MCR
MCR ist ein Akronym für Minimum Capital Requirement und bezeichnet beispielsweise im Konsultationsprozess von Basel II (Banken) und Solvency II (Versicherungen) die - im Rahmen von Säule 1 - ermittelten Mindesteigenmittel. Im Kontext von Solvency II soll das MCR als Prozentsatz des SCR ermittelt werden.