BaFin-Betrüger muss sechs Jahre in Haft


Ein ehemaliger Beamter der obersten deutschen Finanzaufsichtsbehörde muss wegen Millionen-Betrügereien sechs Jahre in Haft. Der 53-jährige Gruppen- und Referatsleiter hatte zusammen mit einem Komplizen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um rund 6,4 Mio. EUR geprellt, um seinen ausschweifenden Lebenswandel zu finanzieren. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn am Mittwoch wegen Untreue in 89 Fällen und Bestechlichkeit in einem Fall. "Zu Lasten des Angeklagten geht der hohe ideelle und materielle Schaden, der der BaFin entstanden ist", erklärte Richter Hinrich de Vries in seiner Urteilsbegründung. "Das Urteil ist gerecht", sagte der Verteidiger des Angeklagten, Karl-Christoph Bode. Es liege im Rahmen des Erwarteten. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Das Geld hatte der für die Beschaffung von Computertechnik und Software zuständige Angeklagte vor allem zwischen September 2003 und Februar 2006 gemeinsam mit dem Betreiber einer Beraterfirma durch Scheinrechnungen über nicht erbrachte Leistungen abgezweigt. Dazu gehörten beispielsweise Rechnungen über Softwarelizenzen, die die BaFin weder brauchte noch installiert hatte, und Rechnungen über die Wartung dieser nicht installierten Software.

Luxusleben mit Chauffeur und Bodyguard

Etwa 1,6 Mio EUR behielt der Angeklagte nach Angaben des Gerichts für sich. "Wir gehen davon aus, dass er das Geld in voller Höhe ausgegeben hat", sagte de Vries. Der ehemalige BaFin-Beamte habe damit seinen luxuriösen Lebenswandel bestritten. Dazu gehörten zwei Wohnungen in Berlin, mehrere Fahrzeuge sowie teure Urlaubsreisen nach Las Vegas und Dubai. "Um den Schein einer gehobenen Stellung aufrecht zu erhalten, hat er sich auch einen Chauffeur und Bodyguard geleistet, dem er 45.000 EUR gezahlt hat", erklärte der Richter. Seine Stelle bei der BaFin hatte der Angeklagte laut de Vries mit falschen Angaben im Lebenslauf erschlichen. Sowohl sein Abiturzeugnis als auch sein Studienabschluss seien gefälscht gewesen. "Seine Promotionsurkunde hat er sich für 1.000 Mark gekauft", sagte der Richter. In Wirklichkeit hatte er, wie er im Prozess zugab, die Schule lediglich mit einem Hauptschulabschluss verlassen und sich dann über Fortbildungen im Fachbereich Informatik weitergebildet.

Prüfung des Bundesrechnungshofes bringt Stein ins Rollen

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn im Mai ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das habe entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen, sagte der Richter. Außerdem habe der Angeklagte sich in einem Schreiben bei dem Präsidenten der BaFin entschuldigt und erklärt, dass er sich für seine Taten schäme. "Das haben wir zu Gunsten des Angeklagten gewertet", begründete de Vries das Strafmaß. Der Betrug war Anfang 2006 bei einer Prüfung des Bundesrechnungshofes aufgedeckt worden. Das Vier-Augen-Prinzip innerhalb der BaFin, das normalerweise Korruption verhindern soll, wurde laut de Vries nicht gewahrt: Die fingierten Rechnungen wurden von einer Sekretärin kontrolliert, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Angeklagten gestanden habe. Mitte April 2006 wurde der Angeklagte festgenommen. Der ehemalige BaFin-Beamte werde gegen das Urteil wahrscheinlich keine Revision einlegen, sagte sein Verteidiger. Gegen den Betreiber der Beraterfirma wird aufgrund dessen Erkrankung ein getrenntes Verfahren geführt.


 

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