EU-Kommission schlägt neue Bankregularien vor

Schockresistenz erhöhen


Schockresistenz erhöhen: EU-Kommission schlägt neue Bankregularien vor News

Die EU-Kommission hat ein umfassendes Paket neuer Regeln vorgelegt, mit denen sie das Bankensystem der Europäischen Union sicherer machen will. Den Vorschlägen, die Eigenkapitalanforderungen und die Abwicklung von Banken betreffen, müssen noch das EU-Parlament sowie die Regierungen zustimmen. Sie beruhen auf international bereits vereinbarten Regeln.

Größere Proteste sind nicht zu erwarten, da dieses Paket die gegenwärtig im Baseler Ausschuss befindlichen Vorschläge zur Messung der risikogewichteten Bankaktiva noch nicht enthält. Deutsche Bankenverbände äußerten sich überwiegend positiv.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Regeln dazu dienen, der seit der Finanzkrise verfolgten Reformagenda einige fehlende Elemente hinzuzufügen, die die Schockresistenz der Banken verbessern würden. Zudem sollten einige Regulierungselemente wachstumsfreundlicher gestaltet und dem Risikoprofil, Geschäftsmodell und der Komplexität der Banken angepasst werden. Zudem sollten die Finanzierung kleinerer Unternehmen und von Infrastrukturinvestitionen erleichtert werden.

Reformen berücksichtigen europäische Besonderheiten

"Wir legen heute neue Vorschläge zur Risikominderung vor, die auf vereinbarten globalen Standards beruhen, aber die Besonderheiten des europäischen Bankensektors berücksichtigen", heißt es in einer Erklärung des für den Finanzsektor zuständigen EU-Kommissars Valdis Dombrovskis.

Laut Kommission betreffen die Änderungsvorschläge zum einen die Regulierung (CRR) und die Richtlinie (CRD), in denen unter anderem die Eigenkapitalanforderungen an Finanzinstitute festgelegt sind, und die Bankenabwicklungs- und Restrukturierungsrichtlinie BRRD sowie die Regulierung zur Bankenabwicklungsbehörde SRM.

Im Einzelnen schlägt die Kommission die Einführung einer ungewichteten Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) von 3 Prozent bis 2018 vor, Standards für die Berechnung von Risiken im Umgang mit zentralen Gegenparteien (CCP), für Gegenparteikreditrisiken, Regeln für Liquiditätsanforderungen und Regeln für das Handelsbuch der Banken (FRTB).

Kommission gleicht MREL-Anforderungen teilweise TLAC an

Außerdem schlägt die Kommission die Einführung einer bindenden Liquiditätskennziffer (NSFR) vor und formuliert spezielle Anforderungen an global tätige und systemisch wichtige Großbanken, betreffend deren Verlusttragfähigkeit. Diese seit 2016 geltenden Anforderungen (MREL) sollen teilweise dem Internationalen Standard (TLAC) angeglichen werden.

"Die Vorschläge zu den Kreditrisiken und den operationellen Risiken, die derzeit im Baseler Ausschuss diskutiert werden, sind in diesem Vorschlag nicht enthalten", stellte die Kommission klar. Die neuen Vorschläge zu CRR und CRD seien darauf gerichtet, diese für kleinere Institute handhabbarer zu machen und die administrativen Kosten zu senken.

Deutsche Bankenverbände überwiegend zufrieden

Deutsche Bankenverbände äußerten sich überwiegend positiv zu den Vorschlägen. So sprach der für die Privatbanken zuständige BdB von einem "Schritt in die richtige Richtung", weil die Kommission die Anforderungen für die Kapitalunterlegung von Krediten an kleine und mittelständische Unternehmen herabsetzt und bei der Ausgestaltung der langfristigen Liquiditätskennzahl (NSFR) die Bedenken der Wirtschaft teilweise aufgegriffen habe.

Auch der für Landes- und Förderbanken zuständige VÖB lobte, dass die Kommissionsvorschläge das Geschäftsmodell der Förderbanken grundsätzlich würdigten sowie richtige regulatorische Anreize für Infrastruktur und Mittelstand setzten.

Kritik kam dagegen vom finanz- und wirtschaftspolitischen Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold, der die Kommissionsvorschläge "unzureichend" nannte. "Das Finanzsystem ist weiterhin übermäßig komplex, und einige systemrelevante Banken sind noch immer unterkapitalisiert", heißt es in einer Erklärung Giegolds. Die neuen Regeln stutzten auch die Flügel der Abwicklungsbehörden, und jede Beschränkung der Abwicklungsbehörden sei gefährlich, da der neue TLAC-Standard schwächer als die geltende EU-Gesetzgebung unter MREL sei.

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