BaFin begrüßt Corporate Governance-Kodex für Asset Management Gesellschaften


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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt die heutige Vorstellung eines von unabhängigen Experten entwickelten Corporate Governance-Kodex für Asset Management-Gesellschaften. "Dieses Regelwerk leistet einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Integrität des Finanzplatzes Deutschland und stärkt damit seine Wettbewerbsfähigkeit", so Vizepräsident Karl-Burkhard Caspari. Die Regelungen berücksichtigen den Deutschen Corporate Governance Kodex, die Wohlverhaltensrichtlinien des BVI sowie internationale Corporate Governance-Erfahrungen. Sie enthalten Empfehlungen zur internen und externen Unternehmensleitung und -kontrolle sowie zur Publizität. Hierzu gehören etwa die Besetzung des Aufsichtsrates auch mit unabhängigen Mitgliedern, die Einrichtung eines Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates und die Veröffentlichung von Angaben zum Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen. Gleichzeitig konkretisiert der Kodex damit die im Investmentgesetz allgemein formulierten Verhaltensregeln.

Kapitalanlagegesellschaften, die sich dieser freiwilligen Selbstregulierung unterwerfen, sollen auf dessen Einhaltung hinweisen und eventuelle Abweichungen hiervon erläutern. Stellt der gewählte Wirtschaftsprüfer fest, dass die abgegebenen Erklärungen unrichtig sind, soll er dies im Prüfungsbericht vermerken. Das heute vom Arbeitskreis "Corporate Governance-Kodex für Asset Management-Gesellschaften" vorgestellte Regelwerk ist das Ergebnis intensiver Diskussionen, an denen auch ein Vertreter der BaFin beratend teilgenommen hat.

 

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