Bei der geplanten Derivate-Regulierung der EU-Kommission sind offenbar Ausnahmen für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors vorgesehen. Die EU-Kommission will den Derivate-Handel Großteils über Clearinghäuser abwickeln, um Effizienz und Sicherheit am Markt zu erhöhen. Wie aus einem einsprechenden Gesetzentwurf hervorgeht, in den Dow Jones Newswires am Mittwoch Einsicht hatte, werden nicht-finanzielle Unternehmen von der Regelung wohl unter gewissen Voraussetzungen ausgenommen.
Für wen die neuen Vorschriften im Derivate-Handel gelten sollen, ist eine der kontrovers diskutierten Fragen. Größere Unternehmen wie die Deutsche Lufthansa und E.ON hatten moniert, dass durch die neue Regelung der Markt für spezielle Derivate-Produkte begrenzt werde, den die Unternehmen zur Absicherung bräuchten. Die EU-Kommission will die neuen Derivate-Regeln im laufenden Jahr einführen.
Dem Gesetzentwurf zufolge werden Unternehmen außerhalb des Finanzbereichs zwar generell von der Derivate-Regulierung ausgenommen, allerdings dürfen die Aufsichtsbehörden die Aktivitäten der Unternehmen überwachen und in gewissen Fällen ein zentrales Clearing vorschreiben. So dürfe die Aktivität des Unternehmens am Markt eine gewisse Grenze nicht überschreiten, die die neue EU-Regulierungsbehörde "European Securities Market Authority" festlegen wird, wie aus dem Dokument weiter hervorgeht.
Eine vollständige Freistellung der nicht-finanziellen Unternehmen wollte die EU-Kommission nicht vornehmen, weil es sonst das Risiko einer Regulierungsarbitrage gebe: Finanzinstitute würden den Derivate-Handel einfach auf den nicht-finanziellen Sektor verlagern.
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Kommentare zu diesem Beitrag
Derivate nur mit dem Besitz der entsprechenden Underlyings handeln.
Dazu sind sie ja gedacht, als Absicherungsinstrument und nicht als Spekulationsvehikel.