"Fair reguliert"

BaFin-Initiative erlaubt erstmals Bewertung der Finanzaufsicht


Fair reguliert: BaFin-Initiative erlaubt erstmals Bewertung der Finanzaufsicht News

Was bislang undenkbar war, wird nun Realität: Ab diesem Monat dürfen Banken, Versicherungen und andere regulierte Finanzinstitute die Qualität der Aufsicht durch die BaFin selbst bewerten – und bei besonders "konstruktiver und dialogorientierter Regulierung" ein offizielles Siegel "Fair reguliert" vergeben.

Die Maßnahme, die in einem bislang geheim gehaltenen Passus der neuen "Verordnung zur Feedbackkultur im Finanzsektor (FinFeKoV) verankert ist, soll laut Bundesfinanzministerium den "gegenseitigen Vertrauensaufbau zwischen beaufsichtigten Instituten und der Aufsicht stärken". Neben einem digitalen Feedbackbogen sollen Unternehmen künftig vierteljährlich Bewertungen für Prüferteams abgeben können, die anschließend auf einem "Transparenz-Dashboard" veröffentlicht werden.

Finanzaufsicht unter Beobachtung

Besonders heikel: Auch individuelle BaFin-Mitarbeitende könnten auf Wunsch der Unternehmen namentlich "gewürdigt" werden – oder eben nicht. In der Pilotphase soll dabei ein 5-Sterne-System zum Einsatz kommen. Kategorien umfassen unter anderem:

  • Fachkompetenz I (Methodenkenntnis)
  • Fachkompetenz II (Kenntnis der gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen)
  • Fachkompetenz III (Kenntnis verwandter Regulierungen, bspw. KAGB)
  • Soft Skills der Prüfenden in der Zusammenarbeit
  • Angemessene Anwendung der Proportionalität
  • Dauer der Bearbeitungszeiten (vor allem Prüfungsberichte)

Ein Sprecher des Bankenverbands begrüßte die Initiative als "überfälligen Schritt in Richtung Regulierungstransparenz". Ein Versicherungsmanager, der namentlich nicht genannt werden will, führte aus: "Endlich wissen unsere Aufseher, wie sich das anfühlt, permanent bewertet zu werden."

BaFin reagiert vorsichtig optimistisch

Die BaFin selbst äußerte sich bislang zurückhaltend. In einer kurzen Mitteilung heißt es: "Wir nehmen die Rückmeldungen unserer beaufsichtigten Institute ernst – sofern sie nicht unter Paragraph 37b fallen." Offen bleibt, was genau mit diesem Paragraphen gemeint ist.

Intern soll die Initiative allerdings für Unruhe sorgen: Einige Aufseher fürchten um ihr "aufsichtliches Selbstverständnis", andere freuen sich über "neue Karrierechancen im Bewertungsranking". 

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[ Bildquelle Titelbild: Generiert mit AI ]
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