York-Antwerp-Rules
Bei den York-Antwerp-Rules (YAR) handelt es sich um internationale Regeln für die Verteilung von Aufwendungen für Schiff und/oder Ladung bei einer großen Haverei (am gebräuchlichsten sind derzeit noch die YAR 1994).
In Deutschland ist die Haverei für das Seehandelsrecht in den §§ 588 ff. HGB geregelt. Für die Binnenschifffahrt sind die Regeln in den §§ 78 ff. Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG) zu finden.
In der Vergangenheit wurden im deutschen Seehandelsrecht drei verschiedene Arten der Haverei, die große, die kleine sowie die besondere Haverei unterschieden. Die kleine und die besondere Haverei wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 aufgehoben, so dass seit dem 25. April 2013 nur noch Regelungen zur Großen Haverei existieren.
Befindet sich das Schiff oder die Passagiere in einer Gefahrensituation und entscheidet sich daraufhin der Kapitän, dem Schiff oder der Ladung vorsätzlich Schaden zuzufügen, um Schiff, Mannschaft und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (§ 588 HGB n.F.), dann handelt es sich um eine Große Haverei.