Aktuar

Definition:

Aktuare sind mathematisch ausgebildete Sachverständige die Fragestellungen aus den Bereichen Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Versicherungsmathematik, Bausparmathematik und Finanzmathematik) bearbeiten und dafür Lösungen unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes entwickeln.

Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung und Bewertung von Risiken wie den Versicherungsrisiken, Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.

Ursprünglich wurde mit Aktuar (lat.: actuarius = Schnellschreiber) die Schreiber des römischen Senats bezeichnet. Da dieser zugleich auch oberstes römisches Gericht war, übertrug sich diese Bezeichnung, neben dem Gebrauch für Schreiber in der römischen Armee, auf Gerichtsschreiber im allgemeinen, in Deutschland noch bis ins 19. Jahrhundert, bei kirchlichen Gerichten bis heute. In England war diese Bezeichnung im 18. Jahrhundert außer Gebrauch und wurde von dem ersten als Aktuar im heutigen Sinne arbeitenden Mathematiker (Edward Rowe Mores) für sich als Dienstbezeichnung gewählt.

Später übertrug sich die Dienstbezeichnung auf den Berufsstand. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts bezeichneten sich auch die deutschen Versicherungsmathematiker als Aktuare, doch kam diese Bezeichnung wieder außer Gebrauch. Erst im Jahr 1994 wurde im Rahmen der Einführung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen und der damit verbundenen Ausweitung der Aufgaben der Versicherungsmathematiker diese Bezeichnung wieder eingeführt.

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