NPL
Non-performing Loans = notleidende Kredite
Die Bezeichnung notleidender Kredit ist im Kreditwesen üblich, wird aber auch allgemein für alle Forderungen verwendet, bei denen der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Hierbei handelt es sich allgemein um Kredite, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
- wesentliche Kredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind
- ungeachtet etwaiger überfälliger Beträge oder der Anzahl überfälliger Tage wird es als unwahrscheinlich angesehen, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen wird, ohne Sicherheiten zu verwerten.
Notleidende Kredite schließen ausgefallene und wertgeminderte Kredite ein. NPL sind Bestandteil von NPE (Non-performing Exposures).
Die Bundesanstalt fü Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert einen Kredit seit dem Jahr 2009 als notleidend, wenn dieser „in Verzug geraten ist oder wertberichtigt wurde“. Der Internationale Währungsfonds definiert einen Kredit als notleidend, wenn ein Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen seit mindestens 90 Tagen vorliegt oder bei einem Verzug von weniger als 90 Tagen gute Gründe vorliegen, die eine Nichtzahlung befürchten lassen.