlichkeiten

Der Geschäftsleitung obliegt die Zuweisung von Verantwortlichkeiten für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der Geschäftsorganisation. So sind die Risikocontrolling-Funktion, die Compliance-Funktion und die Interne Revision bei der Umsetzung der Integration und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken einzubeziehen. Aufgrund der bereichsübergreifenden Tragweite von Nachhaltigkeitsrisiken sind laut BaFin Verantwortlichkeiten und Schnittstellen klar auszugestalten und im Rahmen der Organisationsrichtlinien zu dokumentieren. Neben der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Organisationsrichtlinien sind diese ebenfalls in die bestehende Prozesslandschaft zu integrieren. Dies umfasst beispielsweise den gesamten Prozess der Vergabe von Krediten, der Entscheidung einer Investition oder der Auslagerung von Dienstleistungen sowie anschließenden Kontroll- und Prüfungshandlungen.

Transparente Kommunikation

Um eine klare Positionierung in der internen und externen Wahrnehmung zu erreichen, sollten Unternehmensziele und Unternehmenswerte mit Bezug zu Nachhaltigkeitsrisiken transparent kommuniziert werden. Dies umfasst beispielsweiße neben dem Ausschluss bestimmter Geschäfte auch das Vorleben der Geschäftsleitung im täglichen Geschäft im Sinne der Vorbildfunktion.

Zentrale Rolle des Risikomanagements

In ihrem Merkblatt betont die BaFin die zentrale Rolle der Risikocontrolling-Funktion für das Risikomanagement von Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei steht im Merkblatt insbesondere das Management von extern auf die Finanzakteure wirkenden Nachhaltigkeitsrisiken im Vordergrund.

Die BaFin stellt explizit klar, dass Nachhaltigkeitsrisiken keine neue Risikoart begründen, sondern vielmehr auf die bestehenden Risikoarten wirken. Entsprechend wird erwartet, dass sich alle Finanzmarktakteure intensiv und umfassend mit den Wirkungsweisen und Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf alle bekannten Risikoarten befassen, ohne dabei den Fokus auf rein finanzielle Auswirkungen auf die Aktiv- und Passivseite einzuschränken. Nachhaltigkeitsrisiken sind folglich in die bestehende Risikolandschaft zu integrieren, um daraus ein neues Risikoprofil abzuleiten.

Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken soll sich dabei in allen Aspekten des Risikomanagements, von der Identifikation bis zur Berichterstattung sowie bei der Ableitung des Risikoappetits und Berücksichtigung innerhalb der Risikotragfähigkeit wiederfinden. Entsprechende Risikoindikatoren zur Früherkennung sind herzuleiten sowie Eskalationsprozessen und Risikominderungsmaßnahmen zu etablieren. Die bestehende Risikoquantifizierung ist um die Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken zu erweitern.

Im Rahmen der operativen Umsetzung erwartet die BaFin klare Regelungen hinsichtlich der Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der schriftlichen Risikomanagementrichtlinien. Zur Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Anlage- und Kreditentscheidungen sowie dem Zeichnungsprozess von Versicherungsrisiken führt die BaFin beispielhaft die folgenden Methoden an:

  • Ausschlusskriterien und Limite auf Basis von eigenen Nachhaltigkeitskriterien für das Eingehen von Geschäftsbeziehungen;
  • Positivlisten über bevorzugte Unternehmen, welche die internen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen;
  • Best-in-Class Ansatz wonach nur Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen unterhalten werden, welche eigene Nachhaltigkeitskriterien besser als der Rest der Branche umsetzen;
  • Normenbasiertes Screening greift die Aspekte der vorgenannten Methoden auf, jedoch werden statt intern definierter Kriterien international anerkannte Kriterien verwendet;
  • Im Rahmen des "Impact Investing" wird ausschließlich in Unternehmen investiert, welche einen positiven Umwelt- und/oder Gesellschaftsbeitrag erzielen wollen;
  • Aktives Engagement von Kundenbeziehungen über Dialoge mit Geschäftspartnern oder das Ausüben von Stimmrechten mit dem Ziel einer stärkeren Fokussierung auf Nachhaltigkeit.

Beim Vorliegen von Gruppenstrukturen ist insbesondere zu untersuchen, ob sich aus diesen Konzentrationen von Nachhaltigkeitsrisiken ergeben. Entsprechende gruppeneinheitliche Vorgaben und Richtlinien hinsichtlich der Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken sollen etabliert werden. Nachhaltigkeitsziele sollen, soweit möglich, gruppenweit verfolgt werden, um mögliche Reputationsschäden durch die Nichteinhaltung durch einzelne gruppenzugehörige Unternehmen zu vermeiden.

Einen weiteren Fokus legt das Merkblatt auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikoklassifizierungsverfahrens. Hierfür können bestehende oder neu einzurichtende Risikoklassifizierungsverfahren eingesetzt werden. Im Rahmen der Risikoklassifizierung ist neben der Identifikation und Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken einer Transaktion auch die Einhaltung gesetzlicher und interner Nachhaltigkeitsanforderungen zu prüfen. Darüber hinaus sind laut BaFin die Fähigkeit und Bereitschaft der Gegenpartei zu risikomindernden Maßnahmen einschließlich der Beurteilung der Qualität ihres Nachhaltigkeitsmanagements zu beurteilen sowie gezielte Risiko-minderungsmaßnahmen zu vereinbaren.

Stresstests

Eine sinnvolle Analyse der Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere von physischen Risiken und Transitionsrisiken sieht die BaFin in Form von Stresstests und Szenarioanalysen. Die Aspekte von Nachhaltigkeitsrisiken können dabei in bereits bestehende Szenarien integriert oder neue Szenarien erstellt werden. Aufgrund der tendenziell langfristigen Effekte von Nachhaltigkeitsrisiken ist der Einsatz langfristiger Szenarioanalysen vermehrt notwendig. Im Rahmen der gewählten Szenarien sind eigene Klimaziele explizit abzubilden. Der Umfang und Inhalt der Szenarien ist proportional zum individuellen Risikoprofil und den eigenen Nachhaltigkeitszielen auszurichten. Die Auswertung der Ergebnisse kann zusätzlich zu einer quantitativen Darstellung laut BaFin auch qualitativ erfolgen.

Im Merkblatt werden explizit Transitionsszenarien und Auswirkungsszenarien beschrieben. Bei Transitionsszenarien wird die Reaktion des Portfolios aufgrund der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft mit dem Ziel untersucht, ein klares Verständnis für Zeitraum und Umfang der Auswirkungen zu schaffen. Im Rahmen von langlaufenden Auswirkungsszenarien werden die direkten Folgen des Klimawandels transparent gemacht.

Auslagerungen

Im Rahmen der Risikoanalyse von Auslagerungen sind laut BaFin ebenfalls Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Ist das Risikomanagement insgesamt oder in Teilen ausgelagert, sind zudem klare Vorgaben zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken vertraglich zu vereinbaren. Eigene Nachhaltigkeitsziele sind im Rahmen der Auslagerungsvereinbarung zu fixieren. Dienstleister sollen unter anderem auch anhand ihres nachhaltigen Wirtschaftens beurteilt werden.

ESG-Ratings versus klassische Kreditratings

Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzanlagen können spezialisierte ESG-Ratings nach eingehender Prüfung hinsichtlich ihrer Angemessenheit verwendet werden. Wichtig hierbei ist die klare Unterscheidung zwischen ESG-Ratings und klassischen Kreditratings. Haben ESG-Faktoren einen Einfluss auf die Bonität und die finanzielle Performance, können ESG-Faktoren auch für die Herleitung klassischer Kreditratings herangezogen werden.

Implikationen und Handlungsbedarf

Auf die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen kommt durch das Merkblatt trotz des zunächst empfehlenden Charakters in vielen Fällen weitgehender Handlungsbedarf zu.

Dabei betrifft das Merkblatt aufgrund des umfassenden Charakters von Nachhaltigkeitsrisiken im Grundsatz nahezu sämtliche Bereiche und Steuerungsaspekte aller Finanzakteure. Insbesondere folgende Handlungsbedarfe können entstehen:

  • Unternehmensspezifische Definition und Abgrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken (Taxonomie);
  • Ergänzung bestehender Strategie- und Planungsprozess um Nachhaltigkeitsaspekte;
  • Kritische Überprüfung des Produkt- und Kundenportfolios und ggf. Anpassung des Prozesses für neue Kunden und neue Märkte;
  • Sensibilisierung aller Mitarbeiter, um das Thema in der Unternehmens- und Risikokultur zu verankern;
  • Anpassung der Prozesslandschaft und Methoden der Datenverarbeitung, inklusive Definition der benötigten Daten;
  • Festlegung klarer Strukturen und Verantwortlichkeiten (Governance);
  • Sicherstellung einer angemessenen Ressourcenausstattung mit entsprechendem Expertenwissen;
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Geschäftsanbahnung und Portfoliosteuerung;
  • Festlegung zielgerichteter Kennziffern und (Früh-) Warnindikatoren auch hinsichtlich der Überwachung der finanziellen Performance von Investitionen und Projekten;
  • Überarbeitung der bestehenden Risikomodelllandschaft und Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (inkl. Aufbau geeigneter Methoden und Verfahren zum Abbilden langfristiger Szenarien);
  • Festlegung von internen Risikominderungsmaßnahmen und Handlungsalternativen im Rahmen aller Geschäftsbeziehungen;
  • Sicherstellung einer konsistenten Anwendung von Gruppenvorgaben in Tochterunternehmen.

Aufgrund der Vielfältigkeit und zunehmenden Bedeutung des Themas werden alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen nicht umhinkommen, ihre internen Prozesse, Strukturen, Leitlinien und Vertragsdokumente zu überprüfen und anzupassen. Der Analyse- und Implementierungsaufwand sollte dabei wegen der weitreichenden und umfassenden Tragweite des Themas nicht unterschätzt werden. Er erfordert das Zusammenwirken unterschiedlichster Marktbereiche (beispielsweise Kredit, Anlage, Treasury) mit nachgelagerten Bereichen wie Organisation/IT, Risikocontrolling, Finanzen, Compliance, Interne Revision und Recht.

Insbesondere die im Merkblatt dargestellte ausstrahlende Wirkung auf Kunden, Projekte und Auftragnehmer zeigt die zentrale Rolle der Finanzwirtschaft zum gesamtwirtschaftlichen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und dem Klimawandel im Besonderen, bedarf aber somit auch einer aktiven und intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema. Nur so können die notwendigen internen Strukturen geschaffen und eine Akzeptanz bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern aufgebaut werden.

Ausblick

Die EU-Kommission hat mit dem Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums bereits im Jahr 2018 ein umfassendes Paket auch legislativer Maßnahmen auf europäischer Ebene auf den Weg gebracht. Der Finanzsektor ist dabei eine Schlüsselbranche und kann von den sich eröffnenden Chancen der Finanzierung nachhaltiger Investitionen profitieren. Bereits jetzt nutzen einzelne Akteure das Thema zur öffentlichen Aufwertung der eigenen Marke.

Die Marktbereiche des Finanzsektors reagieren bereits seit langem auf das signifikant gestiegene Interesse institutioneller und privater Investoren. Das BaFin-Merkblatt ist hierbei nur ein nationaler Vorbote weiterer zu erwartender Maßnahmen der Aufsichtsbehörden. Technisch gesehen ist es vergleichsweise unverbindlich und dient zunächst der Orientierung. Eine baldige Überführung in die Prüfungspraxis der Aufsichtsorgane ist jedoch zu erwarten. Deshalb ist es aus Sicht des Finanzsektors wichtig, sich intensiv am von der BaFin gewünschten Dialog über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aktiv zu beteiligen und im nächsten Schritt den Anpassungsbedarf des eigenen Risikomanagements zu überprüfen.

Quellenverzeichnis:

BaFin (2019): Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Autoren

Christoph Betz
Partner, Financial Services, KPMG
Thilo Kasprowicz
Partner, Financial Services, KPMG
Markus Quick
Partner, Financial Services, KPMG
Maren Schmitz
Partner, Financial Services, KPMG
Dr. Sebastian Rick
Senior Manager, Financial Services, KPMG
Dr. Roman Schulze
Senior Manager, Financial Services, KPMG
Gerald Rosenfeld
Manager, Financial Services, KPMG

[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock ]
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