Ein Risikomanager wurde während der Erstellung des Risikoberichts mit heftigen Beschwerden in die Klinik eingeliefert: Niesen, Husten, Kopfschmerzen, Atemnot.
Die Ärzte stellten eine akute Risikoallergie fest und bescheinigten ihm deswegen Berufsunfähigkeit. Seine Versicherung wollte die BU-Rente jedoch zunächst nicht zahlen, weil sie der Auffassung war, dass ihm das Risiko derartiger Berufskrankheiten hätte bewusst sein müssen.
Seine dagegen gerichtete Klage hatte jedoch Erfolg, da das Gericht befand, der Versicherung hätte das Risiko, einen Risikomanager zu versichern, eben in ihrer Risikoprüfung besser prüfen müssen. Als Konsequenz wird die Deutsche Aktuarvereinigung ihre BU-Tafel (BU = Berufsunfähigkeit) dahingehend ändern, dass Risikomanager jetzt mit Testpiloten, Stuntman und Astronauten in die höchste Risikogruppe eingeordnet werden ...
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