Taxonomie-Verordnung
Die Taxonomie-Verordnung ist eine Verordnung der EU, die zum einen Vorgaben für nachhaltige Investitionen definiert und zum anderen die Offenlegungsverordnung ändert. Die Kurzform lautet Verordnung (EU) 2020/852, der komplette Name lautet: "Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088".
Die Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie ist ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.
Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer, beispielsweise Investmentfonds, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten. Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Mit der EU-Taxonomie wurde ein einheitliches Klassifizierungssystem mit allgemeingültigen Standards geschaffen, damit eine Wirtschaftsaktivität als "nachhaltig" eingeordnet werden kann. In einem ersten Schritt konkretisiert die Taxonomie vornehmlich Umweltziele. Weitere nachhaltige Kriterien wie soziale und Governance Aspekte sollen folgen.
Die Verordnung wurde vom 24. Mai 2018 bis 22. Juni 2020 vom Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem EU-Parlament entwickelt.