Das aktuelle Handbuch, herausgegeben vom Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Heidelberg, richtet sich an Wirtschaftsunternehmen und an die öffentliche Verwaltung. Insgesamt 14 Autoren aus dem Bereich der rechtsberatenden Berufe, der Wissenschaft und des öffentlichen Dienstes geben einen detaillierten Überblick zu den rechtlichen und tatsächlichen Aspekten der Korruptionsprävention und angebrachten Reaktionen auf festgestellte Fehltritte.
Das Buch beginnt mit einer Einführung in die Grundlagen der Korruptionsprävention und der Möglichkeiten, die Wirtschaftsunternehmen und –verbände im Präventivbereich nutzen können. Es schließt sich eine ausführliche Analyse von zivil- und arbeitsrechtlichen Instrumenten an, die Unternehmen zur Prophylaxe und zur Vermeidung von Korruption zur Verfügung stehen, wie etwa Schaffung eines firmeninternen Verhaltenskodex, Kontrollrechte des Arbeitgebers bei bestehenden Arbeitsverhältnisses oder Bedeutung des Whistleblowing für die Korruptionsaufdeckung. Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen korruptiven Verhaltens werden detailliert erläutert, gleichfalls Chancen und Probleme der Vermeidung von Korruptionsrisiken durch adäquate Gestaltung von Geschäftsbeziehungen und Kontakten zu Angehörigen des öffentlichen Dienstes, einschließlich einer kritischen Würdigung des sich immer mehr ausbreitenden Lobbying und verbreiteter Sponsoring-Aktivitäten.
Der Leser findet danach eine eingehende Darstellung steuerrechtlicher Instrumentarien, die der Korruptionsbekämpfung dienen, also vor allem des steuerlichen Abzugsverbots „nützlicher Aufwendungen“. Vermisst habe ich in diesem Zusammenhang allerdings einen Überblick zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen solcher Zuwendungen, die sowohl beim Geber wie beim Nehmer – neben etwaiger Steuernachzahlungen - zu empfindlichen Sanktionen auf der Grundlage der §§ 370, 370a AO führen können.
Im Anschluss hieran wenden sich die Autoren der besonders praxisrelevanten Frage zu, wie Korruption im öffentlichen Bereich, also vor allem bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand, vermieden werden kann, und welche Konsequenzen den betroffenen Amtsträgern bzw. den Korrumpierenden bei aufgedeckten Pflichtverletzungen drohen.
Sodann folgt eine dichte lückenlose und keine Wünsche offen lassende Abhandlung des nationalen sowie des in Deutschland geltenden internationalen Korruptionsstrafrechts. Hier wird das Handbuch zu einem „echten“ Kommentar, der – mit Ausnahme des schon erwähnten Steuerhinterziehungstatbestandes – auf rund 180 Seiten alle einschlägigen Strafnormen, von der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und im öffentlichen Dienst (§§ 331ff. StGB) bis hin zur Geldwäsche (§ 261 StGB), umfassend würdigt und auch Sanktionsmöglichkeiten und –alternativen, einschließlich Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) und den Bestimmungen des strafrechtlichen Verfalls (§ 73 StGB) bzw. der Einziehung (§ 74 StGB), erläutert. Das Buch endet mit einem – relativ kursorischen - Überblick zur staatsanwaltschaftlichen Strafverfolgungspraxis im Korruptionsbereich sowie, als letztem Kapitel, einigen Ausführungen zur Verteidigung in Korruptionsstrafsachen. Dieses Schlusskapitel vermag nicht zu überzeugen. Auf nur 25 Seiten lässt sich die Problematik naturgemäß allenfalls anreißen, indes nicht – und gewisslich nicht erschöpfend – umfassend vorstellen, so dass der Interessierte hier zwingend zu anderen Büchern, wie etwa dem im letzten Jahr erschienenen „Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen“, greifen muss.
Die Darstellung ist insgesamt auf dem allerneuesten Stand. Rechtsprechung und Literatur sind, zumal bei der Kommentierung des Korruptionsstrafrechts, bis gegen Ende 2006 ausgewertet. Kleine Ungenauigkeiten, wie etwa die nicht durchgängig gleichförmigen Nachweise gerichtlicher Entscheidungen, und ein Sachverzeichnis, das ich mir etwas breiter angelegt gewünscht hätte, sind Marginalien, die den hohen Gebrauchswert des neuen Handbuchs nicht schmälern können.
Fazit: Ein vorzügliches Werk. Es gehört zur unverzichtbaren Standardausrüstung für jeden, der sich mit Korruptionsprävention, -verfolgung und -sanktionierung befasst. Konkurrenz für dieses Handbuch ist nicht in Sicht. Sie hätte es auch angesichts des jetzt vorhandenen hohen Maßstabs sehr schwer.
Autor der Rezension: Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert