CRD IV
Im Dezember 2010 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht unter dem Arbeitstitel Basel III eine umfassende Überarbeitung des aufsichtlichen Rahmens verabschiedet.
Zur Übernahme in die nationale Gesetzgebung hat die EU-Kommission im Juli 2011 einen Vorschlag vorgestellt, der häufig mit CRD IV bezeichnet wird. Der Vorschlag besteht allerdings aus zwei Dokumenten: aus der Richtlinie 2013/36/EU (Directive), die durch das sogenannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) in nationales Recht umgesetzt wurde, und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Regulation), welche unmittelbar anzuwenden ist. Beide sind laut Mitteilung der EU-Kommission am 17. Juli 2013 in Kraft getreten, wobei die neuen Regeln zur Ermittlung der angemessenen Kapitalausstattung ab 1. Januar 2014 anzuwenden sind.