Hilfe zur eLibrary

Hilfe zur RiskNET-eLibrary

Wie viele Dokumente kann ich in der RiskNET eLibrary veröffentlichen? 
Die Anzahl der Dokumente ist unbegrenzt. Lediglich die Größe der einzelnen PDF-Dateien ist auf 5.000 kB begrenzt. Bitte übermitteln Sie jedes Dokument einzeln über das Upload-Formular der RiskNET eLibrary.

Welche Dokumente kann ich in der RiskNET eLibrary veröffentlichen?
In der RiskNET eLibrary werden nur Dokumente im PDF-Format veröffentlicht. Adobe PDF (Portable Document Format) ist ein von Adobe Systems entwickeltes offenes Dateiformat, das von Standar¬di¬sie¬rungs¬gremien weltweit für den sicheren und zuverlässigen Austausch von elektronischen Dokumenten verwendet wird.
Daher sollten alle Word-Dokumente und ähnliche Dateiformate zuvor in das PDF-Format konvertiert werden. Hierzu verwenden Sie entweder Adobe Acrobat oder kostenfreie Tools. Das bekannteste Freeware-Tool zur Konvertierung in das PDF-Format ist der PostScript-Interpreter Ghostscript. Da sich dieser nur über die Kommandozeile bedienen lässt, bieten Tools wie Ghostview oder FreePDF einen einfacheren Zugang zu vielen Funktionen von Ghostscript.

Wie groß dürfen die Dokumente sein? 
Die PDF-Dokumente sollten maximal 5 MB (5.000 kB) groß sein. Über die Funktion "Dateigröße verringern" können Sie beispielsweise im Programm Adobe Acrobat die Datei verkleinern.

Wie lange stehen meine übermittelten Dokumente online? 
Die Dokumente stehen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum online. Falls Sie Ihr Dokument aus der eLibrary entfernen möchten, kontaktieren Sie uns.

Werden die in der RiskNET eLibrary eingestellten Dokumente redaktionell überprüft? 
Alle Beiträge, die RiskNET zur Veröffentlichung im Rahmen der RiskNET eLibrary oder auf dem Portal RiskNET zugesandt werden, werden zunächst aus Gründen der Qualitätssicherung durch ein Redaktions-Team inhaltlich geprüft. Ein Anspruch auf Veröffentlichung der zugesandten Beiträge besteht nicht. RiskNET behält sich ebenfalls ein Löschungsrecht für bereits veröffentlichte Inhalte ohne Angabe von Gründen vor.
Die Beiträge, die Sie RiskNET zur Veröffentlichung im Rahmen der RiskNET eLibrary überlassen (Beiträge, Angaben von URLs), dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. RiskNET behält sich ausdrücklich vor, Inhalte, die diese Regeln verletzen, sofort zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Beiträge persönlich sowohl straf- als auch zivilrechtlich haften (siehe auch Nutzungsbedingungen).

Wie erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte? 
Wer einen Beitrag in der RiskNET eLibrary einstellt, räumt RiskNET zu diesem Zweck stillschweigend ein einfaches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eine Nutzung im Rahmen des Internet-Angebotes "RiskNET eLibrary" ein und versichert, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte der eingestellten bzw. der RiskNET überlassenen Beiträge ist bzw. sich die notwendigen Rechte vom Inhaber der Rechte zuvor hat einräumen lassen.

Übernimmt RiskNET eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte der RiskNET eLibrary? 
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte von RiskNET sowie der weiterführenden Hinweise auf Fragen der Nutzer können weder RiskNET noch die Beiräte bzw. Moderatoren geben. Eine Haftung wird aus diesem Grunde weder für Beiträge der Beiräte und Moderatoren noch für sonstige Inhalte von RiskNET oder Dritter übernommen. Jede Verwertung oder Nutzung der eingestellten Inhalte erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr. 

RiskNET Intensiv-Seminare

Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement. Die Seminare sind modular aufgebaut und bauen inhaltlich aufeinander auf (Basis, Fortgeschrittene, Vertiefung).

Seminare & Konferenzen

Neben unseren Intensiv-Seminaren und Webinaren, die im Rahmen der RiskAcademy angeboten werden, stellen wir Ihnen hier themen- und branchennahe Veranstaltungen vor.

Viel Wissen bedeutet noch nicht Verstand.

__ Heraklit

Aktuelle Umfrage

§ 1 StaRUG (Risikofrüherkennung)

Nach § 1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) müssen Unternehmen über eine fortlaufende Risikofrüherkennung verfügen. Werden die Anforderungen des StarRUG bereits heute vom Unternehmen erfüllt?

  • 100% erfüllt:
    2%
  • 80% erfüllt:
    4,4%
  • 60% erfüllt:
    9,9%
  • 40% erfüllt:
    22,2%
  • 20% erfüllt:
    34,5%
  • Wir verfügen über kein Risikofrüherkennungssystem:
    27,1%
alle Umfragen ansehen »

abgegebene Stimmen: 406

Neues aus der RiskNET Mediathek
Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) an Vimeo übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Vimeo Videos immer laden

Rückblick RiskNET Summit 2022

Risk Academy

Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement.

Seminare ansehen
Newsletter

Der Newsletter RiskNEWS informiert über Entwicklungen im Risikomanagement, aktuelle Buchveröffentlichungen sowie Kongresse und Veranstaltungen.

jetzt anmelden
Lösungsanbieter

Sie suchen eine Softwarelösung oder einen Dienstleister rund um die Themen Risikomanagement, GRC, IKS oder ISMS?

Partner finden
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
schließen