Small Banking Box

Auf dem Weg zu einem übersichtlicheren Regulierungsregime


Small Banking Box: Auf dem Weg zu einem übersichtlicheren Regulierungsregimes News

Der im Vorstand der Deutschen Bundesbank für Bankenaufsicht zuständige Andreas Dombret hat Vorschläge dazu gemacht, wie kleinere Kreditinstitute künftig regulatorisch entlastet werden könnten. Bei einer Rede in Stuttgart umriss Dombret zudem grob, welche Institute Nutznießer eines übersichtlicheren Regulierungsregimes ("Small Banking Box") werden könnten.

Ein erstes Kriterium dafür, welche Bank oder Sparkasse unter vereinfachte Regeln fallen könnte, ist laut Dombret eine vergleichsweise geringe Bilanzsumme. "Eine sinnvolle Grenze, unterhalb der ein Institut die einfacheren Regeln nutzen könnte, läge in etwa im niedrigen einstelligen Milliardenbereich", sagte Dombret.

Absolute und relative Bilanzgröße wichtiges Kriterium

Ein absoluter Schwellenwert allein könnte laut Dombret aber in manchen EU-Ländern dazu führen, dass dort systemisch relevante Institute Teil des vereinfachten Regimes würden. "Um dies auszuschließen, sollte ein zweites, relatives Größenkriterium aufgenommen werden: Nämlich, dass ein Institut nicht größer ist als ein bestimmter Teil des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Mitgliedstaates", sagte er.

Diese Kriterien führten zu einer praktikablen und sinnvollen ersten Zuordnung in die Gruppe der kleinen Institute. Sie reichten aber nicht aus, da sie dazu führen könnten, dass Institute mit riskanten Geschäftsmodellen auch unter die vereinfachten Regeln fielen. "Dies muss unbedingt vermieden werden, und hierzu sollten eine Reihe harter Nebenbedingungen aufgestellt werden", sagte Dombret.

Das Bundesbank-Vorstandsmitglied nannte folgende Kriterien:

  1. Nur solche Institute dürfen Teil der Box werden, die im Abwicklungsfall einem Insolvenzverfahren unterliegen.
  2. Anwärter für die Small Banking Box dürfen keine nennenswerten Kapitalmarkt- oder grenzüberschreitenden Aktivitäten haben.
  3. Sie sollten ein kleines Handelsbuch sowie ein kleines Derivatebuch aufweisen.
  4. Sie sollten keine internen Modelle verwenden.

"Darüber hinaus dürfen wir auch systemische Risiken, die sich aus der Vernetztheit vieler kleiner Institute ergeben können, nicht vergessen - Stichwort 'too many to fail'", fügte Dombret hinzu. In einigen Bereichen könnte seiner Aussage nach eine Vereinfachung dadurch erreicht werden, dass Institute in der Small Banking Box vollständig von bestimmten Anforderungen ausgenommen werden.

Befreiung von Offenlegungsvorschriften und Vergütungsregelungen denkbar

"So kann ich mir eine weitgehende Befreiung von den Offenlegungsvorschriften sowie die Abschaffung der Vergütungsregelungen für die kleinen Institute vorstellen", erläuterte er. Auch über Erleichterungen in anderen Bereichen sollte nachgedacht werden.

So könnte das Meldewesen laut Dombret auf ein Kernmeldewesen beschränkt werden - "ein Standardansatz im Meldewesen, wenn Sie so wollen". In der Säule 2, der aufsichtlichen Überprüfung der Institute, könnte nach Dombrets Vorstellungen der Umfang und die Detailtiefe der Prüfungen abgebaut werden. "Und auch im Bereich der Corporate Governance sehe ich an einigen Stellen Potenzial", sagte er.

Dombret zufolge arbeitet die Bundesbank gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Finanzministerium an einem konkreten, detaillierten Entwurf. "In Kürze werden wir hierzu in den Dialog mit den Verbänden treten", versprach er.

Dombret schloss aber aus, dass eine Small Banking Box nicht zu niedrigeren oder weicheren Kapital- und Liquiditätsanforderungen führen könnten.

[ Bildquelle Titelbild: © nikbu - Fotolia.com ]
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