Audit Committe
"Prüfungsausschuss; nach einer ââ¬ÅŸSollââ¬Å-Bestimmung im Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sollte - nach den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein."