Korruption
Unter Korruption (von lat. corrumpere = verderben, zerbrechen, entkräften, entstellen, bestechen) versteht man im juristischen Sinn den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik, oder auch nichtwirtschafltichen Vereinigungen oder Organisation, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn versteht man unter Korruption die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.
Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil (Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for private gain).
Kernelement von korruptem Verhalten ist das Ausnutzen einer Machtposition, sei es auch bei einer geringen Macht, für den persönlichen Vorteil und unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze.
Neben den konkreten materiellen Folgen entsteht großer immaterieller Schaden dadurch, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und in das Funktionieren der Demokratie Schaden nimmt. Unser Staatswesen lebt vom Vertrauen in "sauberen" Verhältnissen. Wird dies zerstört, sind Politikverdrossenheit, Verweigerung gegenüber Gemeinwohlinteressen, Beteiligung an schädlichen Verhaltensweisen (Diebstahl öffentlichen Eigentums, Schwarzarbeit, Steuer- und Versicherungsbetrug u. ä.) die Folgen.
Nach Angaben der Weltbank muss durchschnittlich jeder Mensch rund sieben Prozent seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen. Weitere Informationen zu den materiellen Folgen sind u. a. auch in den Lageberichten des Bundeskriminalamtes zusammengefasst.
Den Korruptionsindex (Corruption Perception Index) des Internet Center for Corruption Research finden Sie hier: www.icgg.org