Laut dem vom Bundeskriminalamt (BKA) jüngst veröffentlichten Jahresbericht 2007 der FIU (Financial Intelligence Unit) Deutschland wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.080 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um knapp zehn Prozent . Das verminderte Anzeigenaufkommen ist in erster Linie auf den Rückgang von Verdachtsanzeigen durch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurückzuführen. Diese sanken im Vergleich zum Vorjahr um zehn bzw. neun Prozent. Das Meldeverhalten der Verpflichteten nach dem GwG gem. § 3 Abs. 1 GwG (so genannte "rechtsberatende Berufsgruppen" sowie "sonstige Gewerbetreibende") ist mit 24 Anzeigen im Jahr 2007 nach wie vor unzureichend. Mitteilungen der Finanzbehörden haben sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent erhöht.
Anzeigen wegen Phishing, Finanzagenten und Terrorismusfinanzierung steigen
Die Zahl der Hinweise auf Betrugsdelikte in den Anzeigen ist verglichen mit 2006 um fast 17 Prozent auf 3.248 gestiegen. Dabei hingen 2.646 Verdachtsanzeigen – also fast ein Drittel des gesamten Hinweisaufkommens – mit dem Phänomen "Phishing und Finanzagenten" zusammen. Bei "Finanzagenten" handelt es sich um Personen, die dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen (insbesondere die Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter) zur Verfügung zu stellen, wofür ihnen in der Regel eine Provision versprochen wird. Dabei verdrängen diese "Finanzagenten" (oder sind sich dessen gar nicht bewusst), dass sie sich nach dem GwG strafbar machen und auch von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche belangt werden. Im Falle einer Verurteilung liegt das Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Zudem kommen in der Regel empfindliche Geldbußen hinzu.
Bei den Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung war 2007 ein Anstieg zu verzeichnen. Während 2006 noch 59 entsprechende Verdachtsanzeigen registriert wurden, erhöhte sich die Zahl im vergangenen Jahr auf 90. Festzustellen ist, dass durch die Überprüfung verdächtiger Transaktionen oder Sachverhalte über einen langen Zeitraum und den Abgleich mit aktuellen Verdachtsanzeigen häufig Erkenntnisse über Personen mit extremistischem Potenzial gewonnen werden können.
Internationale Kooperation immer wichtiger
In insgesamt 718 Fällen führte die FIU im vergangenen Jahr Schriftverkehr mit dem Ausland, was einer Steigerung von rund neun Prozent gegenüber 2006 entspricht. Dabei waren 62 verschiedene Staaten in den Informationsaustausch eingebunden. Dies untermauert nach Ansicht des BKA die vollständige Integration der FIU Deutschland in den weltweiten FIU-Informationsverbund. Die Kontakte über die FIU ergänzen die Informationskanäle des BKA (Interpol, Europol etc.) und sorgen dafür, dass Hinweise schnell ausgetauscht und in Ermittlungsverfahren eingebracht werden können. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der FIU lag im Jahr 2007 in einem EU-Projekt zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Albanien.
3. EU-GeldwäscheRichtlinie sollte Basis für FIU weiter verbessern
Für das Jahr 2008 ist insbesondere durch die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht eine breitere Informationsbasis für die FIU Deutschland zu erwarten. Die entsprechenden Gesetzesänderungen traten am 21.08.2008 in Deutschland in Kraft. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt im laufenden Jahr in der weiteren Umsetzung der FIU-Maßnahmen in Albanien.
Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.