Das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) hat die öffentliche Konsultationsphase zum „Stress Testing“ gestartet: Mit dem neu veröffentlichten Konsulationspapier (CP12) werden die CEBS-Richtlinien im Hinblick auf den so genannten „Supervisory Review Process“ vom Januar 2006 ergänzt. In seiner aktuellen Form gibt das Konsultationspapier das abgestimmte Verständnis der Europäischen Aufsichtsbehörden im Hinblick auf das Thema „Stress Testing“ wieder. Das CEBS weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Richtlinien zum Stress Testing im Rahmen des Dialogs zwischen Aufsichtsbehörden und Finanzinstituten angewendet werden. Sie sollten also nicht dahingehend interpretiert werden, dass sie automatisch zu einer erhöhten Kapitalanforderung führten.
Der Begriff „Stress Testing“ wird in der Richtlinie verwendet, um die unterschiedlichen Techniken von Finanzinstituten zu beschreiben, mit deren Hilfe sie versuchen, ihre Anfälligkeit für außergewöhnliche, aber plausible Ereignisse abzuschätzen. Das CEBS hält es für wichtig, dass Stress Tests innerhalb des Risikomanagement-Rahmenwerks einer Bank berücksichtigt werden. Stress Testing wird dabei als Bestandteil der internen Prozesse gesehen. Dementsprechend sollten die Institute – im Rahmen des so genannten Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) – auch eine Einschätzung treffen, inwieweit ihre Erträge durch Stress-Szenarien in Mitleidenschaft gezogen werden.
Im Hinblick auf mögliche Befürchtungen gerade kleinerer Banken weist das CEBS explizit auf die Tatsache hin, dass das Proportionalitätsprinzip auch für das Stress Testing gilt. Demnach werden sich Umfang und Komplexität des Stress Testing auch an der Größe des entsprechenden Instituts und dem Umfang, der Komplexität und Heterogenität seiner Aktivitäten richten. Vor diesem Hintergrund betont das Konsultationspapier, dass es keine allgemeingültigen Methoden oder Instrumente für das Stress Testing gebe. Ein wesentlicher Teil Beurteilung der entsprechenden Aktivitäten zur konkreten Umsetzung der Vorgaben wird daher auf der Basis des fortgesetzten Dialogs zwischen Aufsichtsbehörden und Finanzinstituten erfolgen.
Die primären Adressaten der vorgeschlagenen Richtlinien sind zwar die unterschiedlichen nationalen Aufsichtsbehörden. Da die Richtlinien allerdings die Erwartungen des CEBS reflektieren, wie diese Aufsichtsbehörden im Hinblick auf das Stress Testing mit den ihnen unterstellten Finanzinstituten umgehen sollen, betreffen sie selbstverständlich auch die Banken selbst.
Die Richtlinien werden regelmäßig aktualisiert und jeweils auf der Website des CEBS unter www.c-ebs.org veröffentlicht.