Regulierung Versicherungswirtschaft

Solvency II als conditio sine qua non


Regulierung Versicherungswirtschaft: Solvency II als conditio sine qua non Interview

Nach jahrelangen Vorbereitungen gilt für die europäische Versicherungswirtschaft seit dem 1. Januar 2016 ein neues, einheitliches Aufsichtssystem. Mit Solvency II wurde ein neues, in seinen Rahmenbedingungen komplett verändertes, quantitatives sowie qualitatives Aufsichtsregime eingeführt, das sowohl die Geschäftsmodelle wie auch das Risikomanagement der Versicherungswirtschaft  nachhaltig beeinflussen wird. Solvency II vereinheitlicht Regeln für 28 EU-Staaten mit unterschiedlichen Märkten und bislang spezifischen nationalen Aufsichtssystemen. Für die Unternehmen ist die Umsetzung der neuen Regeln eine hoch komplexe Aufgabe – die durch das historisch niedrige Zinsniveau zum Start von Solvency II nicht einfacher wird. Wir sprachen mit Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart, Studiendekan der Wiesbaden Business School, über Ziele, Herausforderungen und offene Baustellen im Kontext des neuen Regulierungswerks.

Lassen Sie uns die ursprünglichen Ziele von Solvency II noch mal Revue passieren lassen: Ein wesentliches primäres Ziel war der Schutz der Versicherungsnehmer und weiterer Stakeholder vor Insolvenzen einzelner Versicherungsunternehmen. Ein "prudential framework" sollte außerdem die  Funktionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft innerhalb Europas sicherstellen. Zum Dritten ging es um das Thema "level the playing field", also gleiche Regeln für gleiche Risiken. Außerdem stand im Fokus, dass Anreizsysteme für Versicherer geschaffen werden sollten, um neue und effektivere Methoden und Systeme zur Kapitalberechnung und -steuerung einzuführen. Welche Schulnote würden Sie für die Ziel- oder Nichtzielerreichung vergeben? Wo sehen Sie die größten Baustellen?

Matthias Müller-Reichart: Der Insolvenzschutz wurde durch die Einführung von Solvency II, insbesondere durch die Fokussierung des Risikomanagements in Säule 2, deutlich verbessert. Durch die Stärkung der Governance-Funktionen und die Verpflichtung zu einem aussagekräftigen ORSA-Bericht werden die Versicherungsunternehmen zu einem permanenten "self assessment" verpflichtet, womit die Transparenz möglicher existenzieller Bedrohungen intern wie extern gesteigert wird. Angesichts multipler Bedingungsrisiken wie der nachhaltigen Niedrigzinssituation in Verbindung mit einer Kapitalmarktschwäche, einer durch "Quantitative Easing" geförderten Konsumdynamik und Vorsorgeschwäche,  einer regulatorisch bedingten Verwaltungskostenzunahme und einer demographisch bedingten Alterslast sind die Insolvenzrisiken für die Versicherungswirtschaft deutlich gestiegen – hier kommt Solvency II mit seinen quantitativen und qualitativen Aktionsparametern wahrlich zur besten Zeit. Insofern würde ich der Zielerreichung eines Insolvenzschutzes die Schulnote 1 bis 2 verleihen.

Mit dem Ziel eines avisierten europäischen Binnenmarktes ist natürlich auch der gemeinsame roll-out von Solvency II in allen 28 EU-Staaten im Sinne eines "prudential frameworks" sinnvoll – nur lässt sich die Illusion eines in allen EU-Ländern einheitlichen Maßstabes nicht aufrecht erhalten. Zumal Solvency II einen prinzipienbasierten Ansatz darstellt, kann die nationale Umsetzung sehr wohl variieren. Solange der von Finanzmarktkommissar Hill beabsichtigte europäische Finanzbinnenmarkt nicht existiert – und dessen Umsetzung vermag man nur in Jahrzehnten zu bemessen – kann von einer einheitlichen Umsetzung der Solvency-II-Philosophie keine Rede sein. Bestenfalls können wir heute von einer Umsetzung auf der Basis des wahrlich kleinsten gemeinsamen Nenners sprechen – insofern würde ich für die Erreichung diese hehren Zieles bis dato die Schulnote 4 vergeben.

Solange ein regulatorisches Instrument wie Solvency II auch wirtschaftspolitischen Zielen genügen muss, werden Sie nie ein "level the playing field" erreichen können. Seit wir im Jahre 2002 im Financial Services Action Plan mit der Risikokalibrierung für Solvency II begonnen haben, war die Risikoquantifizierung stets ein moving target und ist es bis heute geblieben. Im Jahre 2018 soll es zu einer ersten Revision des Solvency II-Ansatzes kommen – bis dahin werden europäische Staatsanleihen irrational als risikolos, Immobilien als risikoreich (25 Prozent Stress im Standardansatz) und Aktien als risikoexplosiv (bis zu 59 Prozent Stress bei Aktien außerhalb EU und OECD sowie maximalem equity adjustement) angesehen. Da es de facto keine "gleichen Risiken" gibt, kann Solvency II auch nicht mit "gleichen Regeln" antworten – ergo hat man sich im Sinne des oben erwähnten Primärziels des Insolvenzschutzes vom ursprünglichen Ziel der Risikoadäquanz verabschiedet. Als Lichtblick der Solvency-II-Umsetzung erkenne ich die Stärkung des Risikomanagements sowie der Governance-Funktionen in Säule 2 – für das qualitative Risikomanagement ist Solvency II Bahn brechend. Aggregiert kann ich somit der Zielerreichung des "level playing fields" ein befriedigend erteilen.

Schlussendlich war Solvency II als ein Steuerungssystem gedacht, um Risikokapitalallokationen effizienter zu gestalten. Mit Ausnahme der Unternehmen, die ein internes Vollmodell entwickelt haben, dürfte dieses Ziel weitgehend missglückt sein. Der europäische Standardansatz eignet sich nicht für eine Unternehmenssteuerung sondern stellt lediglich ein Instrumentarium zur Risikokapitalberechnung bei extremen Stressszenarien dar. Teilweise lassen sich die Erkenntnisse des qualitativen Risikomanagements in Säule 2 sowie die nachzuweisenden Parameter und Kennzahlen der QRT´s sowie des RSR zu einer Unternehmenssteuerung nutzen. Einen tatsächlichen Steuerungsansatz im Sinne eines Value-based-Managements verkörpert das europäische Standardmodell jedoch nicht. Versicherungsunternehmen, die zur Berechnung ihres SCR das europäische Standardmodell wählen, müssen somit ihre Unternehmenssteuerung durch ein eigenständiges Modell abbilden. Insofern würde ich die Zielerreichung eines Steuerungsinstruments via Solvency II mit Ausnahme interner Vollmodelle lediglich mit ausreichend bis mangelhaft qualifizieren.  

Versicherer, Regulatoren und Wissenschaftler beschäftigen sich seit mehr als 15 Jahren mit Solvency II. Ist die Kosten-/Nutzen-Relation von Solvency II angemessen?

Matthias Müller-Reichart: Zunächst vermag der offensichtlich ausufernde Entwicklungszeitraum von Solvency II irritieren – dabei darf man aber bitte nicht vergessen, dass uns ab 2008 eine Finanz- und Staatsschuldenkrise "dazwischen kam". Schlussendlich ist es das Verdienst der EIOPA, mit dem Jahre 2016 Solvency II überhaupt zum "go alive" gebracht zu haben – hätten alle Bedenkenträger aus Wissenschaft und Praxis ihre sicherlich berechtigten Einwände gegen diese neue Versicherungsregulierung umgesetzt, wir müssten weitere Jahre auf die Implementierung von Solvency II warten. Summa summarum ist die Kosten-/Nutzen-Relation von Solvency II trotz 15-jähriger Entwicklungszeit und trotz notwendiger Investitionen des Marktes in Milliardenhöhe aus meiner Sicht gewahrt, da diese neue Regulierung einen Paradigmenwechsel und eine epochale Realitätsanpassung des versicherungsbetriebswirtschaftlichen Geschäftsmodells darstellt. Dem Universum neuer Geschäftsmodellrisiken – oder wie es der Vorstandsvorsitzende der Munich RE von Bomhard ausdrückt, dem Kumul an Risiken – kann nur mit einer risikoorientierten Regulierung begegnet werden. Neben einer notwendigen Kapitalausstattung sind es somit insbesondere die in Säule 2 und 3 realisierten Veränderungsnotwendigkeiten gewesen, die das Geschäftsmodell der Versicherungswirtschaft heute und in Zukunft überlebensfähig gestalten.  

Konzentriert sich Solvency II auf die – aus Risikotragfähigkeitssicht – relevanten Risiken? Konzentriert sich Solvency II auf die wirklichen Stress-Szenarien?

Matthias Müller-Reichart: Wer vermag über die Relevanz von Risiken zu urteilen? Sicherlich erfasst Solvency II alle bestehenden Risiken des versicherungsbetriebswirtschaftlichen Geschäftsmodells – entstehende Risiken aber deckt diese Regulierung systembedingt nicht ab. Somit unterliegt auch Solvency II in seiner Risikosicht dem Problem der Zeitstabilitätshypothese, indem lediglich bekannte Risiken erfasst und in die Zukunft fortgeschrieben werden. Disruptive Veränderungen des Geschäftsmodells der Versicherungswirtschaft (man denke nur an die Konsequenzen der Digitalisierung, des Internets der Dinge, der Industrie 4.0) werden aber neue, bis dato unbekannte Risiken hervorbringen, die nur durch eine permanente Solvency-II-Reform Berücksichtigung finden können. Insofern bleibt Solvency II ein "moving target" und teilt das retardierende Los eines jeglichen risikoanalytischen Modells.

Das seit vielen Jahren andauernde und politisch motivierte Niedrigzinsumfeld ist eine der größten Herausforderungen für viele Lebensversicherer. Nun rächen sich Mindestverzinsungsgarantien, die vor vielen Jahrzehnten und Jahren versprochen wurden. Insbesondere die marktkonsistente Solvenzbilanz unter Solvency II schafft hier Transparenz und bringt die eigentlichen Herausforderungen schonungslos ans Tageslicht. Wird hier nicht schlicht und einfach durch das politische Eingreifen in Marktmechanismen ein makroökonomisches und politisches Risiko in ein mikroökonomisches Risiko transformiert, dass nun die Geschäftsgrundlage der Lebensversicherer gefährdet?

Matthias Müller-Reichart: Überspitzt formuliert sind die Lebensversicherungsunternehmen und in direkter Konsequenz alle Altersvorsorgesparer der Kollateralschaden eines gut gemeinten aber schlecht umgesetzten europäischen Projekts. Die in ihren Entscheidungen längst nicht mehr unabhängige europäische Zentralbank versucht mit ihrem "Quantitative Easing" die Illusion einer europäischen Einheit auf Kosten der Sparer in den solide wirtschaftenden europäischen Staaten aufrecht zu erhalten. Durch eine volkswirtschaftlich nicht zu begründende Finanzierung der Staaten erzeugen wir ein künstliches Wachstum und sorgen in Verbindung mit geringer Arbeitslosigkeit und Lohnzuwächsen in Deutschland für ein Wohlfühlklima – dabei schieben wir eine riesige Bugwelle unterlassener Alters- und Zukunftsvorsorge vor uns her. Dieses Menetekel prekärer Lebensverhältnisse in der Zukunft können die aktuellen Altersvorsorgesysteme nicht ausgleichen, da der Niedrigzins deren Geschäftsgrundlage entzogen hat. Im Vertrauen auf finanzpolitische Stabilität hat die Versicherungswirtschaft Vertragsgrundlagen über Jahrzehnte geschaffen – zugunsten der europäischen Idee werden diese Prämissen einseitig revidiert. Schon heute umfasst die Zinszusatzreserve als Erweiterung der Deckungsrückstellung fast das Dreifache des Eigenkapitals der deutschen Lebensversicherer – lässt sich da noch von einer Geschäftsgrundlage sprechen?

Liest man das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 durch, mit dem die Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) umgesetzt wurde, so fällt auf, dass der Gesetzgeber einer sehr engen und deutschen Definition des Risikobegriffs folgt. Er definiert Risiken nicht – wie international üblich, siehe etwa ISO 31000 – als potenzielle Ziel- und Planabweichungen. Vielmehr werden potenzielle Chancen (upside risk) explizit ausgeblendet. Liegen nicht die größten Risiken darin, dass ich Chancen nicht erkenne und Marktveränderungen verschlafe. Wie ist überhaupt eine adäquate stochastische Risikomodellierung möglich, wenn ich nur die eine Seite der Medaille betrachte?

Matthias Müller-Reichart: Das neue VAG 2016 folgt nur einer deutschen Tradition, Risiken ausschließlich mit Wagnissen (downside risks) gleichzusetzen. Diese Sichtweise hat im KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) schon 1998 begonnen und fand sich auch in den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) der Finanzdienstleistungswirtschaft wieder. Mit der Gültigkeit des neuen VAG hat die BaFin ja auch die MaRisk (VA) ausgesetzt und bildet somit diese wagnisorientierte Sichtweise nun im Versicherungsaufsichtsgesetz ab. Der Gesetzgeber hat bei seinen Vorgaben ausschließlich die Insolvenzvermeidung im Fokus – wenn ein Unternehmen durch fehlende Chancennutzung ein wenig weniger erfolgreich ist, berührt dies nicht die gesetzgeberische Intention.

Für ein Unternehmen aber wäre eine ausschließlich wagnisorientierte Geschäftspolitik desaströs, da ein Auslassen von Chancen ergebnispolitisch bestenfalls zu Stagnation und betriebswirtschaftlichem Mittelmaß, langfristig aber zu einem lautlosen und unspektakulären Marktaustritt führt. Risikomanagement sollte die Schwächen eines Unternehmens schwächen, seine Stärken aber stärken, womit der Schwerpunkt auf der Chancennutzung und nicht auf der Wagnisvermeidung liegt. Aktuelle Risikomodellierungsmodelle betrachten über eine Monte-Carlo-Simulation auch stets die gesamte Ergebnisverteilung in Form von Wagnis (Untererfüllung des Zielwertes) und Chance (Übererfüllung des Zielwertes). Folgt ein Unternehmer allein der Wagnisvermeidung wird er zwangsläufig zum "Unterlasser" – verzeihen Sie dieses Wortspiel, aber genau aus diesem Grunde können staatlich geführte und reglementierte Unternehmen zugunsten einer verringerten Insolvenzwahrscheinlichkeit nie die Erfolge der Privatwirtschaft erzielen.

Stichwort Standardformel: Die Parameter sowie die Struktur der Standardformel wurden über die Jahre immer wieder – je nach Interessenlage – adjustiert. Nicht wenige Berechnungslogiken und Parameter basieren auf fehlerhaften Annahmen und falschen Rechenlogiken (siehe etwa die Studie von Stefan Mittnik der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München: "Solvency II Calibrations: Where Curiosity Meets Spuriosity"). Im Ergebnis ist trotzdem die Standardformel ein in hohen Maßen kompliziertes Gebilde, das nur wenige Experten verstehen.

Matthias Müller-Reichart: Über die verschiedenen Stufen der QIS-Studien wurde der Standardansatz zum einen weiter verfeinert und zum anderen politisch instrumentalisiert. Mit allen Adjustierungen der Standardformel hat die Komplexität zwar zugenommen, nur irren wir uns jetzt lediglich auf einem höheren mathematischen Niveau. Herr Kollege Mittnik hat die mathematischen Schwächen des Standardansatzes bestens herausgearbeitet, zahlreiche Annahmefehler (die auf dem britischen Immobilienmarkt beruhende Volatilitätsannahme des Immobilienrisikos) komplettieren zudem die Schwächen des Datensets. Andererseits hat kein noch so heller Geist die Zauberformel für eine korrekte und risikoadäquate Erfassung aller ein Versicherungsunternehmen betreffenden Risiken gefunden – somit war es bei aller berechtigten Kritik richtig mit einer hoch risikoaversen und in zahlreichen Studien evaluierten Berechnungsformel zu starten und diese auf einen permanenten Prüfstand zu stellen. Trotz aller Schwachpunkte ist die Standardformel ein in seiner Risikoadäquanz bemühter Ansatz – und Sie wissen ja, was die Beurteilung bedeutet "er/sie war stets bemüht".

Erhalten wir – bei einem einjährigen Bewertungshorizont und einem "Sonnschein-Risikomaß" Value at Risk – seriöse Aussagen zur finanziellen Stabilität eines Versicherers?

Matthias Müller-Reichart: Ein klares Nein – aber wie definieren Sie Aussageseriosität? Natürlich ist das nicht kohärente Risikomaß Value-at-Risk in einer einperiodigen Sichtweise die Einladung zu fehlerhaften Aussagen, doch könnten die Unternehmen die Unsicherheit und Komplexität mathematisch korrekterer Modelle überhaupt umsetzen? Für einen risikokohärenten Tail-Value-at-Risk fehlt den Unternehmen eine notwendige, repräsentative Ereigniszahl und bei mehrperiodigen Betrachtungen müssen wir Barwertvergleiche mit erneut risikofördernden, unbekannten Diskontierungsfaktoren bemühen. Eine schöne, mathematisch stringente Modellierungswelt scheitert schlicht und ergreifend an der Realität.  

Wird das Proportionalitätsprinzip ausreichend berücksichtigt? Oder folgt Solvency II doch der Logik "one size fits all"?

Matthias Müller-Reichart: Unsere nationale Aufsicht wird dem Proportionalitätsprinzip Rechnung tragen. Dabei müssen wir uns aber von der Idee einer linearen Proportionalität verabschieden (sonst müsste der ORSA-Bericht eines Versicherungsunternehmens mit Bruttobeitragseinnahmen von 15 Mio. Euro eine halbe Seite umfassen) und uns einer degressiven Sichtweise zuwenden. Zumal Solvency II das Primat der Prinzipienorientierung verfolgt, obliegt es dem einzelnen Versicherungsunternehmen "seine" Proportionalität durch eine klare Abstimmung und Kommunikation mit der BaFin einzufordern. Die Interpretationshoheit der vorgelegten Solvency-II-Nachweisungen (Säule 2 und 3) obliegt selbstverständlich der nationalen Aufsicht, das Interpretationsrisiko und somit auch die Interpretationschance verbleibt bei den Versicherungsunternehmen. Im Dialog mit den nationalen Aufsichten wird sich das Proportionalitätsprinzip entwickeln und der Regulatorik eine den Marktverhältnissen entsprechende Flexibilität

Sollte eine Kapitalanlage-Strategie (und auch Produkt-Strategie) von regulatorischen Konstrukten gesteuert werden? Ich denke in diesem Kontext vor allem an das politisch definierte Null-Risiko für Staatsanleihen.

Matthias Müller-Reichart: Die Prinzipienorientierung von Solvency II soll, ja muss auch für die Kapitalanlage gelten. Die Regulatorik von Versicherungsunternehmen wird mit dem Vertrauen in den Erhalt der ex-ante eingezahlten Versicherungsbeiträge begründet – diesem Ziel muss sich auch die Kapitalanlage unterstellen. Unter Solvency II gilt für die Kapitalanlage das "prudent person principle", ergo muss die Kapitalanlage Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qualität (siehe § 124 I neues VAG) widerspiegeln – genau diese Attribute müssen die Leitlinien für das Asset-Management der Versicherungsunternehmen sein. Selbst die rein politisch und ausdrücklich nicht risikotechnisch begründete Nullrisikoannahme europäischer Staatsanleihen führt diesen risikoorientierten Kapitalanlagegrundsatz nicht ad absurdum.

Widerspricht ein politisch definiertes Null-Risiko für Staatsanleihen – und damit eine Erleichterung der Staatsverschuldung auf Kosten der Sicherheit der Versicherungsnehmeransprüche – nicht dem oben erwähnten Ziel des Verbraucherschutzes?

Matthias Müller-Reichart: Mit der politisch motivierten Null-Risiko-Annahme für europäische Staatanleihen soll die Versicherungswirtschaft zum Financier europäischer Staaten werden. Würde man nun ein höheres Ausfallrisiko dieser Government Bonds unterstellen, könnte man Ihrer These zustimmen. Bedenkt man jedoch, dass die EZB eine Zahlungsunfähigkeit europäischer Staaten verhindert und somit die No-Bail-Out Klausel ad absurdum führt, so bedeutet ein erhöhtes Engagement in europäischen Staatsanleihen primär eine Verschlechterung der Durchschnittsrendite des Asset-Managements der Versicherungsgesellschaften. Dies aber tangiert in erster Linie die Rentabilitätsziele der Anteilseigner und wird nur bedingt zu einer Nicht-Erfüllung der Versicherungsnehmeransprüche führen. Insofern führt die Null-Risiko-Annahme für europäische Staatsanleihen zwar zu einem massiven Renditeproblem des nicht-versicherungstechnischen Ergebnisses, wird aber nicht eine Erhöhung der Insolvenzwahrscheinlichkeiten der Versicherungsunternehmen bedingen. Der Verbraucherschutz bleibt aus meiner Sicht gewahrt, die Rendite der Versicherungsprodukte sowie der Anteilsscheine wird dagegen unter Druck geraten.

Wird die Relevanz von "Intangible Assets" – etwa dem Wert der Marke – in Solvency II ausreichend berücksichtigt?

Matthias Müller-Reichart: "Intangible Assets" bleiben in der Solvenzbilanz weitgehend unberücksichtigt – ein derivativ erworbener Firmenwert (Goodwill) darf beispielsweise überhaupt nicht angesetzt werden. Diese Sichtweise ist mit der von Solvency II verfolgten, extremen Risikoaversion zu begründen – jeder Wert, der subjektive, am Markt nicht replizierbare Dimensionen annehmen kann, soll tendenziell unterlassen werden. Insofern ist eine Solvenzbilanz nach Solvency II von hoher Risikoaversion gekennzeichnet und wird "Intangible Assets" tendenziell eher negieren.  

Die delegierten Rechtsakte vom 17. Januar 2015 umfassen rund 800 Seiten. Auch das Versicherungsaufsichtsgesetz hat an Regelungen zugelegt. Wie bewerten Sie das Risiko einer zu hohen Komplexität und Bürokratisierung der Regulierung und Aufsicht?

Matthias Müller-Reichart: Mit einer überbordenden Komplexität und Bürokratisierung versucht der Gesetzgeber jeglichem Haftungstatbestand zuvor zu kommen. Insofern stellen diese Elemente Schutzmechanismen des Regulators dar – natürlich zu Lasten der Verständlichkeit und somit der Akzeptanz in der Praxis. Ein regulatorisches System kann nicht wie ein "key information document" nach MiFID II auf drei Seiten abgebildet werden – der nun gefundene Umfang aber sprengt jegliche Verkraftbarkeit menschlicher Aufmerksamkeit und Aufnahmefähigkeit. Die Konsequenz dieser Komplexität ist eine notwendige Konzentration auf Schlüsselinformationen und somit das Risiko, Rand- und Nebeninformationen nicht im Sinne ökonomischer Optimierungen nutzen zu können. An dieser Stelle sei die immense Unterstützung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gewürdigt, der die Solvency-II-Informationen immer wieder branchen- und zielgruppengerecht zusammenfasst.

Risk Management muss gelebt werden – hierfür ist eine ausgeprägte Risiko- und Unternehmenskultur wichtig! Wird dies bei Solvency II adäquat berücksichtigt?

Matthias Müller-Reichart: Den besonderen Nutzen von Solvency II sehe ich in der Säule 2 – die Verpflichtung zu einem qualitativ hochwertigen, von verschiedenen Governance-Funktionen getragenen, Risikomanagement. Durch die Umsetzung dieser Säule muss sich die Risiko- und Unternehmenskultur der Versicherungsunternehmen qua Regulatorik anpassen. Somit müssen nicht nur die Schlüsselfunktionen des Versicherungsunternehmens "fit and proper" sein – die gesamte Unternehmenskultur muss ihre Fitness in Sachen Risikomanagement beweisen. Allein für diesen regulatorischen Quantensprung hat sich die Einführung von Solvency II

Wie bewerten Sie das Risiko der Furcht der Regulierer vor der eigenen Verantwortung – auch als "Regulatory Forbearance" bezeichnet?

Matthias Müller-Reichart: Wie bereits angedeutet hat diese "regulatory forbearance" mit der Entscheidung für Solvency II wie ein "deus ex machina" über dem Entwicklungsprozess dieser neuen Regulatorik geschwebt. Ein regulatorisches System muss haftungssicher und somit quasi perfekt sein – ein Anspruch, dem die Regulierer aufgrund neu eintretender Risiken nicht gerecht werden können. Ergo entwickelt man ein System, bei dessen Beachtung nach bestem Wissen und Gewissen kein, aber auch wirklich kein Haftungsrückschluss möglich ist. Das dieses System natürlich die ökonomische Effizienz gleichzeitig minimiert, wird wohl oder übel billigend in Kauf genommen.

Wo sehen Sie aktuell in der Praxis noch die  größten Baustellen bei der Umsetzung von Solvency II?

Matthias Müller-Reichart: Solvency II ist in den Versicherungsunternehmen eine einzige Baustelle – aber eine lernfähige und lernwillige Baustelle. Meines Erachtens haben die deutschen Versicherungsunternehmen mit der Erfüllung des Solvency Capital Requirements vor dem Hintergrund einer 16-jährigen Übergangsphase und der Nutzung von Volatility-Adjustements sowie Rückstellungs- und Zinstransitionals wenige Probleme. Auch die Darstellung des ORSA sowie die Etablierung der Governance-Funktionen gestalten sich in den Unternehmen problemlos. Eine wirkliche Baustelle erkenne ich in der Erfüllung der Berichtssystematik gemäß Säule 3. Hier nutzen die Unternehmen die möglichen Synergieeffekte der BaFin-, EIOPA- und EZB-Berichterstattung noch zu wenig, womit die Berichtspflichten für die meisten Versicherungsunternehmen derzeit noch erdrückend wirken. Wenn neben den jährlichen Solvency Financial Condition Reports (SFCR), Regular Supervisory Reports (RSR), ORSA-Berichten und EZB-Reports die quartärlichen Quantitative Reporting Templates (QRT´s) sowie die verschiedenen Quartalsbilanzen (Handelsbilanz nach BilMoG und BilRUG, Steuerbilanz, Solvenzbilanz, IAS/IFRS-Bilanz, US-GAAP-Bilanz) erstellt werden müssen, bleibt für die Geschäftsaufbringung nur noch wenig Freiraum. Eine veritable Baustelle besteht somit in der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß Säule 3.

[Die Fragen stellte Frank Romeike, verantwortlicher Chefredakteur RiskNET sowie verantwortlicher Chefredakteur der Fachzeitschrift RISIKO MANAGER]

Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart ist Studiendekan der Wiesbaden Business School (Fachbereich Wirtschaft), Studiengangsleiter des Studiengangs Versicherungs- und Finanzwirtschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Risiko-Management an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden.

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und der katholischen Theologie war er als Vorstandsassistent und Leiter Unternehmensplanung für die deutsche Generali Versicherungsgruppe tätig. Seine parallele Promotion,  Lehraufträge an der Universität München sowie der Beginn seiner Habilitation motivierten seine Hinwendung zu Forschung und Lehre, die sich 2001 im Ruf an die Hochschule RheinMain erfüllte.

Matthias Müller-Reichart befasste sich in über 115 Veröffentlichungen sowie als Leiter und Referent zahlreicher Kongresse mit verschiedensten, interdisziplinären Gebieten der Risikoforschung. Neben seiner wissenschaftlichen Laufbahn berät er verschiedene Unternehmen der internationalen Erst- und Rückversicherung und ist Inhaber eines seit über 100 Jahren in den Händen seiner Familie bestehenden Einzelhandelsunternehmens.

Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart ist Studiendekan der Wiesbaden Business School (Fachbereich Wirtschaft), Studiengangsleiter des Studiengangs Versicherungs- und Finanzwirtschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Risiko-Management an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden.

[Das Interview ist erstmalig in Ausgabe 04/2016 der Zeitschrift RISIKO MANAGER im FIRM Special veröffentlicht worden.]

 

[ Source of cover photo: © Gajus - Fotolia.com ]
Risk Academy

The seminars of the RiskAcademy® focus on methods and instruments for evolutionary and revolutionary ways in risk management.

More Information
Newsletter

The newsletter RiskNEWS informs about developments in risk management, current book publications as well as events.

Register now
Solution provider

Are you looking for a software solution or a service provider in the field of risk management, GRC, ICS or ISMS?

Find a solution provider
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.