Mit einem neuen "Risikoreduzierungsgesetz" will das Bundesfinanzministerium den Bankensektor in Deutschland krisenfest machen. Mit dem Gesetz werden laut einem Papier aus dem Ministerium Teile des EU-Bankenpakets vom Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt. Unter anderem sollen große Banken Verlustpuffer für mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Institute mit einer Bilanzsumme unter 5 Milliarden Euro und damit viele Volksbanken und Sparkassen sollen andererseits von Erleichterungen bei der Regulierung profitieren.
"Das Bundesfinanzministerium will mit dem geplanten Gesetz sicherstellen, dass Verluste in Bankenkrisen von den Investoren der Banken und nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden", heißt es in dem Papier. Die großen Banken müssten künftig die Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, um im Krisenfall Verluste abzufedern. "Das ist ein zentrales Thema in der Diskussion um Risikoabbau", sagte ein hochrangiger Beamter des Ministeriums. Erforderlich werde zusätzliches Nachrangkapital sein. Viele Banken hätten dies aber schon antizipiert.
Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen sollen nach der neuen Regelung zudem nur in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden dürfen. Damit werde ein im Bankenpaket vorgesehenes nationales Wahlrecht der Mitgliedstaaten genutzt.
Erleichterungen für Volksbanken und Sparkassen
Mit dem Bankenpaket sollen laut den Angaben zudem Lehren aus der vergangenen Finanzkrise gezogen werden und eine verbindliche Verschuldungsquote von 3 Prozent der Bilanzsumme eingeführt werden. Die entsprechende Regelung der Baseler Eigenkapitalrichtlinie werde nun "scharf gestellt und implementiert", sagte der Beamte. Für die größten globalen Banken sollten mit Mindestquoten von 3,5 Prozent bis 4 Prozent der Bilanzsumme höhere Anforderungen gelten. Zudem werde eine neue Anforderung zur Stärkung der Liquidität eingeführt.
Die zielgenauere Regulierung kleiner und mittlerer Banken bedeutet den Angaben zufolge Erleichterungen für den deutschen Genossenschafts- und Sparkassensektor. "Sie wird einen ganz erheblichen Anteil Volksbanken und Sparkassen positiv betreffen", sagte der Beamte. Erstmals wird nach den Plänen eine klare Definition für "kleine und nicht komplexe Institute" geschaffen, die von Erleichterungen profitieren sollen.
Mit der Festlegung auf alle Institute unter 5 Milliarden Euro Bilanzsumme werde der europarechtliche Spielraum vollständig ausgeschöpft. "Wir haben uns entschieden, an die Obergrenze zu gehen, um von den Erleichterungen zu profitieren", sagte der Beamte. Diese Institute sollen nach den Plänen zum Beispiel von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben profitieren.