Bundestag billigt Gesetzentwurf

Regulierung "light" für den Hochfrequenzhandel


Regulierung "light" für den Hochfrequenzhandel News

Der Deutsche Bundestag hat Regelungen zur Beschränkung des Hochfrequenzhandels gebilligt, mit denen der superschnelle Computerhandel unter die Bankenaufsicht gestellt werden soll. Entgegen Forderungen der Opposition ist jedoch keine Mindesthaltedauer für die Orders vorgesehen. Der Bundesrat kann das Gesetz aber noch blockieren.

Mit dem Gesetz soll den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt werden. Nach den Plänen, mit denen Berlin einer EU-Regelung vorgreift, sollen die Hochfrequenzhändler unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen, und es sollen strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt werden.

Mit dem computergestützten Hochfrequenzhandel nutzen Investmentgesellschaften und Hedgefonds Kursunterschiede von Wertpapieren an verschiedenen Börsenplätzen in Sekundenbruchteilen.

Nach einer kontroversen Debatte beschloss der Bundestag den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition und gegen diejenigen der Opposition und lehnte einen Antrag der SPD ab, der für Orders eine Haltedauer von mindestens 500 Millisekunden forderte.

Der Bundesrat wird sich nun voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Die Länderkammer muss zwar nicht zustimmen. Mit ihrer Mehrheit könnten SPD und Grüne aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz bis zur Bundestagswahl verzögern.

Der SPD-Finanzexperte Carsten Sieling bekräftigte die Kritik der SPD in der Debatte. "Sie fassen nicht die Computer an, sie wechseln die Monitore aus", sagte er. "Sie wollen den Handel gar nicht durchgreifend beschränken."

Die in dem Marktsegment tätigen Wertpapierhändler und Fondsgesellschaften müssen nach dem Plan ihre Handelssysteme so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Handelsaktivitäten sollen als Marktmanipulation bestraft werden können.

Geplant ist auch die Möglichkeit der Börsenbetreiber, von ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Systeme eine Gebühr zu kassieren. Auch darf das Verhältnis von Orderanfragen zu Abschlüssen nicht zu weit auseinanderklaffen, und eine Mindestpreisunterschied soll dem Trend zu immer mehr Abschlüssen entgegenwirken.

Die genauen Regelungen dazu sollen die Börsen aber selbst festlegen können, was die Opposition heftig kritisiert. "Sind wir denn verrückt, dass der Gesetzgeber die Frösche fragt, wenn der Sumpf trocken gelegt werden soll?", fragte der finanzpolitische Sprecher der SPD, Lothar Binding. Redner der Koalition verteidigten hingegen die Pläne und warfen der Opposition Verweigerung vor. "Sie beschränken sich aufs Nölen und Rumkritteln", kritisierte der CDU-Finanzexperte Ralph Brinkhaus.

Die Bundesregierung schreibt dem Hochfrequenzhandel mögliche verstärkende Wirkungen in der Schuldenkrise zu. Er soll auch zu dem drastischen Kurssturz an der New Yorker Börse am 6. Mai 2010 beigetragen haben.


[Bildquelle: © Edelweiss - Fotolia.com]

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