Fakultativ-obligatorische Rückversicherung
Rückversicherungsvereinbarung, wonach der Versicherer entscheiden darf, ob er bestimmte Risikokategorien rückversichert; der Rückversicherer jedoch verpflichtet ist, die Risiken zu übernehmen. Im Gegensatz hierzu kann bei der fakultativen Rückversicherung auch der Rückversicherer über Annahme / Ablehnung frei entscheiden.