Basel I
Mit Basel I wurden 1988 die bis zum Inkrafttreten von Basel II geltenden Eigenmittelvorschriften verabschiedet und die Voraussetzung für eine international einheitliche Pflicht zur Eigenmittelunterlegung geschaffen.
Anlass für Basel I war die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, dass das Eigenkapital der weltweit wichtigsten Banken auf ein gefährliches Niveau gefallen war. Ausgelöst wurde die Besorgnis durch den Zusammenbruch der Herstatt-Bank. Benötigt wird das Eigenkapital, um Verluste abzufedern und die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten (Risikopufferfunktion).
Aufgrund eines anhaltenden Verdrängungskampfes bauten die Banken ihre Geschäfte jedoch ohne eine angemessene Eigenkapitalunterlegung aus. Als dann zunehmend Insolvenzen von Kreditnehmern auftraten, sank das Eigenkapital der Banken ab. Um das Insolvenzrisiko der Banken und mögliche Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank zu verringern, zielten die Vereinbarungen somit auf die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung und die Schaffung einheitlicher internationaler Wettbewerbsbedingungen ab.
In diesem Kontext schreibt Basel I den Banken vor, dass Kredite an Unternehmen grundsätzlich zu 8 Prozent mit Eigenmitteln zu unterlegen sind. Länder mit international tätigen Banken setzten in der Folge den empfohlenen Standard in nationales Recht um, womit seit 1992 weltweit einheitliche gesetzliche Mindestanforderungen für Kreditrisiken gelten.