Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht überlegt, die Daumenschrauben für global bedeutende Großbanken (G-SIBs) weiter anzuziehen. Wie aus einem aktuellen Konsultationsdokument hervor geht, erwägt der Ausschuss, diesen Instituten nicht nur eine höhere risikogewichtete Eigenkapitalquote abzuverlangen, sondern auch eine höhere ungewichtete Quote (Leverage Ratio).
Banken müssen nach dem Regelwerk des Baseler Ausschusses ab 2018 Eigenkapital für 3 Prozent ihrer Aktiva vorhalten. Das klingt nicht viel, stellt aber manche Institute vor Probleme, die die risikogewichtete Quote (8 Prozent ab 2018) bereits erfüllen. Der Vorteil der risikogewichteten Quote ist aus Sicht der Institute, dass sie für weniger riskante Kredite auch weniger Eigenkapital vorhalten müssen, und dass sie das Risiko dieser Kredite zumindest teilweise mit Hilfe eigener Modelle berechnen dürfen.
Die Nutzung dieser internen Modelle und den daraus ziehbaren Nutzen will der Baseler Ausschuss künftig zwar ebenfalls einschränken, doch will er gleichzeitig an einer ungewichteten Quote als Messgröße festhalten. Weil aber global tätige Großbanken auch nach Risikogewichtung mehr Eigenkapital als kleinere Institute vorhalten müssen, überlegt der Ausschuss nun, auch bei der Leverage Ratio draufzusatteln.
"Der Ausschuss ist der Ansicht, dass eine höhere Basel-III-Leverage-Ratio für G-SIBs eine Möglichkeit wäre, die relative Bedeutung beider Eigenkapitalquoten im Regelwerk beizubehalten", heißt es in dem Dokument. Zur möglichen Höhe dieses Zuschlags machte der Ausschuss keine Angaben. Er schlägt aber vor, dass sich dieser Zuschlag wie bei der Mindestanforderung auf das vorzuhaltende Kernkapital (Tier 1) beziehen sollte.
Im Rahmen der Konsultation, die bis 6. Juli laufen wird, bittet der Baseler Ausschuss unter anderem um Stellungnahmen zu der Frage, ob der Anteil an Ergänzungskapital (Additional Tier 1) an einem Kapitalzuschlag für G-SIBs begrenzt werden sollte, ob es einen einheitlichen Zuschlag für G-SIBs oder abgestufte Zuschläge geben sollte und ob die Zuschläge in Form eines Puffers oder in Form einer höheren Mindestanforderung erhoben werden sollte.