Der Bundestag hat ein härteres Vorgehen gegen Geldwäsche beschlossen. Das Parlament billigte dazu einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), mit dem die 5. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt wird. Unter anderem ist auch vorgesehen, dass Kryptowerte und ihre Anbieter künftig geldwäscherechtlich stärker reguliert werden. Der Entwurf sieht auch eine Verstärkung der Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich und mehr Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes vor.
"Virtuelle Währungen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen", heißt es in dem Gesetzestext. Deren weltweite Marktkapitalisierung habe im Januar 2018 mit rund 700 Milliarden Euro ihren Höhepunkt erreicht, bevor sie in den vergangenen Monaten wieder zurückgegangen sei. Mit der stärkeren Bedeutung seien aber "auch die mit virtuellen Währungen verbundenen Risiken gestiegen". Insbesondere ihre Anonymität ermögliche den "potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke".
Im Finanzsektor soll daher der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten um Anbieter elektronischer Geldbörsen, so genannte Wallet Provider, ergänzt werden, mit denen Kryptowerte wie der Bitcoin oder kryptografische Schlüssel für Kryptowerte verwahrt werden können. Vorgesehen ist "die Schaffung einer weiten Definition des Kryptowertes", um alle Verwendungsformen virtueller Währungen zu erfassen.
FIU bekommt besseren Datenzugriff
Vorgesehen ist allgemein auch eine Erweiterung der geldwäscherechtlich Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor. Dazu sollen auch Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro, Kunstvermittler und Lagerer von Kunst in Freihäfen ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und über Steuerberater und -bevollmächtigte hinaus alle wesentlichen Dienstleister in Steuersachen zählen. Die Meldeschwelle für den Edelmetallhandel wird von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Die beim Zoll angesiedelte Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll zudem durch einen besseren Zugriff auf Polizeidaten schlagkräftiger werden. Das Gesetz erweitert auch die Pflicht freier Berufe zur Abgabe von Verdachtsmeldungen bei Immobilientransaktionen. Vorgesehen ist außerdem ein Zugriff der Öffentlichkeit auf das Transparenzregister für Unternehmen. Bisher dürfen in Deutschland nur Behörden und Personen mit einem berechtigten Interesse das Register einsehen, das seit 2017 Aufschluss über die Eigentümerstrukturen der Firmen gibt.
Der SPD-Finanzpolitiker Jens Zimmermann erklärte, im parlamentarischen Verfahren seien positive Änderungen durchgesetzt worden. So dürften Immobilien nun nicht mehr an Gesellschaften mit intransparenten Eigentümerstrukturen verkauft werden. Auch erhalte die FIU einen verbesserten Datenzugriff auf polizeiliche und staatsanwaltliche Register, um Verdachtsmeldungen effizienter bearbeiten zu können. Erstmals würden auch Kryptowährungen adressiert. "Aufgrund der Möglichkeit einer anonymen Nutzung von Kryptowährungen besteht hier ein hohes Geldwäscherisiko, welches wir mit unserem Gesetz bekämpfen", sagte Zimmermann.