Präventives Risikomanagement

150 Tonnen Gold werden zurückgeholt


150 Tonnen Gold werden zurückgeholt News

Die Deutsche Bundesbank wird einen Teil der im Ausland lagernden Goldbestände nach Deutschland holen. Wie aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) hervorgeht, sollen in den drei kommenden Jahren jeweils 50 Tonnen des bei der US-Federal Reserve Bank liegenden Goldes nach Deutschland gebracht werden, "um es hier einer eingehenden Prüfung zu unterziehen".

Kritiker der bisher gängigen Praxis befürchten, dass das im Ausland lagernde Gold im Konfliktfall einfach von den anderen Staaten eingezogen werden könnte. Ein Teil der 3.396 Tonnen des Edelmetalls werden seit Jahrzehnten bei der US-Notenbank Fed in New York, der französischen Nationalbank in Paris und der britischen Zentralbank in London verwahrt.

Die Rechnungsprüfer fordern außerdem, den Goldschatz im Ausland regelmäßig stichprobenartig zu prüfen. Die Notenbank reagierte kritisch auf den Bericht, den der BRH nun dem Bundestags-Haushaltsausschuss vorgelegt hat. Sämtliche im eigenen Hause gelagerten Goldbestände habe die Bundesbank mindestens einmal stückzahlmäßig aufgenommen und gewogen.

Ein Sprecher der Bundesbank äußerte sich zurückhaltend zu den Forderungen des Rechnungshofes. "Unser Prüfverfahren ist rechtlich einwandfrei. 60 Jahre lang hat auch der Bundesrechnungshof das alles für stichhaltig erachtet", sagte Bundesbank-Sprecher Michael Best. Nun wünsche der BRH darüber hinauszugehen. "Diese Wünsche sind nur bedingt realisierbar. Soweit sie realisierbar sind, wollen wir dem Bundesrechnungshof gerne entgegen kommen."

Aus der Politik kam unterdessen generelle Kritik an der Lagerung der Goldreserven im Ausland. "Ich verstehe nicht, warum deutsches Gold im Ausland liegt," sagte der außenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder. "Andere Länder gehen mit ihren Goldreserven anders um", zum Beispiel Frankreich. Die Frage sei, warum der Bundestag nicht Einblick in die bei der Bundesbank deponierten Barrenlisten nehmen könne.


[Bildquelle: © VRD - Fotolia.com]

 

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