Ende April wurde in Brüssel ein 140 Seiten starker Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag der Kommission für neue Eigenkapitalvorschriften für Geldinstitute (Basel II) im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments vorgestellt. Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, verbindliche Vorschriften zur Absicherung von Kreditinstituten in der EU zu schaffen. Zu diesem Zweck übernimmt der Vorschlag weitgehend die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004 getroffene Regelungen der Eigenkapitalvorschriften (Basel II).
Im Rahmen des so genannten "Radwan-Berichts" des Europäischen Parlaments wird abermals deutlich, dass Basel II einen Prozess darstellt, der sich kontinuierlich weiterentwickeln muss. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Möglichkeit bestehen, Teile des Pakets zu einem späteren Zeitpunkt einvernehmlich zu korrigieren, um eventuell entstandene Konflikte zu entschärfen oder zu beseitigen. Konkret schlägt der Bericht vor, wesentliche Bestimmungen der so genannten Capital Requirements Directive (CRD) fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie abzuändern.
Großen Wert legt das Europäische Parlament auf einen zeitgleichen Start von Basel II und der Europäischen Gesetzgebung. Dazu müssten die Vorschläge noch vor der Sommerpause in Erster Lesung im Rat verabschiedet werden. Als Diskussionspunkte nannte Radwan insbesondere den Anwendungsbereich der Richtlinie, die Behandlung von gruppeninternen Krediten sowie die Aufgabenverteilung zwischen der Heimatland- und Gastlandaufsicht.
Um die Umsetzung zu begleiten, soll der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden dem Europäischen Bankenausschuss und dem Europäischen Parlament jährlich über die Fortschritte bei der Konvergenz der Aufsichtspraktiken und die Ausübung der nationalen Wahlrechte Bericht erstatten. Der aktuelle Entwurf des Radwan-Berichts steht auf der Website des Europäischen Parlaments zur Verfügung: www.europarl.eu.int