Bankenregulierung

Bankenaufsicht durch EZB startet im September 2014


Bankenaufsicht durch EZB startet im September 2014 News

Die Europäische Zentralbank (EZB) rechnet nun auch offiziell nicht mehr damit, die Aufsicht über die Banken im Euroraum Mitte kommenden Jahres übernehmen zu können. EZB-Direktor Jörg Asmussen sagte in Paris, die EZB erwarte den Start nun für September 2014. Für die EU-Richtlinie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken sei ein Start im Jahr 2015 anzustreben. Zur sehr umstrittenen Möglichkeit direkter Zahlungen des Rettungsfonds ESM an Banken machte Asmussen eine etwas überraschende Aussage.

"Wir rechnen damit, dass das Europaparlament das Gesetz im September verabschieden wird und dass die EZB ihre Aufsichtsaufgaben ein Jahr später übernimmt", sagte Asmussen laut vorab verbreitetem Redetext. Nach Aussage von Asmussen wird die EZB im ersten Quartal des kommenden Jahres 130 bis 140 Banken einer eingehenden Prüfung unterziehen. Anschließend wird sie im zweiten Quartal gemeinsam mit der Bankenaufsicht EBA einen Stresstest vornehmen.

Die EZB kalkuliert dabei nach Asmussens Worten ein, dass die Prüfungen bei einige Banken einen zusätzlichen Kapitalbedarf zu Tage bringen werden, der über eine Rekapitalisierung oder andere Maßnahmen gedeckt werden muss. Sollten die Banken diese Mittel nicht selbst aufbringen können, müssten die nationalen Haushalte oder der Euro-Rettungsfonds ESM eintreten, sagte Asmussen.

Er wies aber darauf hin, dass es hier eine Ausnahme geben könnte: "Eine direkte Rekapitalisierung via ESM wird - mit Ausnahme sehr seltener und unwahrscheinlicher Fälle - erst möglich sein, wenn die Bankenaufsicht voll funktionsfähig ist", sagte er.

Welche Ausnahme er damit meinte, erläuterte auf Nachfrage ein EZB-Sprecher: "Eine direkte Rekapitalisierung ist laut Artikel 27.3. des SSM-Gesetzes möglich, wenn es einen einstimmigen Beschluss der Finanzminister gibt und die Bank garantiert unter direkte EZB-Aufsicht fallen wird."

 

[Bildquelle: © froxx - Fotolia.com]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /27.06.2013 07:57
+++ Vermittlungsausschuss stimmt für Umsetzung von Basel III +++

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den deutschen Gesetzesregelungen zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalbestimmungen für Banken (Basel III) zugestimmt. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit. Das so genannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz schaffe wichtige Regelungen für einen besseren Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte, hieß es. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steht der Weg offen, die Bestimmungen wie von der EU gefordert bis zum 1. Januar 2014 in Deutschland umzusetzen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vermittlungsergebnis nun noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Die Einigung im Vermittlungsausschuss sieht nach Angaben des Finanzministeriums nun eine Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vor. Sie betrifft den Fall, dass ein Land allein oder gemeinsam mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds unbegrenzt für den Ausgleich von Verlusten einer Abwicklungsanstalt haftet. Der Bundestag hatte das Gesetz zuvor mit breiter Mehrheit beschlossen, aber der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen.
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