Euro SOX
Mit dem umgangssprachlich als 8. EU-Richtlinie, Abschlussprüfungs-Richtlinie oder salopp auch EuroSOX genannten Vorschlag der Europäischen Kommission wird die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 verstanden.
Die Regelungsbereiche der 8. EU-Richtlinie umfassen die Zulassung als Abschlussprüfer, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die bei der Prüfung zu beachtenden Prüfungsgrundsätze, die Merkmale eines wirksamen Systems der externen Qualitätskontrolle, eine unabhängige Berufsaufsicht sowie bestimmte Sondervorschriften für Unternehmen im öffentlichen Interesse. Teile dieser Regelungen wurden im HGB bereits mit den Änderungen in §§ 319 und 319a HGB sowie durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) umgesetzt.
Zukünftig werden daher die "International Standards on Auditing! (ISA) bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden sein.