Die adäquate und systematische Kommunikation über Risiken und die vorhandenen Fähigkeiten im Risikomanagement sind für Unternehmen entscheidend. Dies betonen verschiedene Analysen der jüngeren Vergangenheit. In diesem Beitrag werden mögliche Problemfelder beim Austausch relevanter Risikoinformationen innerhalb einer Organisation aufgezeigt und mögliche Ansatzpunkte zur Optimierung der Kommunikation zur Diskussion gestellt.
markus.aeschimann 8814 Downloads14.07.2009
Datei downloaden Als Reaktion auf die aktuelle Marktkrise überprüfen die Institute derzeit ihre Geschäftsmodelle und richten diese gegebenenfalls nach wert- und risikoorientierten Maßstäben neu aus. Dabei werden gesamte Geschäftsfelder oder einzelne Produkte auf den Prüfstand gestellt und bewertet. Dies ist mit großen Herausforderungen bezüglich der Konzeption und Einführung neuer Strategien, Methoden und Verfahren verbunden. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst kurz die Grundlagen für eine wert- und risikoorientierte Banksteuerung dargestellt und mit der aktuellen Umsetzung in der Praxis verglichen. Anschließend werden dann einige Problemfelder sowie mögliche Lösungsansätze diskutiert.
mbuttler 10600 Downloads19.06.2009
Datei downloaden Eine der Aufgaben des Aufsichtsrats ist die Mitwirkung an der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. In der Praxis zeigt sich bei der kritischen Diskussion der Strategie, geplanter strategischer Veränderungen oder Handlungsoptionen ein Problem: Im Gegensatz zum Jahresabschluss und den Kennzahlen in der operativen Planung sind Aussagen zur Strategie oft wenig strukturiert und unpräzise. Der Beitrag zeigt ein Verfahren zur strukturierten Beschreibung der Strategie auf.
[Quelle: Der Aufsichtsrat 03/2009, S. 39-41]
Gleissner 5434 Downloads03.06.2009
Datei downloaden Wer sich näher mit der konkreten praktischen Umsetzung regulatorischer Bestimmungen zum Risikomanagement in die Unternehmenspraxis befasst, wird sehr schnell feststellen, dass der Anspruch der gesetzlichen Vorgaben einerseits und der tatsächliche Stand des Risikomanagements in den Unternehmen andererseits in vielen Fällen immer noch eklatant auseinander klaffen. Diese ebenso unerfreuliche wie gefährliche Tatsache resultiert in allererster Linie daraus, dass die Einführung eines effektiven und effizienten Chancen- und Risikomanagement-Systems von einigen Unternehmen nach wie vor eher als gesetzlich aufoktroyierte (und damit per definitionem lästige) Pflichtübung verstanden und nicht als sinnvolle und unverzichtbare Komponente der strategischen und operativen Unternehmensführung angesehen wird.
Romeike 10605 Downloads27.02.2009
Datei downloaden Operational Risk ist eine der bedeutendsten Risikokategorien, der Unternehmen in der heutigen komplexen globalen Wirtschaft ausgesetzt sind. Den führenden Finanzinstituten ist deutlich bewusst, dass die Einführung eines leistungsfähigen Operational Risk Management Programms helfen kann, Verluste zu reduzieren, Kosten zu senken, die Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern zu steigern und somit letztlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens und den Unternehmenswert zu stärken.
[Autoren: Ali Samad-Khan, Armin D. Rheinbay]
Samad-Khan 12281 Downloads06.03.2008
Datei downloaden In diesem Beitrag werden Ziele und Werkzeuge für ein Trusted Controlling skizziert. Mit Trusted Controlling sollen drei wichtige Verbesserungen erreicht werden: Transparenz, Kontrolle und Effizienz.
Oehler 10166 Downloads06.03.2008
Datei downloaden Der Aufsichtsrat sollte dazu beitragen, den Bestand eines Unternehmens bedrohende Risiken zu vermeiden. Zudem benötigt er Risikoinformationen, um die strategischen Handlungsmöglichkeiten (Geschäftspolitik) fundiert beurteilen zu können. Aufgrund der zentralen Bedeutung von Risikoinformationen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats ist er auf ein leistungsfähiges Risikomanagement im Unternehmen angewiesen, das insbesondere über die wesentlichen Einzelrisiken und den Gesamtrisikoumfang (Eigenkapitalbedarf) informiert. Im Beitrag wird erläutert, mit welchen einfachen Prüfstrategien der Aufsichtsrat den ökonomischen Nutzen des Risikomanagements "seines" Unternehmens beurteilen kann.
[Quelle: Der Aufsichtsrat, Heft 12/2007, Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion "Der Aufsichtsrat", Verlasgruppe Handelsblatt.]
Gleissner 3745 Downloads05.03.2008
Datei downloaden Die im Jahr 2006 reformierten und ab diesem Jahr zur Anwendung kommenden Leitlinien zur Bußgeldberechnung von Kartellverstößen im europäischen Wirtschaftsraum sollen den Anreiz zur Kartellbildung für Unternehmen senken und die Wahrscheinlichkeit einer Kartellaufdeckung erhöhen. In diesem Artikel wird beleuchtet, wie die Entscheidung für oder wider eine Kartellbeteiligung seitens der Unternehmen durch diese Leitlinien beeinflußt wird. Es kann gezeigt werden, daß durch die Festlegung einer Bußgeldobergrenze eine wirksame Abschreckung nur für Unternehmen zu erwarten ist, die einen geringen Anteil ihres Umsatzes im kartellrechtlich relevanten Markt erzielen. Für diese steigt zunächst mit zunehmender Kartellebensdauer der Anreiz, das Kartell anzuzeigen. Das führt dazu, daß Kartelle mit mindestens einem Unternehmen, das einen geringen Anteil seines Gesamtumsatzes auf dem Kartellmarkt erzielt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zeitverlauf instabiler werden. Unternehmen, die ihren Umsatz jedoch fast ausschließlich auf diesem Markt erzielen, werden durch die neue Leitlinie aufgrund der Bußgeldobergrenze hingegen kaum abgeschreckt. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über das „Kartellrechtsrisiko“, wie es sich für Unternehmen darstellt. Es wird erläutert, wie die mit einer möglichen Kartellstrafe verbundenen Aufwendungen ermittelt werden können. Darauf basierend werden die notwendigen Mindestumsatzrenditen bestimmt, die von Unternehmen im Kartell erwirtschaftet werden müssen, damit sich aus Unternehmenssicht eine Kartellbildung rechnen könnte. Es wird gezeigt, daß für bestimmte Kartelle bereits Renditen von wenigen Prozentpunkten genügen, um eine Kartellteilnahme attraktiv werden zu lassen. [Autoren: Henry Dannenberg, Nicole Steinat]
Henry.Dannenberg 9921 Downloads25.02.2008
Datei downloaden Seit der Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) im Jahr 2002 sind deutsche börsennotierte Unternehmen zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verpflichtet (Comply-or-Explain-Prinzip). Auf der Basis dieser Information soll durch den Druck des Kapitalmarkts die Einhaltung des Kodex überwacht und gegebenenfalls sanktioniert werden. Dabei wird regelmäßig postuliert, dass bei überdurchschnittlicher Befolgung bzw. Nichtbefolgung der Kodex-Empfehlungen eine Belohnung durch Kurszuschläge bzw. eine Sanktionierung durch Kursabschläge erfolgt. Die Ergebnisse einer Ereignisstudie zeigen, dass die Abgabe der Entsprechenserklärung keine erhebliche Kursbeeinflussung auslöst und die für das Enforcement des Kodex ngenommene (und erforderliche) Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet. Es wird daher kritisch hinterfragt, ob der für den Kodex gewählte und grundsätzlich zu begrüßende flexible Regulierungsansatz im System des zwingenden deutschen Gesellschaftsrechts einen geeigneten Enforcement-Mechanismus darstellt. [Autoren: Eric Nowak / Roland Rott / Till G. Mahr]
Nowak 6974 Downloads18.03.2007
Datei downloaden Die drei Stichworte Stakeholderorientierung, Systemhaftigkeit und Stabilität, mit denen dieser Beitrag überschrieben ist, hängen eng zusammen und kennzeichnen gleichzeitig die tradierten Besonderheiten des deutschen Systems der „Corporate Governance“, d.h. der Unternehmenssteuerung und Kontrolle: In Deutschland ist die Corporate Governance schon seit dem Beginn der „verspäteten Industrialisierung“ nach 1870 „stakeholderorientiert“. Das bedeutet, sie ist an den Interessen verschiedener Gruppen, und nicht nur der Eigentümer oder Aktionäre, ausgerichtet und räumt diesen auch gewisse Mitwirkungsmöglichkeiten ein. [Erschienen in "Perspektiven der Corporate Governance", herausgegeben von Ulrich Jürgens u.a., Nomos-Verlag, Baden-Baden 2006]
Schmidt 11125 Downloads18.03.2007
Datei downloaden