Allgemeine Geschäftsbedingungen RiskNET Marktplatz
Allgemeine Geschäftsbedingungen RiskNET Marktplatz
§ 1 Allgemeines
- Das Portal RiskNET – bzw. die RiskNET GmbH – bietet Werbetreibenden sowie Unternehmen – im Folgenden "Inserenten" genannt – an, Online-Werbemittel auf der Internetpräsenz von RiskNET (www.risknet.de, www.risknet.at, www.risknet.ch sowie www.risknetwork.net gegen Entgelt zu veröffentlichen.
- Für Verträge über die Realisierung der Insertionen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RiskNET GmbH, die vom Besteller bei der Bestellung anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden durch RiskNET schriftlich bestätigt.
§ 2 Voraussetzungen
- Die Anzeige des Inserenten besteht aus einer Werbefläche, die mit oder ohne einem Verweis („Link“) auf weitere Informationen geschaltet werden kann. Die Anzeige kann u.a. als „Banner“ erscheinen oder als nicht grafisch gestaltete Textanzeige bzw. als Eintrag auf dem RiskNET Marktplatz. Sie muss aber den technischen Grundbedingungen entsprechen, die in den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Mediadaten enthalten sind.
- Der Vertrag muss mindestens fünf Tage vor dem Termin der Schaltung der Anzeige auf der Website mit RiskNET geschlossen sein.
- Der Inserent verpflichtet sich, die Anzeige mindestens drei Werktage vor dem festgesetzten Erscheinungstermin im vertraglich festgelegten Format an RiskNET zu liefern.
- Aufträge zur Schaltung von Anzeigen werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch RiskNET verbindlich.
- Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. RiskNET ist dabei berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- Für RiskNET besteht keine Verpflichtung, die Anzeige vor Annahme des Schaltungsauftrages anzusehen und zu prüfen. RiskNET behält sich vor, rechtsverbindlich eingegangene Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder ihre Veröffentlichung ganz oder teilweise zu sperren, sobald RiskNET bekannt wird, dass die betreffende Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für RiskNET unzumutbar ist, insbesondere bei Anzeigen für Wettbewerbsangebote.
- Die Ablehnung des Auftrages oder Änderungen in den Vertragsbedingungen werden dem Inserenten unverzüglich mitgeteilt. Vom Inserenten zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer Anforderung durch diesen zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Daten durch RiskNET endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrages.
§ 3 Platzierung und Schaltung der Anzeige
- Die Platzierung der Anzeige wird im Einvernehmen mit dem Inserenten, ansonsten nach billigem Ermessen von RiskNET unter Berücksichtigung der Interessen des Inserenten festgelegt.
- Angaben über die Schaltungsfrist sind verbindlich.
- Ist der Beginn der Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächst mögliche Zeitraum.
- Die Schaltung erfolgt nach dem jeweils üblichen technischen Stand, entsprechend der bestmöglichen Weise.
- Steht der zugesagten Schaltung ein vom Inserenten verschuldetes Hindernis entgegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Anzeige an RiskNET, so verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Verzögerung, längsten aber um eine Woche. Ist innerhalb dieser Zeit keine Lieferung aufgrund Verschuldens des Inserenten möglich, so wird der Liefertermin zwischen Inserenten und RiskNET neu festgesetzt. Kommt innerhalb von einem Monat keine Einigung zustande, so kann RiskNET 50 Prozent des Auftragswertes als Vertragsstrafe verlangen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Storno
- Die Preise für die Schaltung der Anzeigen richten sich nach der Preisangabe in den Mediadaten auf der Internet-Site www.risknet.de (bzw. www.risknet.ch und www.risknet.at) der RiskNET GmbH zum Zeitpunkt der Bestellung. Siehe www.risknet.de/ueber-risknet/mediadaten/
- Der Inserent erhält eine Rechnung für die Anzeigenschaltung zusammen mit der Auftragsbestätigung. Die Rechnung ist sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.
- Zahlungen sind nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
- Die Verzugszinsen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
- Bei Zahlungsverzug des Inserenten kann RiskNET die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für weitere Anzeigenaufträge des Inserenten Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Inserenten ist RiskNET berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses Vorauszahlungen für weitere Anzeigen zu verlangen, sowie deren Veröffentlichung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Die Stornofrist für Anzeigenaufträge beträgt vier Wochen vor der ersten Veröffentlichung. Danach behält sich RiskNET vor, gegen den Inserenten eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes zu erheben.
§ 5 Gewährleistung, Haftung, Reklamation
- Wird eine fehlerhafte oder unvollständige Anzeige durch RiskNET veröffentlicht, kann der Inserent diese innerhalb von 8 Tagen bei RiskNET reklamieren. Liegt der Fehler bei RiskNET, ist RiskNET verpflichtet, diesen unverzüglich zu beheben. Besteht der Fehler in der vom Inserenten gelieferten Anzeige, so kann er diese durch Lieferung einer überarbeiteten Version innerhalb von drei Tagen nach Erhalt durch RiskNET auswechseln lassen.
- Der einmalige Austausch einer vom Inserenten gelieferten fehlerhaften Anzeigenvorlage ist durch RiskNET zu gewährleisten. Besteht wiederholter Nachbesserungsbedarf, so kann RiskNET eine Aufwandsvergütung in Höhe der notwendigen zusätzlichen Arbeitsleistung gegenüber dem Inserenten geltend machen.
- Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen der Anzeige hat der Inserent zu tragen.
- Der Inserent hat bei unrichtigem oder unvollständigem Erscheinen der durch ihn im einwandfreien Zustand der RiskNET übergebenen Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende Anzeige zu zahlenden Entgeltes.
- RiskNET übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte der Anzeigen, bzw. für die Inhalte anderer Websites, auf welche die Anzeige verweist sowie für vom Inserenten zu verantwortende Fehler der Anzeige.
- RiskNET übernimmt keine Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner die Leistungen von RiskNET gehostet werden, sowie für nicht aktualisierte oder unvollständige Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste.
- Ist eine Durchführung des Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, höherer Gewalt, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch RiskNET nicht möglich, so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern die Verschiebung der Leistungszeit nicht unerheblich ist, wird der Inserent hiervon informiert.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche RiskNET nicht zu vertreten hat, so hat der Inserent unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass RiskNET zu erstatten, d.h. eine erbrachte Teilleistung zu vergüten.
§ 8 Datenschutz
- Der Inserent ist damit einverstanden, dass eventuell personenbezogene Daten gespeichert werden.
- Die gespeicherten Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages erforderlich ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz der RiskNET GmbH.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragspartner am nächsten kommen.