Tillinghast, einer von drei Geschäftsbereichen des internationalen Beratungsunternehmens Towers Perrin, ruft deutsche Versicherungsunternehmen dazu auf, sich an der dritten Auswirkungsstudie zu Solvency II, die am 1. April startet, zu beteiligen. Mit der Teilnahme an QIS 3 (Quantitative Impact Study) sollten Versicherer die letzte Möglichkeit vor Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie nutzen, das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich mitzugestalten. „Sonst verspielen die Versicherer nicht nur die Chance, Solvency II zu ihren Gunsten zu beeinflussen, sondern auch die Gelegenheit, sich selbst auf die Anforderungen vorzubereiten“, erklärt Heijo Hauser, Managing Director von Tillinghast Deutschland.
Es ist immer noch schwer vorherzusagen, in welchem Maße Solvency II Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen hat. Gerade für kleine und mittelgroße Versicherer ist es daher extrem wichtig, an QIS 3 teilzunehmen und die möglichen Folgen zu testen. Nur so ist es möglich, eigene Erkenntnisse über die Funktionalität des Standardansatzes zu gewinnen und ggf. einen Vergleich oder eine Überleitung zu einem internen Modell durchzuführen. Eine Reihe weiterer wichtiger Fragen wird durch eine Teilnahme beantwortet:
- Welche Daten und Ressourcen werden benötigt bzw. welche Vorbereitungen müssen getroffen werden?
- Ist man in der Lage, die Vorschläge technisch umzusetzen?
- Was treibt die Kapitalanforderungen, und welche methodischen Konzepte sind relevant?
- Welche Möglichkeiten bieten sich an, um die Kapitalanforderungen zu reduzieren?
Hauser: „In Gesprächen mit Versicherern stellen wir immer wieder fest, dass etliche Versicherungsunternehmen noch unzureichend auf Solvency II vorbereitet sind.“ QIS 3 beschäftigt sich vor allem mit einer Verfeinerung des Standardansatzes für Solvency II. Dieser Ansatz gehört für alle Gesellschaften in den ersten Jahren zum aufsichtsrechtlichen Pflichtprogramm. „Auch wer das Solvenz-Zielkapital nach einem eigenen Modell berechnen will, muss sich daher mit QIS 3 auseinandersetzen“, so Hauser.
Über QIS 3
Mit den Feldstudien, durchgeführt vom Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS), überprüft die Europäische Kommission die Praktikabilität der neuen Berechnungsmethoden und nimmt aufbauend auf den Ergebnissen Anpassungen in der Gesetzgebung vor. Die dritte und letzte Studie soll am 1. April 2007 starten und im Juli abgeschlossen sein. Anschließend will CEIOPS die Modellparameter endgültig kalibrieren sowie die neue Definition der verfügbaren Eigenmittel testen. Zudem soll zum ersten Mal die Quantifizierung der gruppeninternen Diversifikationseffekte ins Testprogramm integriert werden.