Kampf gegen Korruption

Auslandsbestechung häufig kaum verfolgt


Auslandsbestechung häufig kaum verfolgt News

In ihrem aktuellen Bericht über den Stand der Verfolgung der Auslandsbestechung stellt die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) weiterhin bedeutende Defizite fest. Dem OECD Progress Report von TI zufolge wird die Auslandsbestechung nur in sieben von 36 Ländern aktiv verfolgt. Neben Deutschland, Norwegen, der Schweiz, und den USA zählen in diesem Jahr auch Dänemark, Großbritannien und Italien dazu.

Im OECD Progress Report untersucht TI das Ausmaß der Verfolgung von Auslandsbestechung in 36 der 38 OECD-Staaten. Die Basis hierfür ist das "OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr", das am 15.02.1999 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dem Bericht zufolge wurden 2009 in Deutschland sieben neue Gerichtsverfahren zur Auslandsbestechung eröffnet. Zwanzig laufende Verfahren wurden abgeschlossen. Bis zum Jahr 2007 gab es insgesamt 117 Gerichtsverfahren. 2008 und 2009 wurden gegen 26 natürliche Personen und vier Unternehmen Strafen ausgesprochen.

Wichtige Reformen stehen in Deutschland noch aus

Trotz dieser grundsätzlich positiven Entwicklung fordert TI, dass sich Deutschland nicht auf dem guten Status Quo ausruhen dürfe. Vielmehr müssten die Spielräume zur Verbesserung der Bekämpfung von Auslandsbestechung genutzt werden. Ein Schritt in diese Richtung sollte die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sein. Bisher werden Unternehmen, wenn ihnen Korruption nachgewiesen wird, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt. Korruption wird also nicht als Straftat geahndet. Im Rahmen eines Strafurteils könnten höhere finanzielle Strafen verhängt werden.

Neben der Verhängung von Geldstrafen sollte es in Deutschland auch möglich sein, straffällige Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die dazu notwendige Einführung eines bundesweiten Zentralregisters steht jedoch weiterhin aus, da es dem Bund im Jahr 2005 nicht gelungen sei, die Ländermehrheit zu überzeugen. Daher bestehen weiterhin nur vereinzelte Korruptionsregister auf Landesebene.

Schließlich sollten die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Korruption in den Bundesländern weiter ausgebaut werden. Auch der Erfahrungsaustausch unter den Staatsanwaltschaften und die Förderung von vorbildlichen Strukturen und Prozesse in Staatsanwaltschaften sollten intensiviert werden.

Große Defizite auf internationaler Ebene

In zwanzig OECD-Ländern (darunter Kanada, Österreich und Irland) werde Auslandsbestechung noch immer gar nicht oder kaum verfolgt. TI fordert diese Regierungen daher auf, ihre Zusagen im Kampf gegen Korruption einzulösen. Die schwierige wirtschaftliche Situation stehe der Bekämpfung von Auslandsbestechung nicht im Wege. Stattdessen muss sie Teil der Reformen sein, um der weltweiten Krise zu begegnen.

Dafür ist politischer Druck auf die Länder notwendig, die die Konvention nicht umsetzen. Politiker der Länder, die im Kampf gegen Auslandsbestechung vorbildlich sind, sollten die konsequente Umsetzung der Konvention in den inaktiven Ländern vorantreiben. Langfristig gesehen muss Auslandsbestechung in allen OECD-Ländern gleichermaßen bekämpft werden.


[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /20.08.2010 21:21
Wir empfehlen zu diesem Thema den folgenden Artikel zu lesen:

http://www.handelsblatt.com/eginhard-vietz-der-kampf-gegen-schmiergeld-ist-reine-heuchelei;2633394

Im Anschluss bitte den nachfolgenden Text lesen:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/koepfe/razzia-beim-mittelstaendler-eginhard-vietz-dann-gehe-ich-eben-ins-gefaengnis;2639352

Eines kann man dem Rohrleitungsspezialist Eginhard Vietz aus Hannover attestieren: Er hat Rückgrat und Mut. Auf der anderen Seite schadet Korruption der Wirtschaft, den Steuerzahlern und der Demokartie. Wir freuen uns auf eine rege Diskussion auf unserem Portal.
Cupertino /20.08.2010 21:41
Der arme Vietz hat mit seinen 69 Jahren wahrscheinlich sowieso ausgesorgt und ins Gefängnis wird man ihn wohl kaum werfen. Natürlich hat er Rückgrat und Mut bewiesen und ausgesprochen, was viele Mittelständler genauso berichten und eigentlich alle wissen.

Mal werden Schmiergelder gezahlt, mal werden die zu bestechenden Personen für einen Tag oder länger in einem ausländischen Tochterunternehmen angestellt und danach sofort wieder entlassen, erhalten aber dafür eine lebenslange Pension zugesichert u.v.m. Die Möglichkeiten und der Ideenreichtum sind so vielfältig wie die Steuersparmodelle der Deutschen Bank.

Aber natürlich muss auch die Staatsanwaltschaft einer öffentlich bekannt gemachten "Straftat" nachgehen, da hat sie gar keine Wahl. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Was zum Schluss davon übrig bleibt? Wahrscheinlich nichts außer einer sehr überschaubaren Geldbuße. Nicht mehr und das ist ja dann wieder in Ordnung in Anbetracht der ehrlichen Meinungsäußerung von Herrn VIetz.

Die Welt wird es nicht verändern, insbesondere auch nicht den Nährboden der Korruption in den armen Schwellenländern entziehen. Diese Diskussion ist eine verspätete Sommerpausen-Füllung. Lediglich die Wirtschaftsprüfer und Berater für Compliance können sich hier mal wieder profilieren.
Eckhard /20.08.2010 22:02
Transferempfänger und Staatsanwälte können schlau schwätzen. Wir müssen doch endlich in Deutschland lernen, dass wir unsere Sicht von Moral und Ethik nicht in andere Länder exportieren können. Ich war jahrelang in Entwicklungsländern unterwegs ... Bestechung ist dort an der Tagesordnung. Ich komme keinen Schritt vorwärts, wenn ich beispielsweise in Nigeria oder Russland Geschäfte betreiben möchte und eine weisse Weste behalten will. Das wird nicht funktionieren. Wie Herr Vietz korrekt darlegt, habe ich bereits am Flughafen ein Problem, wenn ich das Land verlassen möchte.

Nur Schlauschwätzer, die ihre Insel der Glückseeligen nie verlassen haben und noch nie mit ihren eigenen Händen als Unternehmer Geld verdienen mussten, können die Handlungen und die Ehlichkeit von Eginhard Vietz kritisieren und diffamieren.
Martin /20.08.2010 22:13
Die Sache ist recht einfach:

§ 299 Strafgesetzbuch (StGB)

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb.
Thomas /23.08.2010 09:47
Vielleicht wäre es am einfachsten, den o. g. Paragraphen aus dem StGB komplett zu streichen und so die Gesetzgebung der Realität anzupassen...?

Inzwischen nehme ich nicht mal mehr eine Einladung eines Lieferanten zum Mittagessen beim Italiener gegenüber für 20 EUR inkl. Apfelschorle an, damit mir niemand einen Strick draus drehen kann.

Bei anderen frage ich mich dann schon, woher sich der ein Boot und den Liegeplatz dazu leisten kann...

Wer ist in diesem Vergleich der Dumme?
Panzerknacker /23.08.2010 14:00
Wie bei allen anderen Dingen auch: Das Pendel schlägt von einem in das andere Extrem um. Während vor ein paar Jahren der VW-Aufsichtsrat seine Sitzungen noch in brasilianischen Bordellen abhalten konnte (oder so ähnlich :- )), kann heute schon eine billige Weinflasche zu Weihnachten für Missfallen sorgen.

@Thomas: Ich würde mir den Spaß an der Pizza nicht verderben lassen so lange noch die VIP-Lounges in deutschen Fußballstadien von Unternehmen bestens gebucht sind und Poltiker mit ihrem Dienstwagen Spanien unsicher machen :-)))
Thomas /27.08.2010 10:22
Um genau zu sein, waren es ein Salat, eine Apfelschorle und ein Espresso = unter 20 EUR. ;-) Es geht aber nicht um den Betrag, sondern darum, daß es etwas zu finden gibt, wenn man etwas finden will.

Wenn man nichts finden WILL, findet man auch keine Yachten und keine Geländewagen - und das ist m. E. das größere Problem!
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