Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutender legislativer Vorschlag der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu erweitern und zu standardisieren. Die CSRD soll die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) erweitern und verbessern.
Die CSRD ist Teil des umfassenderen Aktionsplans der EU für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des European Green Deals.
Hier sind einige Schlüsselaspekte der CSRD:
- Umfangreichere Berichtspflichten: Die CSRD erweitert den Geltungsbereich der Berichtspflichten über die bisherigen Anforderungen der NFRD hinaus. Sie soll mehr Unternehmen einbeziehen und detailliertere Berichte über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltbelange, soziale Verantwortung und Governance (ESG) verlangen.
- Standardisierte Berichterstattung: Ein Hauptziel der CSRD ist die Schaffung eines standardisierten und vergleichbaren Rahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies soll Investoren und Stakeholdern helfen, die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen besser zu verstehen und zu vergleichen.
- Integration in die Unternehmensführung: Die CSRD soll sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensführung und die Risikomanagementprozesse integriert werden und dass die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen mit der finanziellen Berichterstattung verzahnt wird.
- Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht: Durch die Verbesserung der Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zielt die CSRD darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Unternehmen stärker zur Rechenschaft zu ziehen.
- Auswirkungen auf Unternehmen und Stakeholder: Die CSRD betrifft eine breite Palette von Unternehmen, einschließlich großer Unternehmen, börsennotierter Unternehmen und bestimmter KMU in der EU. Sie hat auch Auswirkungen auf Investoren, Finanzmarktakteure und andere Stakeholder, die sich auf verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen stützen.
Die CSRD wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat formal angenommen und nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.