Finanzmarktstabilisierung

Neuer SoFFin spannt Sicherheitsnetz für deutsche Wackelbanken


Neuer SoFFin spannt Sicherheitsnetz für deutsche Wackelbanken News

Der Bankenrettungsfonds SoFFin ist in Kürze wieder da. Der Deutsche Bundestag beschloss das "Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz", das nun noch vom Bundesrat gebilligt werden muss. Mit der Wiederbelebung des SoFFin spannt der Staat ein Sicherheitsnetz für potenzielle Wackelkandidaten wie die Commerzbank. Und schafft zudem die längst benötigten rechtlichen Grundlagen, um die Forderungen nach einer harten Kernkapitalquote von neun Prozent bei den Finanzinstituten zu legitimieren. Die Ausnahmeregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2012.

Mit der Reaktivierung des SoFFin setzt die Bundesregierung ein Vorbild für ähnliche Planungen der europäischen Partner. Der Fonds soll Garantien bis zu 400 Milliarden Euro übernehmen und zudem Kredite über 80 Milliarden Euro vergeben können.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte im Bundestag, die deutschen Banken würden den erhöhten Kapitalanforderungen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) wohl ohne staatliche Hilfe genügen. "Es sieht danach aus, dass die deutschen Banken das auch schaffen", sagte er. "Dieses Gesetz wird vermutlich gar nicht in Anspruch genommen werden müssen."

Kommt es doch zum Ernstfall, würden die neuen Bestimmungen nötigenfalls vor allem auch eine Rettung der Commerzbank ermöglichen. So sollen anders als unter dem alten SoFFin-Regime Banken nun auch Portfolien mit maroden Staatsanleihen an den Fonds auslagern können - was genau eines der Probleme der Commerzbank betrifft. "Letzten Endes passt das Gesetz genau auf die Commerzbank und deren Tochter Eurohypo," meinte Bankenanalyst Ingo Frommen von der LBBW.

In den Medien war in den vergangenen Wochen mehrfach darüber spekuliert worden, dass die Commerzbank ihre Immobilientochter Eurohypo an den SoFFin auslagern könnte. Schließlich muss die Bank nach Berechnungen der EBA eine Kapitallücke von 5,3 Milliarden Euro schließen. Doch Vorstandschef Martin Blessing hat nicht nur einen Plan vorgelegt, um das Milliardenloch ohne Hilfe des SoFFin zu schließen - er will sogar einen Puffer von einer Milliarde Euro erwirtschaften. Dafür sollen unter anderem Gewinne thesauriert, Risikoaktiva weiter abgebaut und die Beteiligung an der russischen Promsvyazbank verkauft werden.

Markt und Experten sehen dies offenbar grundsätzlich positiv. "Für Blessing kommt der Gang zum SoFFin nach dem vorgelegten Plan nicht mehr in Frage," meinte LBBW-Analyst Frommen. "Ich glaube, Blessings Plan ist realistisch", sagte Christian Muschick von Silvia Quandt Research. Da die Commerzbank bei ihren Berechnungen auch Neubewertungen bestehender Kreditausfallrisiken berücksichtigt hat, ist er allerdings noch nicht von der Nachhaltigkeit überzeugt.

Union und FDP stimmten dem SoFFin-Gesetz im Bundestag zu, die Opposition votierte dagegen. Die Grünen bemängelten insbesondere mangelhafte parlamentarische Kontrollvorkehrungen. "Wir haben doch 2008 gesehen, wie die Gefahr ist, dass man sich selbst bedient", sagte ihr Finanzexperte Gerhard Schick.

Zweck des SoFFin ist es ganz allgemein, kurzfristig "Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen". Mit dem Gesetz, das voraussichtlich am 10. Februar vom Bundesrat behandelt wird, soll verhindert werden, dass eine Bank in Deutschland an den neuen Eigenkapitalanforderungen scheitert.

Die Koalition hat damit ein Instrument zur Hand, das sie erforderlichenfalls auch über 2012 verlängern oder schnell wieder einführen könnte. Aus dem Parlament wurde jedoch betont, dass die Regelungen erst einmal bewusst nur für eine zeitlich begrenzte Ausnahmesituation gelten. "Um allen Markteilnehmern klar deutlich zu machen, dass es sich um eine zeitlich befristete Notfallmaßnahme handelt, ist das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012 befristet," so Unionsbudgetexperte Norbert Barthle. "Dieses Gesetz ist eine Vorsichtsmaßnahme", erklärte der CDU-Abgeordnete Ralph Brinkhaus. "Im Prinzip ist damit eine sehr große Handlungsfähigkeit für Deutschland hergestellt worden."

Eine ursprünglich geplante Befugnis zur Zwangskapitalisierung ist dabei zwar gestrichen worden. Da aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Not auch einen Sonderbeauftragten auf Vorstandsebene einsetzen kann, lässt sich der Bund doch ein Hintertürchen dafür offen. De facto soll ein solcher Beauftragter die Geschicke der Bank lenken, falls diese keine plausiblen Pläne vorlegt, wie die erhöhten Kapitalanforderungen erfüllt werden sollen.

Der im Zuge der Bankenkrise von 2008 erstmals eingerichtete Bankenrettungsfonds hatte Ende 2010 die Vergabe von Hilfen eingestellt. Damals war eigentlich anstelle solcher Bankenhilfen ein Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten eingeführt worden.

 

[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Markus /26.01.2012 20:15
Ich will nur hoffen, dass der Bund diesmal ein Mitsprache und Veto-Recht beschließt

Sonst lachen sich die Banker wieder schlapp....

Da kriegste Geld vom Bund, um deine EK-Unterlegung zu erfüllen und auf der anderen Seite frisiert man die Bilanz so um, dass letzlich die Staatsgelder in die Manageretagen fließen.

Alles LEGAL und doch so kriminell.......
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