Die Aufsichtsstruktur in Europa und in Deutschland

Auf dem Weg zur Vergemeinschaftung nationaler Risiken


Auf dem Weg zur Vergemeinschaftung nationaler Risiken News

Was ist eigentlich mit der "Bankenunion" gemeint?, so die Frage von Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, auf dem Bundesbank-Symposiums "Bankenaufsicht im Dialog". Es geht nicht um die Fusion verschiedener Kreditinstitute. Diskutiert wird vielmehr über eine integrierte europäische Aufsicht über Kreditinstitute, die um eine europäische Einlagensicherung und einen europäischen Bankenstabilisierungsfonds ergänzt wird. Ein konkretes Konzept oder gar ein offizieller Vorschlag für diese Bankenunion liegt noch nicht vor. Im Rahmen des Symposiums skizzierte Sabine Lautenschläger einige Vor- und Nachteile einer "Bankenunion".

Die Idee hinter der "Bankenunion" ist für die Bundesbank-Vizepräsidentin vor allem eine noch stärkere Integration der Euroländer, die über die gemeinsame Geldpolitik hinausgeht. Das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Bankeinlagen soll gestärkt und das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Eurozone soll zurückgewonnen werden.

Insbesondere von einer integrierten Aufsicht versprechen sich viele eine Aufsicht über Banken, die frei von nationalen Interessen ist. Europäisches Aufsichtsrecht soll einheitlich angewandt und so ein wahres "level playing field" für die Institute hergestellt werden. Die starke Vernetzung europäischer Banken untereinander und die damit bestehende Ansteckungsgefahr im Krisenfall sind gute Argumente für eine europäische Aufsicht, so Sabine Lautenschläger. "Mit der Aufsicht über alle, zumindest alle in Europa aktiven Institute würde die europäische Aufsicht zudem über einen tieferen Einblick verfügen und risikobehaftete Entwicklungen frühzeitiger erkennen können", ergänzt die Vizepräsidentin.

Gemeinsame Einlagensicherung und europäischer Bankenstabilisierungsfonds

Viele Experten sind davon überzeugt, dass mit einer gemeinsamen Einlagensicherung und einem europäischen Bankenstabilisierungsfonds die Abhängigkeit zwischen Banken und dem Heimatland gekappt werden kann. Denn die Haftungsgrundlage bei einer nationalen Bankenkrise würde vergrößert und die Belastungen aus einer Rekapitalisierung beziehungsweise Restrukturierung oder Abwicklung nationaler Banken würden nicht mehr allein von nationalen Haushalten getragen werden. Negative Rückkoppelungseffekte zwischen Bankenrettung und Staatshaushalten könnten so verhindert oder zumindest verringert werden. Mit der breiteren Haftungsgrundlage erhielte der europäische Sparer eine größere Sicherheit, das Risiko eines systemischen beziehungsweise länderspezifischen "bank run" wäre reduziert.

Die Vorteile dieser Lösung hören sich also zunächst überzeugend an, so die vormalige Exekutivdirektorin für Bankenaufsicht bei der BaFin. Doch es gibt auch einige Nachteile und Fragen, die bei der Konzeption im Detail Antworten benötigen.

  1. Die Einrichtung der drei "Institutionen" ist kein Instrument zur kurzfristigen Krisenbewältigung. Umfassende Änderungen in den EU-Verträgen und vermutlich auch in etlichen nationalen Verfassungen würden mit der Aufgabe eines Teils der nationalen Souveränität und der Errichtung eines glaubwürdigen, solide finanzierten Einlagensicherungssystems nötig werden.
  2. Welche Staaten sollen einbezogen werden? Alle 27 EU-Mitgliedstaaten oder "nur" die Euro-Staaten?  Für eine Bankenunion auf Ebene der Europäischen Währungsunion spricht die besonders starke Rückwirkung von Entwicklungen in einzelnen Euro-Ländern auf andere Euro-Staaten. Aber auch für die Einbeziehung der gesamten EU-Ebene finden sich triftige Gründe: Beispielsweise die Idee des gemeinsamen Marktes mit einem "level playing field" oder die Wettbewerbsfragen, die sich stellten, wenn starke Finanzplätze wie zum Beispiel London, nicht teilnähmen.
  3. Soll eine Zentralaufsicht nur über die großen Banken, die grenzüberschreitend tätigen Player, oder über alle Institute, auch die kleinste Kreditgenossenschaft, eingeführt werden? Wenn eine Bankenunion die Gefahr eines "bank run" mildern soll, sollte sie möglichst alle Banken umfassen, denn solche Anstürme auf die Bankschalter haben ein tiefes psychologisches Moment, bei dem im Falle eines Falles die Größe einer Bank keine Rolle spielt und sich sehr rasch Zweit- und Drittrundeneffekte einstellen können. Aber ist das aus praktischer Sicht sinnvoll beziehungsweise überhaupt machbar? Und welche Rückwirkungen hätte eine Zentralaufsicht auf gewachsene und bewährte Marktstrukturen?
  4. Die für Sabine Lautenschläger entscheidende Frage ist die des Zusammenspiels von Haftung und Kontrolle: Eine Bankenunion vergemeinschaftet nationale Risiken des Bankensystems. In einer Bankenunion müsste bei der Krise eines nationalen Bankensystems im Zweifel auch das Geld der Steuerzahler der anderen Länder eingesetzt werden. Wer haftet, muss aber auch ein Recht auf Kontrolle haben, gerade wenn es um potenziell sehr große Summen wie im Fall einer Bankenkrise geht. Um Haftung und Kontrolle auszubalancieren, müssen der europäischen Ebene aber entsprechende Durchgriffsrechte eingeräumt werden. Aus diesem Grund kann für die Bundesbank-Vizepräsidentin eine Bankenunion nur funktionieren, wenn sie mit einer Fiskalunion einhergeht. "Nun ist die Fiskalunion sicherlich ein ähnlich schillerndes Schlagwort wie die Bankenunion – und bislang genau so wenig mit Leben gefüllt. Fiskalunion muss durchaus nicht heißen, dass die nationalen Parlamente ihre Haushaltsrechte vollkommen aufgeben; ein Teilverzicht, mit klaren, strengen europäischen Haushaltsregeln und vor allem automatischen, europäischen Durchgriffsrechten bei wiederholten Regelverstößen, wäre aber unumgänglich. Anders als heute müsste also ein europäisches fiskalisches "no", "non" oder "nein" bindende Wirkungen haben – egal, in welcher Sprache der Europäischen Union", so Sabine Lautenschläger weiter.
  5. Was aber kann passieren, wenn Schritte in Richtung Bankenunion unternommen werden, ohne dass eine Fiskalunion geschaffen wird? Von einer Bankenunion würden natürlich besonders Banken aus Ländern mit hohen Refinanzierungskosten profitieren. Sollten diese Banken die Gunst der Stunde nutzen, um vermehrt die Anleihen ihres Heimatlandes zu kaufen, hätte dies zwei wesentliche Auswirkungen. "Einerseits würden die Banken ihre günstigeren Refinanzierungsbedingungen an ihre Heimatstaaten weitergeben und dadurch den so wichtigen – weil disziplinierenden – Marktmechanismus teilweise außer Kraft setzen. Andererseits, und noch gravierender, würde sich eine Gemeinschaftshaftung für Banken zumindest teilweise auf die Staatsanleihen dieser Länder ausdehnen; das Ergebnis wäre eine Haftungsgemeinschaft der Staaten durch die Hintertür – ohne die Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten und damit den Schutz einer Fiskalunion", ergänzt Sabine Lautenschläger.


Sabine Lautenschläger-Peiter, Vizepräsidentin der Deutschen BundesbankDer Werdegang der aktuellen Krise hat in aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass die "Struktur" Europas Schwachstellen aufweist: "Ich bin auch davon überzeugt, dass wir strukturelle Veränderungen in der Architektur Europas sehen werden; ganz konkret mit Blick auf die Bankenunion liegt es mir am Herzen, dass das Begriffspaar "Haftung und Kontrolle" bei allen Entscheidungen nicht nur im Blick, sondern als Paar stets zusammengehalten wird", ergänzt die Juristin Sabine Lautenschläger (Foto).

Das makroprudenzielle Mandat

Sabine Lautenschläger weiter: "Die Überlegungen zu neuen deutschen Aufsichtsstruktur sind schon in einem konkreterem Stadium als jene, die auf europäischer Ebene diskutiert werden. Es liegt bereits ein Gesetzesentwurf mit konkreten Ausgestaltungen vor."

Im Dezember 2010 hatten sich die regierenden Koalitionsfraktionen auf einen sogenannten 10-Punkte-Plan zur Reform des deutschen Aufsichtssystems geeinigt. Die Umsetzung dieses Plans nähert sich dem gesetzgeberischen Abschluss: Anfang 2013 könnte in Deutschland ein Ausschuss für Finanzstabilität seine Arbeit aufnehmen; zugleich wird die bewährte Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank beibehalten, die durchweg und auch von internationalen Programmen wie dem Financial Sector Assessment Program (FSAP) des IWF grundlegend für gut und effizient empfunden wird.
Während ihres Vortrags ging Sabine Lautenschläger vor allem auch auf die Bedeutung des makroprudentiellen Mandats ein, d. h. zu der Verzahnung von Institutsaufsicht und Makroüberwachung. Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen, dessen zentrales Element die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) ist. Er soll die Stabilität des deutschen Finanzmarktes überwachen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Deutsche Bundesbank wegen ihrer makroökonomischen Expertise und ihrem Finanzmarktwissen den Auftrag erhält, zur Wahrung der Finanzstabilität "beizutragen". "Wir sollen zukünftig laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysieren, mögliche Gefahren für die Finanzstabilität identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge für Warnungen und Empfehlungen erarbeiten. Die Analysen und Vorschläge der Bundesbank sind für den AFS bestimmt. Dort sitzen regelmäßig jeweils drei Vertreter des Bundesfinanzministerium (BMF), der BaFin und der Bundesbank sowie ein nicht-stimmberechtigtes Mitglied des Soffin. Der Vorsitz liegt beim BMF; die Bundesbank hat allerdings ein Vetorecht. Der Ausschuss für Finanzstabilität erörtert auf Grundlage der Bundesbank-Vorarbeiten die Gefährdungslage im Finanzsystem. Der AFS seinerseits kann – wie der European Systemic Risk Board (ESRB) auf europäischer Ebene – Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Adressat dieser Botschaften können die Bundesregierung, die BaFin und andere öffentliche Stellen sein. Sie sehen also: Die Institutionalisierung des makroprudenziellen Mandates ist national bereits recht weit fortgeschritten" so Sabine Lautenschläger in ihrem Vortrag.

Offene Fragen im Zusammenhang mit der Makroüberwachung

Sabine Lautenschläger stellt die Frage, ob die Arbeit damit getan sein? Sind damit alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Verantwortlichen nun beim Aufkeimen der nächsten Krise schnell, effektiv und effizient Gegenmaßnahmen ergreifen? Die Antwort der Bundesbank-Vizepräsidentin: "Weitestgehend ja. Die Arbeit fängt jetzt erst an. Während die Mikroaufsicht über Banken ein bestelltes Land ist, ist die "Makroprudenzielle Überwachung Neuland und wird es zu einem gewissen Grad wohl noch lange bleiben."
Wer soll überwacht werden?

Unumstritten ist, dass die bereits beaufsichtigten Teilnehmer des Finanzplatzes aufgrund ihrer wichtigen Funktion für die Realwirtschaft auch in ihrer Bedeutung für systemische Risiken eingeschätzt werden müssen. Derzeit geht es dabei vor allem um Banken und die mit ihnen verbundenen Risiken für die Stabilität des Finanzplatzes. Sicherlich gehören auch Versicherer oder andere Finanzdienstleister dazu, falls sie stabilitätsgefährdende Risiken anhäufen können, ergänzt Sabine Lautenschläger. "Das Schattenfinanzwesen wie etwa Hedgefonds etc. wird in diesem Zusammenhang auch immer zu Recht genannt. Letztlich kann jeder Teilnehmer am Finanzmarkt, egal ob beaufsichtigt oder nicht, eine systemische Gefahr darstellen, wenn er hinreichend groß, komplex oder mit anderen verwoben ist. Aber es geht auch um Infrastrukturen, die systemisch relevant sind – wie etwa der Zahlungsverkehr oder Clearingsysteme beziehungsweise zentrale Gegenparteien."

Was soll überwacht werden?

Wird es nötig sein, jedes Finanzprodukt auf sein Gefahrenpotenzial hin zu untersuchen? Und zwar zu verschiedenen Zeitpunkten, um dann auch den Zeitpunkt einer systemisch gefährdenden Entwicklung erkennen zu können? Sabine Lautenschläger: "Nicht jedes Kreditderivat ist per se ein Übel. Und auch Verbriefungen im US-Subprime-Geschäft haben ihren Nutzen gehabt. Erst durch eine krankhafte Entwicklung des Geschäftsfeldes, die globale Verbreitung des Produktes und etliche andere Faktoren wurden sie zu einer Gefahr für den globalen Finanzplatz. Während viele dieser Papiere in den Bilanzen deutscher Banken landeten, entstand die Blase nicht in unserer Volkswirtschaft. Bedeutet dies nun, dass wir nicht nur nationale Märkte, sondern auch ausländische Märkte beobachten müssen?"

Etwas weiter entfernt von den Finanzmärkten, aber durchaus relevant für deren Stabilität, sind etwa die Sozialversicherungssysteme. Denken Sie an mögliche Stabilitätsrisiken, die aus der Alterung der Bevölkerung herrühren könnten, und nicht zuletzt das Steuersystem, das direkt wie indirekt erhebliche Anreize für Marktteilnehmer und ihre Kunden setzen kann.

Wie soll gehandelt werden?

Das ist die Frage nach dem richtigen Instrument. Haben wir überhaupt  ein passendes Instrument zur Hand ist, um erkannte Gefahren auch bekämpfen zu können? Derzeit wird auf europäischer Ebene intensiv über makroökonomisch wirkende Instrumente aus dem Bankenaufsichtsbereich diskutiert. Immobilienblasen sollen beispielsweise dadurch verhindert werden, dass man deren Finanzierungen für die Banken verteuert. Nun sind Banken nicht die einzigen Spieler auf diesem Markt. Vielfach dürften also verschiedene Wirtschaftssektoren von einer Entwicklung betroffen sein. Um effektiv und effizient zu sein, müssen aber alle betroffenen Akteure adressiert werden.

"Denken wir nun an die unterschiedlichen Gefahren. Wir werden wohl nicht in der Lage sein, im Voraus bereits alle Instrumente zu entwickeln, die bei künftigen Gefahren sofort einsetzbar wären. Es geht also darum, in einigen augenscheinlichen Gefahrenbereichen jetzt Instrumente zu schaffen und bei allen anderen aufkommenden Gefahren möglichst flexibel und schnell zu reagieren und neue Instrumente zu kreieren. Dabei ist Kreativität und wohl auch Mut gefragt – schließlich geht es um Steuerungsinstrumente, die sowohl beim einzelnen Finanzintermediär als auch – wie beispielsweise eine Steuer – beim jeweiligen Geschäft ansetzen können. Ebenso kann man an Verbote und Erlaubnispflichten für bestimmte Tätigkeiten oder an Korrekturfaktoren in der Bilanzierung denken. National bietet die flexible Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzstabilität, bei dem je nach Bedarf zusätzliche Teilnehmer wie etwa das Bundesjustizministerium oder das Bundeswirtschaftsministerium zusammen kommen können, die große Chance, nicht nur Expertise, sondern auch Entscheidungskompetenz institutionalisiert an einen Tisch zu bringen", so Sabine Lautenschläger auf dem Bundesbank-Symposiums "Bankenaufsicht im Dialog".

Bei dem "Wie" geht es aber nicht nur um passende, makroökonomisch wirkende Instrumente. Für den Erfolg der makroprudenziellen Überwachung braucht es sicherlich eine effektive und effiziente Analyse- und Handlungsfähigkeit. Dabei müssen nicht nur systemisch relevante Risiken entdeckt und makroprudenzielle Instrumente abstrakt entwickelt werden.

Entscheidend ist, dass sich makroprudenzielle Überwachung und die mikroprudenzielle Aufsicht gegenseitig ergänzen und eng miteinander verzahnt werden, soweit beaufsichtigte Marktteilnehmer durch die Systemrisiken betroffen sein könnten, so Lautenschläger. Was heißt das konkret? "Beide Ebenen sollten sich intensiv über relevante Entwicklungen austauschen, die sie beobachten können. Dazu gehört natürlich auch eine Bewertung dieser Entwicklungen. Das ist eine Selbstverständlichkeit und für die Bundesbank, soweit es um die Bankenaufsicht geht, eine Inhouse-Veranstaltung."

Lautenschläger weiter: "Aber das darf nicht alles sein. Die Zusammenarbeit, also das Zusammenspiel von Institutsaufsicht und makroprudenzieller Überwachung, wird dann erfolgreich sein, wenn makroprudenzielle Erkenntnisse in der Aufsicht über die Finanzinstitute und -unternehmen ihren Niederschlag finden und die Makroüberwachung regelmäßiges Feedback aus der laufenden Aufsicht erhält."

So sollte die Institutsaufsicht beispielsweise relevante makroökonomische Entwicklungen aufgreifen und diese in der Aufsichtsstrategie und -planung über einzelne Institute und Institutsgruppen hinweg einfließen lassen. Dazu müssen systemische Analysen nicht nur abstrakte Warnungen, sondern ganz konkrete Anhaltspunkte für mögliche Risiken, Ansteckungswege und -effekte enthalten.
"Die Institutsaufsicht wiederum muss ihre Erkenntnisse – beispielsweise Tendenzen und Entwicklungen, die sich über weite Teile des Bankensystems erstrecken – an die makroprudenzielle Überwachung weiterleiten. Damit solche Erkenntnisse gewonnen werden können, sind aggregierte Betrachtungen des Bankensystems und von Bankengruppen über die Einzelinstitutsebene hinaus notwendig. Sie  werden  etwa aus institutsübergreifenden "Peer-Group"-Analysen oder aus sonstigen Quervergleichen stammen, die die Bankenaufsicht national wie international als Instrument des neuen Aufsichtsansatzes nutzt", so die Bundesbank-Vizepräsidentin.


[Quelle: Eigener Text basierend auf Redemanuskript, www.bundesbank.de; Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /12.06.2012 22:57
+++ Dt.Bank-Chef Fitschen: Bankenunion sozialisiert Verluste +++

Eine Bankenunion löst nach Ansicht eines der beiden Deutsche-Bank-Chefs nicht die aktuellen Probleme in Europa. Stattdessen sorge sie dafür, dass Verluste sozialisiert werden, sagte Deutsche-Bank-Co-CEO Jürgen Fitschen in einer Podiumsdiskussion. Fitschen geht davon aus, dass man sich an den Gedanken einer einheitlichen europäischen Aufsicht künftig gewöhnen muss. Insbesondere gelte dies vor dem Hintergrund, dass man in Europa schließlich über einen einheitlichen europäischen Marktplatz spreche.

Allerdings gab der Manager zu bedenken, dass man mit einer europäischen Regulierung nicht die Aktivitäten einer global agierenden Bank einschränken dürfe. "Eine zu kleinteilige Regulierung macht mir Angst", gestand er ein.

Die Idee einer Bankenunion und einer einheitlichen europäischen Aufsicht war kürzlich von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso aufgebracht worden. Dabei geht es nicht um Fusionen zwischen Banken. Stattdessen soll eine integrierte europäische Aufsicht über Kreditinstitute geschaffen werden. Diese Institution soll dann um eine europäische Einlagensicherung und einen europäischen Bankenstabilisierungsfonds ergänzt werden. Banken aus Deutschland würden dann unter anderem für die Rettung etwa spanischer Bankhäuser mit aufkommen.

Fitschen hat vor kurzem gemeinsam mit Anshu Jain die Nachfolge von Josef Ackermann bei der Deutschen Bank angetreten. In der Diskussionsrunde am Dienstag wurde über Ansätze zur Europäischen Regulierung von Banken gesprochen.
Markus /13.06.2012 12:51
"Bankenunion"

Bevor man das ganz große Rad drehen will - sollte man zuerst die naheliegenden Lösungen in Betracht ziehen.

1) Umsetzung der Basel-Richtlinien in den europäischen Ländern -
dann wäre man zumindest schonmal näher auf Augenhöhe als es jetzt der Fall ist.

Weiterhin müssen Bankentestamente und Finanzsteuern eingeführt bzw. erhöht werden sowie die Haftung für risikoreiche Geschäfte dem Provenienzprinzip unterliegen.

Kapitalverkehrskontrollen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.
RiskNET Redaktion /14.06.2012 09:01
+++ Rösler kritisiert EU-Pläne für Bankenunion +++

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Vorschläge für eine Bankenunion kritisiert. Diese sei als kurzfristig einsetzbares Kriseninstrument nicht geeignet, sagte der FDP-Vorsitzende der Tageszeitung Die Welt. Der deutsche Steuerzahler und Kleinsparer dürfe nicht für Risiken in Anspruch genommen werden, die andernorts verursacht wurden. Eine Bankenunion würde eine gemeinsame Aufsicht für die größten europäischen Institute umfassen, die Zusammenlegung der nationalen Einlagensicherungen sowie einen gemeinsamen Rettungsfonds für angeschlagene Institute. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso hat diese Idee aufgebracht und will die Pläne noch dieses Jahr umsetzen.
Simon /14.06.2012 09:06
Bankenunion - so ein Unsinn. Stimme mit Markus überein: Klare Haftungsregeln und Bankentestamente sind die Gebote der Stunde. Leider hat die Politik und Aufsicht bei diesen Themen ziemlich versagt und die "risk bearing capacity" mit Steuergeldern manipuliert.
RiskNET Redaktion /15.06.2012 00:16
+++ Weidmann warnt Deutschland vor einer Fiskalunion +++

Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat Deutschland davon abgeraten, unbedacht mehr finanzielle Risiken mit seinen europäischen Partnern zu teilen. In einer Rede in Mannheim begründete Weidmann laut Redetext seine Skepsis gegenüber einer Fiskalunion unter anderem mit traditionellen Unterschieden der Länder bei sozialen Sicherungssystemen und Staatsquote. Weidmann verwies außerdem darauf, dass es vor allem die Länder mit finanziellen Problemen seien, die eine gemeinsame Haftung für Risiken wollten. Weidmann plädierte dafür, die derzeit stark diskutierte europäische Fiskalunion auf das Nötigste zu beschränken. Einer Bankenunion ohne Fiskalunion erteilte er eine Absage.
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