Entsprechenserklärung
Gemäß § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung abzugeben. Hierin legen Vorstand und Aufsichtsrat dar, ob den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen innerhalb des Corporate-Governance-Kodex entsprochen wurde oder wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (comply or explain).