Whistleblowing findet in Europa zu selten statt, so das Ergebnis von Expertenvereinigungen zum Thema Whistleblowing. Die Folgen sind nicht selten fatal: Korruption bleibt unentdeckt, Lebensmittelskandale häufen sich, Umweltschäden werden vertuscht und es kommt zu vielen vermeidbaren Unfällen. Engagierte Mitarbeiter wissen oft Bescheid und würden auch gerne etwas unternehmen. Doch sie halten sich zurück – aus falsch verstandener Loyalität und aufgrund einer weit verbreiteten Kultur des Schweigens. Sie befürchten kein Gehör zu finden oder gar abgestraft zu werden. Unter dem Motto „Europa braucht mehr Whistleblowing“ haben jetzt drei Whistleblower-Organisationen aus Deutschland, Großbritannien und Norwegen eine gemeinsame Stellungnahme zum Arbeitsrecht-Grünbuch der Europäischen Kommission abgegeben. „Whistleblower-Netzwerk e.V.“, „freedom to care“ und „Explisit“ fordern die EU-Kommission auf, sich des Themas anzunehmen. Sie soll für einen effektiven Schutz und verbesserte Bedingungen für Whistleblower sorgen, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema fördern sowie die Öffentlichkeit über die Vorteile von Whistleblowing informieren.
Zukünftige europäische Regelung muss an den Hindernissen ansetzen, die Whistleblowing heute erschweren
Ein Whistleblower macht als Mitarbeiter oder Angehöriger einer Organisation im öffentlichen Interesse auf Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufmerksam. Er tut dies entweder intern, oder – zumeist erst nach erfolglosen internen Versuchen – extern, also gegenüber staatlichen Stellen oder der Öffentlichkeit.
Während es in den USA bereits seit langem, spezielle gesetzliche Regelungen zum Schutz von Whistleblowern gibt und das Repräsentatenhaus gerade deren Verbesserung beschlossen hat, gibt es in Europa derartige Gesetze vor allem in Großbritannien. In Deutschland wurde fehlender Whistleblowerschutz von der Initiative Nachrichtenaufklärung gerade erst zu einem der zehn in den Medien am meisten vernachlässigten Themen gekürt.
Kernelemente einer anzustrebenden Regelung sind das Recht auf eine faire und unabhängige Untersuchung der Meldung, das Recht staatliche Stellen zu informieren und im Notfall auch die Öffentlichkeit einschalten zu dürfen sowie ein effektiver Schutz gegen alle Formen möglicher Repressalien, so die Forderungen des Whistleblower-Netzwerks. Praktische Unterstützung für Whistleblower in ihrer oft schwierigen Situation und eine gerechte Beweislastverteilung sind weitere wichtige Neuerungen, die Whistleblowing in Europa ermöglichen und fördern sollen. Die Stellungnahme betont, dass eine zukünftige europäische Regelung an den Hindernissen ansetzen muss, die Whistleblowing heute erschweren.
Überbringer von unangenehmen Nachrichten dürfen nicht geköpft werden
Hinweise von Whistleblowern müssen ernst genommen und untersucht werden. Die Überbringer der unangenehmen Nachrichten dürfen keinen Repressalien ausgesetzt werden. Dies erfordert verlässliche gesetzliche Absicherungen. Nur wenn der Schutz in der Praxis funktioniert, wird auch das nötige Vertrauen bei potentiellen Whistleblowern entstehen, aktiv zu werden, statt weiter zu schweigen.
Rechtlich unverbindliche Bekundungen wie etwa in „Codes of Conduct“ können nicht sicherstellen, dass die betroffene Organisation oder das betroffene Unternehmen eine Untersuchung auch dann durchführt und Konsequenzen zieht, wenn wichtige Unternehmensinteressen oder das eigene Führungspersonal betroffen sind. Die gegenwärtige Praxis zeigt immer wieder, dass Unternehmen und Organisationen aus diesen Gründen immer wieder vertuschen und abgestrafen. Vertrauen kann daher nur entstehen, wenn interne Regelungen durch verbindliche rechtliche Regelungen sowie eine wirklich unabhängige Kontrolle durch öffentliche Stellen und Gerichte extern abgesichert werden. Vor allem dort, wo es um Whistleblowing in staatlichen Einrichtungen geht, muss auch öffentliches Whistleblowing als demokratischer Kontrollmechanismus möglich sein. Repressalien können von der Kündigung, über die Nichtbeförderung bis hin zu Mobbing und zur Aufnahme auf schwarze Listen bei Neueinstellungen in äußerst vielfältigen Formen auftreten – ein umfassender und praktisch realisierbarer Schutz ist daher nötig. Der Schutz muss Whistleblowern auch dann gewährt werden, wenn ihre Anschuldigungen objektiv falsch sind – solange die Whistleblower ehrlich von deren Richtigkeit ausgehen.
Whistleblowern ist mit einem gesetzlichen Repressalienverbot nicht geholfen, wenn sie selbst beweisen müssen, dass eine Repressalie als Reaktion auf ihr Whistleblowing vorliegt. Ähnlich wie im europäischen Anti-Diskriminierungsrecht muss auch hier eine Beweislastumkehr greifen. Wenn Mitarbeiter ihr Whistleblowing sowie eine Verschlechterung ihrer beruflichen Situation nachweisen können, sollte der Arbeitgeber selbst nachweisen müssen, dass zwischen beidem keine Kausalität vorliegt. Anderenfalls sollten Whistleblower zwischen der Wiederherstellung des ursprünglichen diskriminierungsfreien Zustandes oder einem umfassenden Schadensersatz wählen können. Dieser sollte über eine bloße Abfindung hinausgehen sowie alle materiellen und immaterielle Schäden und Kosten umfassen.
Guido Strack der Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V., weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Regelungen dazu beitragen können Hemmschwellen zu senken und Vertrauen zu schaffen: „Ich setze darauf, dass es überall zum Normalfall wird, dass Mitarbeiter offen, rechtzeitig und erfolgreich auf Risiken und Missstände hinweisen, statt zu schweigen. Whistleblowing muss zum Normalfall werden, der keine Helden oder gar Märtyrer mit besonderer Zivilcourage erfordert.“
Eine verbesserte Rechtslage wäre nicht nur zum Vorteil der Mitarbeiter, die offener sprechen und agieren könnten, sondern auch zum Vorteil von Unternehmensleitungen und –Inhabern, die jenseits der hierarchischen ganz neue Informationskanäle erschließen könnten. Ihre Mitarbeiter müssten dann nicht in eine „innere Kündigung“ flüchten. Da Regelverstöße nicht mehr so leicht vertuscht werden könnten, würden die Wettbewerbsbedingungen gerechter. Straftäter würden abgeschreckt und viele Unfälle könnten vermieden werden.
Über die Whistleblower-Organisationen
Whistleblower Netzwerk e.V. wurde im September 2006 als Zusammenschluss von Betroffenen, Unterstützern und Interessierten gegründet, um Whistleblowern durch Rat und Tat zu helfen. Das Netzwerk setzt sich für ein Umdenken und effektive Regelungen zum Schutz von Whistleblowern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ein. Auch die bereits 1991 gegründete britische Whistleblower-Organisation Freedom to care bietet Tipps, praktische Hilfe und Unterstützung für Whistleblower. Darüber hinaus engagiert sie sich politisch für eine weitere Verbesserung der in Großbritannien bereits bestehenden Regelungen.
Explisit ist vor kurzem in Norwegen gegründet worden. Zu den Gründungsmitgliedern gehört Per-Yngve Monsen, der 2003 bei Siemens Norwegen pflichtgemäß und zunächst anonym auf eine illegal überhöhte Abrechnung aufmerksam gemacht hatte. Statt einen in internen Richtlinien versprochenen Schutz zu gewährleisten, führte die Siemens-Führungsetage eine wahre Hexenjagd auf die undichte Stelle durch. Monsen wurde enttarnt und schließlich entlassen. 2005 verurteilte ein norwegisches Gericht Siemens zu Schadensersatz.
Hier finden Sie den vollständigen Text der Stellungnahme zum EU-Grünbuch in Deutsch und Englisch.
[Bildquelle: stock.xchng]