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The internal ratings based approach (IRB) of the Basel Committee has three problems: few incentives for banks to adopt the IRB approach, a complicated technical framework and very conservative aggregation rules. We suggest the following remedies: First, we suggest a new design of transition rules that produce strong incentives for banks to adopt the IRB approach. Second, we outline a lean IRB approach which is simpler and avoids adjustments and caps that are difficult to justify. This approach can be flexibly calibrated to proxy any IRB approach. Third, we suggest a simple aggregation rule for capital requirements across portfolio segments that takes the diversification effect across segments into account.
Wehrspohn 9160 Downloads29.12.2005
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Der Artikel liefert eine Herleitung der Formeln für die Risikogewichte in den Baseler Konsultationsdokumenten und zeigt Wege auf, wie die Verfahren vereinfacht und an typische Risikoprofile von Kreditportfolien angepasst werden können. Zur Illustration werden die Ergebnisse auf echte Portfolien angewendet.
Wehrspohn 12777 Downloads29.12.2005
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Wenn Banken Geld verleihen, wollen sie sicher sein, es auch zurück zu bekommen. Sie suchen deshalb Geschäftspartner, die ihr Interesse an Kreditrisikomanagement akzeptieren und unterstützen und werden gerade hierin von Basel II bestärkt. Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass das eigene Unternehmen seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, ist deshalb die Grundlage jeder Vorbereitung auf Basel II.
Wehrspohn 11466 Downloads29.12.2005
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One of the main components of the credit risk management of individual clients is the correct risk and cost adjusted pricing of financial products on the background of a financial institution's profitability targets. The article derives pricing formulas for fixed rate bonds, i.e. for zero bonds, straight bonds, and amortizing bonds, and for European options that consider the exact cash flow structure of the products and integrate refinance costs, costs of risk, costs of equity and production expenses. Finally, we show how the results can be integrated in a bank's internal funds transfer pricing methodology.
Wehrspohn 9190 Downloads29.12.2005
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Die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen (Säule 1) verpflichten Kreditinstitute zu einer konservativen Betrachtung des von ihnen eingegangenen Kreditrisikos und zur Bildung von Sicherheitsspannen (Margins of Conservatism) für intern geschätzte Risikoparameter. Diese sind nach dem ICAAP Leitfaden in ähnlichem Umfang auch innerhalb des Kreditportfoliomodells der Säule 2 zu berücksichtigen. Da, im Gegensatz zu Säule 1, für die Kreditportfoliomodellierung in Säule 2 alle Risikoparameter durch interne Methoden geschätzt werden können, ist der Ansatz zur Bildung der Sicherheitsaufschläge auf die abweichende Methodik abzustimmen. In dieser Studie werden Ansätze zur Berücksichtigung der Sicherheitsaufschläge im Kreditportfoliomodell der Säule 2 erörtert. Dabei kann die Quantität und Qualität der zugrunde liegenden Daten einen signifikanten Einfluss auf die Schätzgüte und damit auf die Unsicherheit der Gesamtrisikobewertung haben. Zudem wird eine Analyse der Auswirkungen der Aufschlagsmodelle unter Berücksichtigung aller Risikoparameter auf den Value-at-Risk in einem klassischen Portfolioframework (Vasicek-Modell) durchgeführt. Ein Fokus liegt dabei auf der Problematik, wie mit der kombinierten Unsicherheit aller Komponenten umzugehen ist. Da eine gleichzeitige Berücksichtigung aller Komponenten des Sicherheitsaufschlages in voller Höhe (Worst Case) in der ökonomischen Perspektive nicht sinnvoll ist, werden die Aufschlagskomponenten statistisch aggregiert.

Autoren: Dr. Martin Rupp, Dr. Stefan Wilke (Basycon Unternehmensberatung GmbH) Dr. Matthias Fischer, Kevin Jakob (Bayerische Landesbank)
martinrupp_et-al 3263 Downloads
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Der Gesetzgeber wird zum 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 die Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (vgl. 289 b HGB) auch auf mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter erweitern: Gemäß des Entwurfes der Corporate Sustainbility Reporting Directive (CSRD), die endgültig wohl bis spätestens Juni 2022 als EU-Richtlinie verabschiedet werden wird, müssen ab 01.01.2024 große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern, 20 Mio. EUR Bilanzsumme oder 40 Mio. EUR Umsatz (zwei dieser drei Voraussetzungen reichen) für das Geschäftsjahr 2023 über ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit berichten. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) will im Juni 2022 Standards für diese Berichterstattung vorschlagen und den ersten Satz der Standards im Oktober 2022 und den zweiten Satz im Oktober 2023 verbindlich setzen. Diese Standards werden in 9 Cluster aufgeteilt.
scherer 1859 Downloads
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ESG risks and opportunities are highly relevant as causes and drivers for positive or negative scenarios with a significant impact on a company's reputation or intangible assets. The following article deals with the relevance and assessment of ESG risks in practice. Special emphasis is placed on explaining the importance of stochastic simulation methods that enable a quantitative assessment of complex systems, such as environmental systems or social systems.
Romeike 5550 Downloads
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Mit der EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ("EU-Hinweisgeberrichtlinie"), werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die teils sehr detaillierten Anforderungen bis Ende 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die Implementierung eines Hinweisgebersystems kann für internationale Konzerne komplex und aufwendig sein, auch wenn das Erwerben und Einrichten eines Hinweisgeber Tools simpel ist. Für die KMU ist die Implementierung keine große Hürde. Erfahrungsgemäß gehen nur wenige Meldungen pro Jahr bei Unternehmen mit <1000 Mitarbeitern ein, so dass die Aufklärung der Meldungen ebenfalls keine große administrative Belastung darstellen sollte.
sarah-afshari 1387 Downloads
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Ein Whistleblower- bzw. Ombudspersonen-System bzw. die in diesem Rahmen berufene Ombudsperson steht der Leitung, dem Personal einer Organisation sowie optional deren Lieferanten, Auftragnehmern und sonstigen interessierten Parteien ("interested Parties") zur Verfügung.
Die Ombudsperson ist dabei idealerweise ein objektiver Ansprechpartner, unterliegt keinen Weisungen durch das Unternehmen, sondern agiert selbstständig und unabhängig. Gegenüber Dritten gewährleistet sie (aufgrund vertrags- und berufsrechtlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, beispielsweise als zugelassener Rechtsanwalt) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Anonymität/Vertraulichkeit der Hinweisgeber. Sie ist aus diesem Grund auch zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sowie an einschlägige, gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz gebunden.
[Autoren: Josef Scherer | Andreas Grötsch]
scherer 2038 Downloads
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Die Simulation oder der – meist unfreiwillige – erfolgreiche Durchlauf eines Krisenmanagements bietet aufgrund der zahlreichen Erkenntnisse ("lessons learned") die Chance für Resilienz, Nachhaltigkeit und "Antifragilität", also die Chance, aus der Krise stärker als vor der Krise herauszugehen.
Scherer, Josef / Keilen, Matthias / Zach, Justus (2022): Krisenmanagement - Eine Chance für Resilienz und Nachhaltigkeit, in: Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht, Ausgabe 02/2022, S. 91-103.
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Everything that can be counted does not necessarily count; everything that counts cannot necessarily be counted.

__ Albert Einstein

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