Das Bundesverfassungsgericht wird bei seiner mündlichen Verhandlung über die Euro-Rettungsmaßnahmen nach den Worten seines Präsidenten Andreas Voßkuhle prüfen, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit den vorgesehenen Staatsanleihekäufen ihre Kompetenzen überschreitet.
Voßkuhle sagte zu Beginn der zweitägigen Verhandlungen, dass der Maßstab bei der Beurteilung der gesamten Rettungsmaßnahmen nur das deutsche Grundgesetz sein könne. "Dieser Umstand wirft im Hinblick auf die Handlungen der Europäischen Zentralbank schwierigste Rechtsfragen auf, da die Europäische Zentralbank als Unionsorgan allein dem Unionsrecht verpflichtet ist", sagte Voßkuhle wörtlich.
Deshalb werde zu klären sein, ob die EZB Kompetenzen in Anspruch nehme, die ihr nicht übertragen worden seien und die ihr von Verfassung wegen auch nicht hätten übertragen werden dürfen und inwiefern sich der einzelne Bürger darauf im Rahmen der Verfassungsbeschwerde berufen könne.
Der Prozessvertreter des klagenden CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, Peter Murswieck, sah jedenfalls eine Übertretung: Er nannte es "völlig inakzeptabel", wenn die EZB mit ihren Staatsanleihekäufen indirekte Staatsfinanzierung betreibe. "Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem das Bundesverfassungsgericht seine eigenen Maßstäbe anzuwenden hat", forderte er.
Das Verfassungsgericht interpretiert die deutsche Verfassung mit seinen Urteilen verbindlich. Dabei begibt es sich häufig in Bereiche, die in anderen Ländern dem Parlament vorbehalten sind. So urteilte das Gericht in jüngster Zeit, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplittung profitieren dürfen. Andere Urteile betrafen die Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung oder das deutsche Wahlrecht.
In anderen Teilen Europas wird die Neigung der Deutschen, sich mit politischen Fragen an ein Gericht zu wenden, mit einer Mischung aus Belustigung und Ärger gesehen. Im Fall der jetzt anstehenden Beratungen dürfte - zumindest in Südeuropa - der Ärger überwiegen. Denn obwohl das Gericht der EZB keine direkten Vorschriften machen kann, hängt sein Urteil wie ein Damoklesschwert über dem Staatsanleihekaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die Meinungen, darüber, ob sich das Verfassungsgericht überhaupt mit solchen europäischen Themen befassen sollte, gehen auseinander. Der in London lehrende Europarechtler Gunnar Beck bejaht diese Frage: "Es geht um die Voraussetzungen, unter denen Befugnisse an die EU abgegeben werden. Überschreiten die EU-Institutionen diese Kompetenzen, liegt damit nicht nur ein Bruch des europäischen Rechts, sondern des deutschen Verfassungsrechts vor", sagt er.
Christoph Schalast, Professor an der Frankfurt School of Finance, hält die Klagen gegen OMT und andere Euro-Rettungsmaßnahmen dagegen für "größtenteils unbegründet": "Das ist der Versuch einer unzulässigen Verrechtlichung von Fragen, die demokratisch vom europäischen Gesetzgeber beziehungsweise vor dem EuGH verhandelt werden sollten. Es sollte einem zu denken geben, dass wieder mal alle ängstlich nach Karlsruhe blicken", findet er.
Die EZB hat zugesagt, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen eines Landes aufzukaufen, das aus ihrer Sicht überhöhte Zinsen zahlen muss. Alleine dieses Versprechen hat die Staatsanleiherenditen einiger südeuropäischer Länder um 200 bis 600 Basispunkte sinken lassen. Sollte das Bundesverfassungsgericht diesem Versprechen die Basis entzieht, indem es die Outright Monetary Transactions (OMT) für verfassungswidrig erklärt und der Bundesbank eine Mitwirkung untersagt, hätte dies starke Auswirkungen für Finanzmärkte und Realwirtschaft.
Befürworter der Euro-Rettungspolitik von EZB und Regierungen hoffen, dass die deutschen Verfassungsrichter das nicht aus den Augen verlieren werden. Die Gegner dagegen setzen darauf, dass das Gericht hierauf keine Rücksicht nehmen wird.
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist nach eigenen Worten weiterhin davon überzeugt, dass die Rettungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) keinen Verstoß gegen das Zentralbankmandat darstellen. Die Bundesregierung sehe keine Anzeichen dafür, dass die Maßnahmen, die die EZB bisher getroffen habe, gegen ihr Mandat verstießen, sagte Schäuble bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu EZB-Staatsanleihekäufen und Euro-Rettungsfonds ESM in Karlsruhe.
Die Liquiditätsnotversorgung von Banken (ELA) und das ausgelaufene Staatsanleihekaufprogramm SMP verstießen nicht gegen das Mandat, "und was das OMT angeht, handelt es sich um eine Ankündigung, die erst durch einen Rechtsakt in Kraft gesetzt werden müsste", sagte Schäuble. Bisher liege aber noch kein entsprechender Beschluss vor.
Auch der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder, nahm die EZB in Schutz. "Die überwiegende Mehrzahl der Abgeordneten ist der Auffassung, dass der Gewinn, der sich aus diesen Maßnahmen ergibt, ihr Risiko aufwiegt", sagte Kauder. Ihr Mandat überschreite die EZB damit nicht - "und, mit Verlaub, wir sind die gewählten Volksvertreter".
In der Debatte um Höchstgrenzen potenzieller Staatsanleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat Direktoriumsmitglied Yves Mersch vor der Festlegung von Obergrenzen gewarnt. Eine solche Festlegung bei diesem sogenannten OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) würde die Beruhigung an den Finanzmärkten gefährden, sagte Mersch der Börsen-Zeitung. Um die Märkte zu überzeugen, bedürfe es einer "kontrollierten Unsicherheit". Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das "Schwert an Schärfe" einbüße.
Die EZB hat zugesagt, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen eines Landes aufzukaufen, das aus ihrer Sicht überhöhte Zinsen zahlen muss. Alleine dieses Versprechen hat die Staatsanleiherenditen einiger südeuropäischer Länder um 200 bis 600 Basispunkte sinken lassen.
Der Währungshüter stellte klar: "Formell hat das OMT keine Grenze. Diese darf es auch im Vorhinein nicht haben, da ansonsten die Märkte den Respekt vor der unbegrenzten Feuerkraft der Notenbank verlieren." Zugleich gebe es aber de facto eine Art natürlicher Beschränkung. "Da das Programm aber an harte Bedingungen geknüpft ist, gibt es logische Volumenbegrenzungen", sagte Mersch. Darüber könne und werde die EZB aber keine Angaben machen.
Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat das Bundesverfassungsgericht indirekt davor gewarnt, die Europäischen Zentralbank (EZB) im Kampf gegen die EU-Schuldenkrise zu torpedieren. Christine Lagarde sagte der Süddeutschen Zeitung, erst das Eingreifen der EZB habe die Lage in der Währungsunion stabilisiert und mögliche Staatsbankrotte verhindert.
Ohne die Aussage von Notenbankpräsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Anleihen kriselnder Euro-Länder zu kaufen, "gäbe es heute in der ganzen Euro-Zone wirtschaftliche Stagnation, höhere Arbeitslosigkeit und noch mehr soziale Spannungen". Die Ankündigung des sogenannten OMT-Programms sei "der Wendepunkt" gewesen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht wird derzeit verhandelt, ob das Programm grundgesetzwidrig ist, weil die Anleihekäufe ein Risiko für den Steuerzahler darstellen und vom Mandat der EZB womöglich nicht gedeckt sind. Lagarde wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht direkt äußern, sagte aber, dass "ungewöhnliche Umstände ungewöhnliche Maßnahmen erfordern".
In seinem Gutachten stellt Sinn die Grundlage der angekündigten Käufe von Staatspapieren im Rahmen des OMT-Programms der EZB sowie die der SMSF des Rettungsfonds ESM in Frage. Da die beiden Instrumente offenbar genau dasselbe tun, besteht der Verdacht, dass entweder die EZB ihre Kompetenzen überschreitet, indem sie Fiskalpolitik betreibt, oder der ESM, indem er Geldpolitik durchführt. Sinn setzt sich außerdem kritisch mit der ökonomischen Begründung der EZB für die Durchführung des OMT-Programms auseinander. Die EZB spricht von einer Dysfunktionalität der Märkte, die sich in der starken Ausspreizung der Zinsen niederschlage und bezeichnet es als Aufgabe des OMT-Programms, durch Marktinterventionen die Zinsspreizung zu reduzieren. Hingegen weist Sinn auf die marktwirtschaftliche Bedeutung der Zinsspreizungen hin, die die unterschiedlichen Risiken der Investitionen abbilden.
Bundesbankpräsident Jens Weidmann glaubt nicht, dass der Handlungsspielraum der Europäischen Zentralbank (EZB) weiter eingeschränkt werden muss. Klärungsbedarf sehe er allerdings bei der Frage, was das Verbot der monetären Staatsfinanzierung bedeute, sagte er bei einer Anhörung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Anlass der Äußerung war die Frage eines Verfassungsrichters, was geschehen würde, wenn das Mandat der EZB "gesetzlich weiter eingehegt" würde. Weidmann sagte darauf, sein Verhalten bei der Abstimmung über das Staatsanleihekaufprogramm OMT zeige, dass er für sich selbst die Entscheidung getroffen habe, diesen Spielraum eng auszulegen, weil aus dem OMT Risiken für die Glaubwürdigkeit und die Finanzstabilität resultierten.
Die Diskussion über einen Zugang des Euro-Rettungsfonds zur Zentralbankfinanzierung habe aber gezeigt, wie groß die Spanne der Auffassungen darüber sei, was das Verbot der monetären Staatsfinanzierung eigentlich bedeute. "Wenn eine Notwendigkeit zur Klarstellung besteht, dann hier", sagte Weidmann.
Darüber hinaus sah der Bundesbankpräsident Anzeichen dafür, dass die EZB mit ihrem Versprechen notfalls unbegrenzter Staatsanleihekäufe die Finanzmärkte beeindruckt hat. Ein Richter wollte von Weidmann wissen, ob dieses EZB-Versprechen darauf ziele, ähnlich wie die Fed in den USA die Märkte zu beeindrucken, sodass es dort heiße, "Don't fight the Fed".
Der Richter fragte, ob die Märkte darauf vertrauten, dass die Zentralbank die "Bazooka" heraushole. Weidmann sagte, der Rückgang der Zinsspreads deute darauf hin, dass diese Ankündigung Wirkung erzeugt habe.
Der Bundesbankpräsident kritisierte erneut, dass das OMT auf eine Minderung der Risikoprämien auf Staatsanleihen ziele, was deren disziplinierende Wirkung schwäche. Auf die Frage, ob die Bundesbank bei ihrer Mitwirkung an Staatsanleihekäufen einen gewissen Ermessensspielraum sehe, antwortete Weidmann etwas differierter als am Vortag.
Als Volkswirt habe er den Eindruck, dass aus rechtlicher Sicht immer ein gewisser Ermessensspielraum bestehe, aber da könne er auch irren, sagte Weidmann. Weidmann verwies aber darauf, dass die Bundesbank als Teil des Eurosystems selbst bei einer Nichtbeteiligung an Käufen ihren Teil möglicher Verluste tragen müsste.
Bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgericht über die Euro-Rettungsmaßnahmen haben sich die Richter zwei Tage lang vor allem mit dem Staatsanleihekaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank (EZB) beschäftigt. Zu welchem Urteil die Richter kommen werden, ist noch unklar.
Die EZB dürfte die zwei Tage in Karlsruhe trotzdem vorsichtig positiv beurteilen, denn das Gericht hat keine neuen Fakten oder Interpretationen zu Tage gefördert, die die öffentliche Meinung in Deutschland zusätzlich gegen die Euro-Rettung aufbringen könnten.
EZB-Direktor Jörg Asmussen bekräftigte nach dem Ende der zweitägigen Verhandlungen noch einmal die Kernbotschaften: "Das Anleihekaufprogramm ist ex ante unbegrenzt - das ist die klare Botschaft an die Märkte." Erneut räumte er aber ein, dass das OMT sehr wohl faktische Grenzen habe. "Die haben wir hier im Detail beschreiben können", sagte Asmussen.
In den Verhandlungen wurde klar, dass das OMT auch in Karlsruhe sowohl Befürworter als auch Gegner hat. In der Regel versuchten Verfassungsrichter ihre Fragen aber so zu formulieren, dass nicht gleich klar wurde, ob sie eher auf der Seite des OMT-Gegners Bundesbank oder des OMT-Erfinders EZB stehen. Schließlich wollten sie nicht den Eindruck von Voreingenommenheit hinterlassen.
Für juristisch unbeschlagene Beobachter war es nicht einfach zu verstehen, mit welcher Zielrichtung ein Richter eine bestimmte Frage stellte. Sie wurden Zeugen davon, wie Juristen versuchten, die Statements von Ökonomen zu verstehen, während Ökonomen versuchten, die Rückfragen von Juristen zu verstehen und verständlich zu beantworten.
Dabei waren die Fragen eigentlich interessanter als die oft vorhersehbaren Antworten der Sachverständigen und Beschwerdeführer. Denn ein Urteil wird das Gericht vorerst nicht sprechen, so dass alleine die Fragen Hinweise darauf geben konnten, wohin das Gericht tendiert.
Warum sollen Zentralbanken Staatsanleihen kaufen dürfen, obwohl ihnen eine Staatsfinanzierung mit der Notenpresse eigentlich verboten ist? Mit dieser Frage haben sich die Richter besonders intensiv auseinandergesetzt. Die Antworten der Sachverständigen dazu fielen überwiegend negativ aus.
EZB-Präsident Clemens Fuest sagte, seiner Ansicht nach laufe das OMT vor allem darauf hinaus, schuldengeplagte Länder am Kapitalmarkt zu halten. ifo-Präsident Hans-Werner Sinn machte aus seiner Kritik am OMT ebenfalls kein Hehl. Auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann erhielt mehrfach Gelegenheit, seine Kritik an der Senkung von Risikoprämien auf Staatsanleihen durch die EZB zu äußern.
Allerdings wollte Weidmann nicht so weit gehen, eine gesetzliche "Einhegung" des Spielraums der EZB zu fordern. Auf die entsprechende Frage eines Richters sagte er, sein Verhalten bei der Abstimmung über das Staatsanleihekaufprogramm OMT zeige, dass er für sich selbst die Entscheidung getroffen habe, diesen Spielraum eng auszulegen. Denn aus dem OMT resultierten Risiken für die Glaubwürdigkeit und die Finanzstabilität.
Klärungsbedarf sah er allerdings an einer nicht sehr weit entfernten Baustelle. Die Diskussion über einen Zugang des Euro-Rettungsfonds zur Zentralbankfinanzierung habe gezeigt, wie groß die Spanne der Auffassungen darüber sei, was das Verbot der monetären Staatsfinanzierung eigentlich bedeute, sagte er und fügte hinzu: "Wenn eine Notwendigkeit zur Klarstellung besteht, dann hier", sagte Weidmann.
EZB-Direktor Jörg Asmussen warnte dagegen vor einer Beschneidung der EZB-Möglichkeiten. "Es muss sichergestellt werden, dass der Kauf und Verkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt weiterhin möglich ist. Andernfalls drängt man uns auf andere Märkte, und ich fände Käufe von Unternehmensanleihen weitaus unschöner", sagte er.
Präsident Andreas Voßkuhle, der die Sitzungen ruhig und nicht ohne Humor leitete, ließ in einem Dialog einmal erkennen, dass er die von der EZB gesetzten Kondition für OMT für ausreichend hielt, den Vorwurf monetärer Staatsfinanzierung zu entkräften. In einem anderen Dialog äußerte er, dass eine vollständige Einhaltung dieser Auflagen wohl nicht vorausgesetzt werden könne.
Voreilige Schlüsse sollten aus solchen Äußerungen nicht gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht ist als ein Gericht bekannt, dass sich dem europapolitischen Kurs der Regierung nicht in den Weg stellt. Gegner von OMT und ESM schätzen die Aussichten auf eine Kurskorrektur durch die Verfassungsrichter nach zwei Verhandlungstagen denn auch zurückhaltend ein.
"Das Gericht wird die Klagen entweder für teilweise ungültig erklären, der EZB einen fast unbeschränkt weiten Entscheidungsspielraum zugestehen oder die Verantwortung an einen Dritten weiterreichen wollen, an dessen Integrationsfreundlichkeit nicht zu zweifeln ist, insbesondere den EuGH", sagte der in London lehrende Europarechtler Gunnar Beck.
Am zweiten Tag befassten sich die Richter unter anderem mit der Frage, ob demokratisch nicht kontrollierbare Staatsanleihekäufe wegen der damit einhergehenden Haftungsrisiken die Haushaltshoheit des Bundestags beeinträchtigen. Eine Richterin fragte: Würde die EZB dem Bundestag vor der Entscheidung über ein ESM-Programm Auskunft über darauf folgende Staatsanleihekäufe geben?
"Im Kern muss die Antwort 'Nein' lauten, weil der EZB-Rat in seiner Unabhängigkeit entscheidet, ob, wann, in welchem Umfang er Staatsanleihen kauft", sagte Asmussen dazu. Asmussen stellte lediglich einen "informellen Austausch" mit nationalen Parlamenten für die Ausgestaltungsphase eines ESM-Programms in Aussicht.
Interessant war die Kommunikation der beiden geldpolitischen Protagonisten, EZB und Bundesbank. Während es die Bundesbank vorzog, die Äußerungen ihres Präsidenten Jens Weidmann für sich sprechen zu lassen, erklärte EZB-Direktor Asmussen jeweils am Ende des Tages, dass er mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden sei und seine Argumente berücksichtigt sehe.