Risikoprämie
1. Bezeichnung für den Risikoanteil in der Lebensversicherung. 2. Bezeichnung des zur Deckung der Versicherungsleistung erforderlichen Teils der Prämie. 3.Differenz zwischen der Rendite einer risikolosen und einer risikobehafteten Anlage. Entschädigung des Investors für zusätzlich eingegangene, nicht diversifizierbare Marktrisiken (Marktrisikoprämie). Hält ein Investor z.B. Obligationen, wird er nur bereit sein, diese in riskantere Aktien zu tauschen, wenn er dafür eine entsprechende Risikoprämie erhält.