Ab 01.01.2024 müssen auch im Gesundheitswesen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften über ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit mit Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 berichten, wenn zwei der drei folgenden Voraussetzungen vorliegen: Über 250 Mitarbeiter, über 20 Mio. € Bilanzsumme oder über 40 Mio. € Umsatz.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) will im Juni 2022 Standards für diese Berichterstattung vorschlagen und den ersten Satz der Standards im Oktober 2022 und den zweiten Satz im Oktober 2023 verbindlich setzen.
Wesentlicher Bestandteil dieses zu testierenden Berichtes im Lagebericht werden auch Kennzahlen und Aussagen zur Resilienz von Geschäftsmodell und Strategie sein. Die wesentlichen verpflichtenden Pfeiler eines Nachhaltigkeits- (ESG- / CSR-), oder Resilienz-Managementsystems sind Compliance und Risikomanagement.
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[Scherer, J./Keilen, M./Zach, J. (2021): Quo vadis, Gesundheitswesen? Quo vadis, Gesundheitswesen? Von Business Continuity- und Krisenmodus über Nachhaltigkeit (ESG) zu Resilienz und Antifragilität mithilfe neuer systemischer Ansätze und künstlicher Intelligenz, in: Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht (JMG), 04/2021, S. 215-227.]