Rechts- und Haftungsrisiken


Rezension

Das Sprichwort, "wo Rauch ist, da ist auch Feuer", ist allgemein bekannt. Gemessen daran müssen bei den Rechts- und Haftungsrisiken in Unternehmen sehr viele Feuer brennen, denn der Rauch in Form von Berichten allein in der Tagespresse ist kaum noch zu übersehen. Zwar wird von den Medien in diesem Zusammenhang sicher vieles übertrieben. Bedenklich stimmt jedoch, dass sowohl bei den Instanz- als auch bei den Rechtmittelgerichten die Zahl der Verfahren, die sich mit Rechts- und Haftungsrisiken der Organe und/oder leitenden Angestellten eines Unternehmens befassen, in den letzten Jahren gravierend zugenommen hat. Es ist deswegen nicht erstaunlich, wenn sich in der letzten Zeit auch die Literatur, die sich mit derartigen Risiken beschäftigt, in erstaunlichem Maße vermehrt hat.

In diesen Zusammenhang ist das im Bank-Verlag Köln erschienene Werk "Rechts- und Haftungsrisiken im Unternehmensmanagement" einzuordnen. Gleichzeitig stellt diese Publikation aber etwas Besonderes dar. Insgesamt 11 Autoren veröffentlichen in dem Werk Beiträge, die in dieser Zusammensetzung bislang einzigartig sind. Bewusst wird dabei der Bogen der Rechts- und Haftungsrisiken weit gespannt. Es geht nicht nur um die rechtlichen Grundlagen dieser Haftungsrisiken, sondern auch um die Bedeutung des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), die IT-Governance als Erfolgsfaktor eines Unternehmens, die Instrumente des Risikomanagements sowie um die sogenannte Directors and Officers Liability Insurance (D & O).

Um es vorweg zu nehmen: Gerade wegen dieser Zusammensetzung handelt es sich um eine der gelungensten Darstellungen der Rechts- und Haftungsrisiken im Unternehmensmanagement der letzten Jahre. Die Befürchtung, dass angesichts des weit gespannten Themenbogens die einzelnen Darstellungen zu Oberflächlichkeit neigen könnten, kann der Leser schon nach einer ersten Durchsicht des Werks nicht aufrechterhalten, zumal demjenigen, der Teilbereiche vertiefen möchte, durch weiterführende Literaturhinweise ein entsprechender Einstieg ermöglicht wird.

Zu Beginn des Werks schildern Schmitz/Rübenkönig die rechtlichen Grundlagen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten. Die Darstellung ist gelungen. Zu Recht wird bei der Beschreibung der Haftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen im Innenverhältnis einer der Schwerpunkte bei den Auswirkungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) auf die hier interessierende Thematik gesetzt. Dies ist insbesondere deswegen verdienstvoll, weil hierzu erst sehr wenige Veröffentlichungen vorhanden sind (vgl. hierzu etwa "Zwanzig goldene Regeln für die unternehmerische Entscheidung" des Arbeitskreises Externe und interne Überwachung der Unternehmung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, veröffentlicht in FAZ vom 03. April 2006). Sowohl bei den Ausführungen zur Innen- als auch bei den Ausführungen zur Außenhaftung gefallen die ausgewählten Fallgruppen (z. B. Haftung für fremdes Verschulden der Mitarbeiter, faktischer Geschäftsführer, Haftung aus vorvertraglicher Schutzpflichtverletzung oder für Steuerschulden und Sozialversicherungsbeiträge usw.), die zwar knapp, aber praxisrelevant geschildert werden. Lediglich die Schilderung der strafrechtlichen Haftung erfolgt angesichts der realen Bedeutung dieses Haftungsrisikos etwas zu knapp.

Im Anschluss an diese rechtlichen Grundlagen befasst sich Romeike mit dem DCGK. Er beginnt mit einer kurzen rechtshistorischen Herleitung der Corporate Governance, die durchaus ihren praktischen Wert hat, denn völlig zu Recht wird darauf hingewiesen, dass viele Elemente dessen, was man unter Corporate Governance versteht, schon sehr lange Gegenstand der gesetzlichen Kodifizierung gewesen sind. Man kann sich deswegen bei vielem, was Inhalt des DCGK geworden ist, durchaus an vorhandener Kommentarliteratur und Rechtsprechung orientieren. Sehr gelungen ist auch die Schilderung eines praktischen Beispiels für die Haftung des Vorstands bei Fehlern im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Risikomanagements. Auch hier hätte es sich allerdings gelohnt, die insoweit existierenden strafrechtlichen Risiken zumindestens anzusprechen. Romeike setzt seinen Beitrag mit der Schilderung und Erklärung der im DCGK festgehaltenen Standards fort. Dabei werden dort, wo dies angebracht ist, die Querverbindungen zu den sich aus dem Aktiengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Handelsgesetzbuch ergebenden Rechtsgrundlagen aufgezeigt. Hierdurch wird es dem Leser ermöglicht, die gesetzliche Basis, auf der der DCGK beruht, nachzuvollziehen, ein für die Praxis nicht unerheblicher Vorteil. Die Ausführungen zum DCGK schließen mit Bemerkungen zu der Entsprechenserklärung und – sehr wichtig angesichts der zunehmenden Internationalisierung – mit dem Einfluss der internationalen Corporate Governance auf deutsche Unternehmen. Dabei wird insbesondere auf den sogenannten Sarbanes-Oxley Act eingegangen.

Es folgen Ausführungen von Böhmer und Stallinger zur IT-Governance als Erfolgsfaktor. Der dortigen Einschätzung, dass die IT-Sicherheitsorganisation oftmals ein Stiefkind der Unternehmen ist, kann aus Erfahrungen, die in der Praxis immer wieder gemacht werden können, in vollem Umfang zugestimmt werden. Deswegen ist es richtig, dass die Betrachtung der Rechts- und Haftungsrisiken im Unternehmensmanagement unvollständig ist, wenn nicht auch der Risikofaktor Informationssicherheitsmanagement beleuchtet wird. Allein diese Erkenntnis und die Kombination der insoweit vorhandenen Qualitätsmanagementssysteme mit dem rechtlichen Umfeld machen den Beitrag lesenswert. Sowohl die Ausführungen zur Methodik für die Effektivitäts- und Effizienzbestimmung als auch die sich anschließenden Ausführungen zur Wertorientierung der IT-Governance richten sich aber an Leser, die eine entsprechende Vorbildung mitbringen, eignen sich also nicht für denjenigen, der zunächst einmal nur eine Art von "Problemaufriss" lesen möchte.

Es schließen sich die Ausführungen von Bemmann/Gleißner/Leibbrand bzw. von Hostettler zu den Instrumenten des Risikomanagements an. Dabei wird unterschieden zwischen dem Risikorating und der Managementvergütung als Risiko und Chance für die wert(e)orientierte Unternehmensführung. In Abgrenzung zu den allgemein bekannten Ratingsystemen der Kreditinstitute erläutert der Beitrag u. a., wie ein Risikorating eines Unternehmens, das eine bessere Insolvenzprognose erlaubt, erhoben werden kann. Wegen der angestrebten stärkeren Zukunftsorientierung durch die Ratings nach Basel II wird dabei der besondere Stellenwert des Risikoratings bei der zukünftigen Entwicklung des Ratingverfahrens befürwortet. Die Diskussion um die Managementvergütung, die in Fachkreisen teilweise höchst emotional geführt wird, wird in dem Beitrag von Hostettler versachlicht. Das Mittel, mit dem dies erreicht wird, ist recht einfach, nämlich durch ein Zitat des Harvard-Professors Jensen ("Es geht nicht darum, wie viel gezahlt wird, sondern auf welche Weise.") Orientiert an diesem Zitat werden die denkbaren Bemessungsfaktoren der Managementvergütung in vorbildlicher Art und Weise vorgestellt und erläutert, fasst schon ein "Muss" für jeden Aufsichtsrat, der über die Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft zu entscheiden hat. So komprimiert wird ein Aufsichtsrat die Grundsätze für die Vergütungsbemessung nicht so schnell wieder finden. Anzuregen wäre hier lediglich, dass in rechtlicher Hinsicht – vielleicht in der nächsten Auflage – die sogenannte Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eingearbeitet werden sollte.

Es folgen die Ausführungen von English zu dem Risikotransfer durch die sogenannte D & O-Versicherung. Auch hier überzeugt zunächst wieder die Themenauswahl. Die Betrachtung der Rechts- und Haftungsrisiken im Unternehmensmanagement ist ohne eine Heranziehung dieser Thematik nämlich schlichtweg nicht vollständig. Zunächst geht English auf die sogenannte ARAG-Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Wegbereiter für die Durchsetzung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern in Deutschland ein. Er schildert das Deckungskonzept der D & O-Versicherung und stellt in diesem Zusammenhang diverse Versicherungsklauseln vor, die er anschaulich – auch einem juristischen Laien verständlich – erläutert. Dabei werden alle wichtigen Klauseln abgehandelt, so dass der Leser, der sich mit der Absicht trägt, eine D & O-Versicherung abzuschließen, recht genau weiß, worauf er bei der Versicherungspolice achten sollte. Der Praxiswert dieser Ausführungen ergibt sich insbesondere aus dem zutreffenden Hinweis darauf, dass es bei dieser Versicherungsart keine Standard-Bedingungswerke gibt. Der Nutzwert der Ausführungen von English für den Leser erschließt sich hieraus unmittelbar.

In dem letzten und 6. Abschnitt des Werks nimmt Heitmann zu ausgewählten Problemfeldern in der D & O-Versicherung Stellung. In Abgrenzung zu dem vorangehenden Beitrag von English werden dort – ausgehend von einem Überblick über die aktuelle Marktsituation - einzelne Problembereiche dieser Versicherungsart, die in der Rechtsprechung, aber auch bei der Versicherer- sowie der Beraterseite aktuell diskutiert werden, erörtert. Dazu gehören z. B. der sogenannte Direktanspruch der Gesellschaft als Versicherungsnehmerin gegen den Versicherer, die Problematik der Innenhaftungsansprüche, Haftungsausschlüsse wegen vorsätzlicher oder wissentlicher Pflichtverletzung, die Regelung der D & O-Versicherung im Dienstvertrag der versicherten Person usw. Dort, wo dies angebracht erscheint, geht Heitmann auch auf die einschlägige Rechtsprechung ein. Auch in diesem Abschnitt des Werks wird die aktuelle Bedeutung des UMAG (siehe oben), das sich auch auf die D & O-Versicherung auswirkt, erkannt und zutreffend gewürdigt. Ebenso wie alle anderen Autoren des Werks berücksichtigt damit auch Heitmann aktuellste Entwicklungen.

Fazit: Ein unbedingt empfehlens- und lesenswertes Werk, das vorrangig für die Unternehmenspraxis konzipiert und geschrieben worden ist. Nicht nur Leserinnen und Leser, die sich in die einzelnen Problembereiche einlesen möchten, sondern auch diejenigen Leserinnen und Leser, die Teilaspekte vertiefen möchten, finden in dem Werk eine Vielzahl von Anregungen und Verhaltensanweisungen, die in der täglichen Unternehmenspraxis (z. B. in den Bereichen Revision/Controlling) außerordentlich wertvoll sein können.

 

Autor der Rezension: Rechtsanwalt Dr. Thomas Münzenberg, Wiesbaden


Details zur Publikation

Autor: Stefan Hirschmann, Frank Romeike
Seitenanzahl: 282
Verlag: Bank-Verlag
Erscheinungsort: Köln
Erscheinungsdatum: 2006

RiskNET Rating:

Praxisbezug
Inhalt
Verständlichkeit

sehr gut Gesamtbewertung

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