Solvabilitätskoeffizient
Unter Solvabilität wird allgemein im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln verstanden, d. h. mit freiem, unbelastetem Vermögen.
Der Solvabilitätskoeffizient setzt die Eigenmittel zu den risikogewichteten Aktiva und außerbilanzmäßigen Geschäften ins Verhältnis. Dies betrifft insbesondere Kreditrisiken, die entstehen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, weswegen zwischen den Kreditrisikograden von Einzelguthaben und außerbilanzmäßigen Bestandteilen sowie bestimmter Kreditnehmerkategorien unterschieden wird. Dabei wird außerdem zwischen Art und Herkunft des Kreditnehmers unterschieden. Die Gewichte bewegen sich zwischen 0 % bei geringen Risiken wie Forderungen an Verwaltungen und Zentralbanken der Mitgliedstaaten und 100 % bei hohen Risiken wie Forderungen gegenüber Kreditinstituten.