BaFin: Kleine Versicherer durch Solvency II nicht benachteiligen


Die unter dem Namen Solvency II geplanten Eigenkapitalregeln für europäische Versicherer dürfen nach Aussage der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht zur Benachteiligung kleiner Gesellschaften führen. "Ziel der Politik darf nicht sein, dass Solvency II zum Instrument der Marktbereinigung wird, indem Kostenbarrieren eingerichtet werden und die Kleinen aus dem Markt ausscheiden", sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio in Bonn. Der Entwurf für Solvency II, den die EU-Kommission voraussichtlich am 10. Juli vorstellen wird, werde wahrscheinlich eine Ausnahmeregelung enthalten, teilte Sanio mit. Demnach sollen die Vorschriften für Unternehmen mit jährlichen Bruttobeitragseinnahmen ab 5 Mio EUR gelten, sowohl für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit wie auch für Aktiengesellschaften. Mit seiner Forderung reagierte Sanio auf Befürchtungen im Markt, dass kleine bzw. Nischen-Versicherer, die eine geringe Kapitalbasis und wenige Möglichkeiten zur Risiko-Streuung haben im Zuge von Solvency II Opfer einer Branchenkonsolidierung werden könnten. Die deutschen Versicherer seien insgesamt gut auf das neue Regelwerk vorbereitet, sagte Sanio weiter. "Der größte Teil der Versicherer ist hellwach", sagte Sanio. Er verwies aber zugleich darauf, dass "noch einige Schritte vor uns liegen".

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