Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Katz-und-Maus-Spiel im Cyberspace


Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Katz-und-Maus-Spiel im Cyberspace Comment

Geldwäsche ist und bleibt ein Sorgenkind der Finanzindustrie. Internationale Organisationen wie Europol und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) schätzen, dass der Betrag der weltweit gewaschenen Gelder zwischen zwei und fünf Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts liegt. Das entspricht einer Summe von 720 Millionen bis knapp 2 Billionen Euro. Die europäische Polizeibehörde schätzt, dass drei bis vier Prozent der illegalen Erträge in der EU mittels Kryptowährungen gewaschen werden.

Doch nicht nur Kriminelle, sondern auch Unternehmen arbeiten mit Hochdruck daran, das Potenzial von Kryptowährungen voll auszuschöpfen und möchten ebenfalls ein Stück vom Krypto-Kuchen abhaben.

Nichtsdestotrotz rangierten virtuelle Währungen im Compliance-Bereich lange Zeit unter "ferner liefen". Wenn überhaupt, wurden die damit verbundenen Risiken häufig als zu gering eingeschätzt. Insofern war es nur eine Frage der Zeit bis Aufsichtsbehörden wie die Financial Action Task Force (FATF) aktiv wurden und Richtlinien für den Umgang mit Krypto-Assets erarbeiteten.

Unter anderem besteht Angaben der FATF zufolge vor allem im Bereich Kryptowährungen ein erhebliches Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Organisation empfiehlt deshalb, für virtuelle Währungen einen rechtlichen Rahmen zu schaffen und hat zu diesem Zweck im Juni 2019 neue Empfehlungen veröffentlicht. Diese ergänzen den bereits bestehenden Leitfaden "Guidance for a Risk-Based Approach to Virtual Currencies".

Virtuelle Währungen finden Eingang in nationale Gesetzgebung

Die Ergänzungen sollen nationalen Behörden bei der Entwicklung entsprechender Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen für virtuelle Vermögenswerte helfen. Die Leitlinien richten sich auch an den Privatsektor und zeigen, wie sich Unternehmen im Kryptobereich vor kriminellen Übergriffen schützen können.

Die überarbeiteten Leitlinien stellen eine Reaktion auf die rasant zunehmende Innovationsgeschwindigkeit im Fintech-Bereich dar. Fintech umfasst Technologien, die im Finanzdienstleistungsbereich Anwendung finden. So sind Fintech-Produkte, die häufig vielversprechende Alternativen zu herkömmlichen Zahlungsmethoden darstellen, nicht nur für Verbraucher attraktiv. Auch Kriminelle schätzen die Anonymität virtueller Währungen und nutzen Kryptos für ihre Zwecke – Geldwäsche 2.0 sozusagen.

Um angemessen auf die damit einhergehenden Risiken reagieren zu können, sind jedoch mehr Informationen erforderlich. Organisationen wie die FATF sind vor diesem Hintergrund entscheidend. Sie geben Aufschluss über aktuelle Trends, weisen auf Schlupflöcher in Rechtsvorschriften hin und bieten Compliance-Verantwortlichen die Möglichkeit, verdächtige Transaktionen, sogenannte Red Flags, einfacher und schneller zu erkennen.

Virtuelle Währungen verändern das Gesicht der Finanzwelt

Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch Regulierungsbehörden tun gut daran, mit den neuesten Entwicklungen im Krypto-Bereich Schritt zu halten.

Die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, die am 10. Januar 2020 in Kraft tritt, sendet vor diesem Hintergrund ein wichtiges Signal an Finanzinstitute. Die Berücksichtigung von Kryptowährungen in der überarbeiteten Geldwäscherichtlinie zeigt, dass virtuelle Assets auf internationaler Ebene ernstgenommen werden und stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Die Finanzbranche wie wir sie heute kennen ist dabei, sich neu zu erfinden – und Compliance-Verantwortlichen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie sorgen dafür, dass die von FATF & Co. empfohlenen Schutzmaßnahmen auch umgesetzt werden und bewahren Unternehmen davor, in die Fänge krimineller Machenschaften zu geraten. Das Katz-und-Maus-Spiel hat längst begonnen.

Autorin:
Nina Kerkez

Direktorin für Finanzkriminalität
LexisNexis Risk Solutions

[ Source of cover photo: Adobe Stock ]
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