Bundestag beschließt Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz


Der Deutsche Bundestag hat am 31. März das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) beschlossen. Aus diesem Anlass zeigte sich das Bundesministerium der Finanzen mit den Fortschritten der jüngsten Vergangenheit zufrieden. So wurden die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in nur wenigen Monaten nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. November 2006 erfolgreich abgeschlossen. Mit der Verabschiedung des FRUG Ende März wird Deutschland zu den ersten Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören, welche die neuen Regeln in nationales Recht umgesetzt haben. Der Bundesrat wird das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz abschließend am 11. Mai 2007 beraten.

Das Bundesministerium der Finanzen wird auch die Arbeiten an den Rechtsverordnungen, die zur Konkretisierung des FRUG dienen, voraussichtlich ebenfalls noch im Mai 2007 abschließen können. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ihre Kunden können sich nach Ansicht des Ministeriums somit frühzeitig vor dem Inkrafttreten zum 1. November 2007 auf die neuen Bestimmungen einstellen. Nach Einschätzung des BMF werden die neuen Regeln nicht nur zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Handelsplattformen führen, sondern auch den Anlegerschutz durch die Erweiterung der Beratungs- und Informationspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden erheblich verbessern.

 

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