Nach dem vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Jahresbericht der FIU (Financial Intelligence Unit) Deutschland wurden im vergangenen Jahr insgesamt 10.051 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erstattet. Dies bedeutet einen Anstieg um 1.810 Verdachtsanzeigen (22 Prozent) gegenüber dem Vorjahr und damit das höchste Anzeigenaufkommen seit dem In-Kraft-Treten des GwG im Jahr 1993.
Phishing und Finanzagenten dominieren
Wie schon im Jahr 2005 dominierte im Berichtszeitraum das Phänomen "Phishing und Finanzagenten" mit 1.913 Anzeigen – 1.567 Meldungen mehr als im Vorjahr. Bei den "Finanzagenten" handelt es sich um Personen, die über das Internet dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen (Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter) zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ihnen in der Regel eine Provision von fünf bis zwölf Prozent des transferierten Geldes versprochen. Die FIU hat im Rahmen ihrer intensivierten Auswertung von Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften zu Verdachtsanzeigen festgestellt, dass "Finanzagenten" von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche und zum Teil wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen) belangt werden. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Phänomen "Phishing" in Verbindung mit der Inanspruchnahme von "Finanzagenten" mittlerweile hinreichend aus der Presseberichterstattung bekannt ist. Deshalb warnt die FIU erneut eindringlich davor, sich als "Finanzagenten" missbrauchen zu lassen.
Im Jahr 2006 wurden 59 Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung erstattet. Auch wenn für das Berichtsjahr 2006 ein Rückgang zu verzeichnen ist, beinhalten die aus den Verdachtsanzeigen gewonnen Erkenntnisse wertvolle Ansatzpunkte bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Phishing und Finanzagenten dominieren
Bei den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes stößt die gesetzlich normierte Zusammenarbeit mit der FIU zunehmend auf Akzeptanz. Diese Bewertung ergibt sich unter anderem aus den im Jahr 2006 gestiegenen direkten Kontaktaufnahmen und den an die FIU herangetragenen Fragen und Wünsche. Die Rückkopplung von Methoden und Typologien der Geldwäsche an die Verpflichteten des GwG erfolgte durch anlassbezogene Fachgespräche, durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen der Verpflichteten, im jährlich durch die FIU durchgeführten Banken- und Kammernarbeitskreis sowie im Rahmen des "FIU-Newsletters".
Neben der Fortführung der laufenden Projekte, Initiativen, Auswertungen und Ermittlungsverfahren sind für die FIU im Jahr 2007 vor allem die fachliche Begleitung der anstehenden Gesetzesnovellierungen zur Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie sowie die Entwicklung einer elektronischen Verdachtsanzeige (eVA) weitere Tätigkeitsschwerpunkte. Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.